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Österreich, wo das Ende des Rechtsstaats immer näher kommt

Der Rechtsstaat, die Rule of law, die Herrschaft des Rechts ist in einer schlimmen Krise. Diese Krise lodert vor allem in der Strafjustiz, aber auch im Asylrecht, während die Ziviljustiz weitgehend gut funktioniert. Österreich leidet unter einem fortschreitenden Versagen vor allem der Staatsanwaltschaften, aber auch etlicher Strafrichter.

Dabei kann überhaupt keine Frage sein: Die Justiz ist eine der wichtigsten Säulen, auf denen unser Gesellschaftssystem fußt. Bricht diese Säule der Gewaltenteilung einmal weg, dann bricht alles zusammen. Dabei ist diese Säule demokratisch relativ am schwierigsten sanierbar, hat sich doch die Justiz gegen demokratische Entscheidungen der Bürger in hohem Ausmaß immunisiert.

Kaum beginnt jemand, die Krise der Strafjustiz zu thematisieren, pocht diese sofort lautstark auf ihre Unabhängigkeit. Dabei ist diese Unabhängigkeit einst eigentlich nur zum Schutz der Richter gegen die Willkür von Monarchen geschaffen worden, aber nicht dazu, dass Staatsanwälte und Richter ein immunisierter Justizstaat im Staat werden, ein Justizstaat, der tut, was er will; der sich ideologisch radikalisieren kann, wie er will; der nicht mehr wirklich demokratisch kontrolliert werden kann.

Gewiss werden manche sagen: Das,  was hier in der Folge als demonstrative Beispiele für die Krise einer extrem problematisch gewordenen Justiz aufgezählt wird, seien ja nur lauter Einzelfälle. Stimmt. Das sind lauter Einzelfälle. Aber man könnte stundenlang weitere Beispiele zum Beleg dieser Krise aufführen. Und eine generelle Krise kann immer nur durch Analyse konkreter Fälle bewiesen werden, nicht mit langatmigen Theorien:

  1. Das wohl am besten bekannte Krisensymptom ist zweifellos das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen Karl-Heinz Grasser. Die beamteten Strafverfolger haben nicht weniger als neun Jahre ohne einen einzigen echten Sachbeweis gegen Grasser ermittelt, bis sie die Causa einem Gericht vorgelegt hat. Die Staatsanwaltschaft hat dabei mit unglaublich viel ideologischer Energie agiert. Das konnte man schon daran eindeutig ablesen, dass über all die Jahre ständig pikante Details aus theoretisch geheimen Strafakten bei linken Wochenillustrierten gelandet sind. Trotz Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit. Tatsache ist, dass die Strategie einer mittelalterlichen Feme und medialen Diffamierung Grasser weit länger und konsequenter ins berufliche und gesellschaftliche Out stellen konnte, als jemals ein Urteil ausmachen könnte, selbst wenn alle Vermutungen der Staatsanwälte von einem Gericht geteilt würden. Grasser ist schon jetzt, lange vor dem erstinstanzlichen Urteil, länger als ein Schwerverbrecher bestraft worden.
  2. Tatsache ist auch, dass sogar die Verfassungsgerichts-Präsidentin schon offen darauf hingewiesen hat, dass diese lange Verfahrensdauer am Ende zu einem Sieg Grassers vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen dürfte. Und damit zu einer Blamage der Staatsanwaltschaft. Dann (freilich frühestens in fünf Jahren) wird allerdings nicht etwa ein konkreter Staatsanwalt, sondern die Republik Österreich – also die Steuerzahler – zu einer Entschädigungszahlung verurteilt. Staatsanwälte hingegen sind selbst immer im Leo. Gegen sie könnte nämlich in der Praxis höchstens ein anderer Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauchs vorgehen. Was wohl nicht sehr wahrscheinlich ist.
  3. Aber auch das Grasser-Verfahren vor dem Wiener Landesgericht ist ungeheuerlich:
    • Da agiert eine Richterin, deren Ehemann vor dem Prozess in mehreren öffentlichen Tweets massiv einseitig über Grasser hergezogen ist – was allein schon der Richterin jeden Anschein der Objektivität nimmt. Oder kann jemand vernünftigerweise glauben, dass ein Freispruch für Grasser gut für das eheliche Klima der Richterin wäre, dass nicht schon jahrelang in ihrem Hause sehr einseitig negativ über Grasser gesprochen worden ist (etwa in den viel korrekter rechtsstaatlichen USA wird sogar ein Geschworener wegen viel geringeren Einseitigkeits-Problemen sofort abgelehnt)?
    • Da zitiert diese Richterin tagelang sehr private Eintragungen aus dem persönlichen Tagebuch des Mitangeklagten Meischberger, zwingt ihn sogar selber, Passagen vorzulesen. Das ist kaum weniger demütigend als das Los jener Angeklagten, die einst in düsteren Zeiten ohne Gürtel und Hosenträger vor "Volksgerichten" bloßgestellt wurden, und daher immer krampfhaft ihre Hosen am ausgemergelten Körper halten mussten.
    • Da zitiert dieselbe Richterin völlig überflüssig ausführlich die Nobellokale, in denen ein österreichischer Minister (offenbar anstelle eines politisch-korrekten MacDonalds oder Kebab-Standes) seine Gesprächstermine angesetzt hatte, – als ob das außer Hohn und Demütigung irgendetwas zur Wahrheitsfindung beitragen würde.
    • Und da erlaubt diese Richterin auch bei jeder Verhandlung im Gegensatz zu immer mehr anderen Richtern und im Gegensatz zu echten Rechtsstaaten Foto- und Filmaufnahmen im Verhandlungssaal – was exakt die Funktion des mittelalterlichen Prangers hat.
  4. Genauso skandalös ist die Verurteilung eines weiteren Expolitikers – Peter Westenthaler – durch genau die gleiche Richterin wegen eines geradezu lächerlichen Delikts zu einer längeren unbedingten Haftstrafe: Er hatte als Bundesliga-Funktionär (ohne jede persönliche Bereicherung) eine zu Recht erhaltene Subvention für einen anderen, im Moment halt dringender angesehenen, aber jedenfalls genauso korrekten Zweck ausgegeben. Überdies hat die Richterin – so berichtet zumindest der Verurteilte – nach der Verurteilung eine höhnische Bemerkung zu ihm gemacht.
  5. Tatsache ist jedenfalls, dass sich der Präsident des Wiener Landesgerichts intensiv dafür engagiert hat, dass genau diese Dame auch den Grasser-Prozess "bekommt". Dabei hätte es prozessrechtlich extrem gute Gründe gegeben, eine andere Richterin zu betrauen, auf der nicht solche massive Schatten der Befangenheit gelastet wären. Dreimal darf man raten, warum sich der Gerichtspräsident so engagiert hat.
  6. Der kollektive Hass linker Justizfunktionäre auf Grasser ist keineswegs das einzige Krisensymptom. Überaus problematisch ist auch das Verhalten der Strafjustiz in der Affäre der Nationalbanktochter OeBS (die ebenfalls massive politische Implikationen hat). Die Justiz führte lange Verfahren gegen zwei Rechtsanwälte, weil diese im Auftrag ihrer Klienten Zahlungen an Aserbaidschan wie verlangt an ein Konto dessen Geheimdienstes weitergeleitet hat. Erst der Oberste Gerichtshof machte klar, dass man es sich bei solchen Staaten ja nicht aussuchen kann, an welche Behörde des Staates man zahlen muss. Die Anwälte wurden also  erst nach vielen Jahren freigesprochen. Noch viel ärger: In dem Verfahren ist versucht worden, gegen etliche bürgerlichen Amtsträger in der Nationalbank vorzugehen, auch auf Vorstandsebene. Der SPÖ-Präsident der Notenbank blieb hingegen völlig unangetastet.
  7. Auch wenn Rotgrün daraus einen Innenministeriums-Skandal machen wollten: Die großangelegten Hausdurchsuchungen beim Verfassungsschutz BVT waren ein weiterer schwerer Fehler der (Korruptions-)Staatsanwaltschaft. Eine Staatsanwältin hat dadurch im Alleingang den gesamten Verfassungsschutz lahmgelegt. Das ist einzig ihre Verantwortung, auch wenn die Staatsanwältin in internen Aktenvermerken (die natürlich prompt in die Öffentlichkeit gegangen sind) es jetzt so darstellt, dass das Innenministerium sie dazu angestiftet hätte. Die offenbar zwei einzigen "Delikte" des BVT, die sie dabei verfolgt, sind geradezu lächerlich. Beide Male hat das BVT vielmehr genau so gehandelt, wie man es sich von einem geheimen Nachrichtendienst erwarten müsste, der mit vollem Engagement für Österreich arbeitet. Diese beiden "Delikte" hätten maximal zu einem Telefonat mit dem BVT-Chef führen dürfen:
    • Das BVT hat erstens – angeblich – Daten über einen umstrittenen, aber sehr SPÖ-nahen Rechtsanwalt gespeichert, der reihenweise mittelasiatische Diktaturen vertreten hat, die wahrscheinlich in Verbrechen auf österreichischem Boden involviert gewesen sind. Das ist eindeutig ein Fall, wo ein Nachrichtendienst geradezu verpflichtet ist, unbedingt die Augen offen zu halten.
    • Das BVT hat zweitens dem mit Österreich befreundeten Südkorea eine Passkopie eines neuen nordkoreanischen Passes zugespielt. Das ist eigentlich eine selbstverständliche Kooperation unter den Geheimdiensten demokratischer Rechtsstaaten. Aber die Staatsanwaltschaft agiert offensichtlich lieber im Interesse übler Diktaturen wie Nordkorea oder Kasachstan.
  8. Noch skandalöser ist das Vorgehen der Grazer Staatsanwaltschaft gegen die "Identitären". Diese Verfolgung findet ganz offensichtlich bloß deshalb statt, weil die Identitären eine in den Augen der linken Staatsanwälte falsche Ideologie haben, weil sie gegen illegale Immigration und für österreichische Identität sind. Es gibt jedoch kein einziges echtes strafrechtliches Delikt, das ihnen im Zuge ihres Aktionismus vorgeworfen werden kann, außer dem Aufbrechen eines Schlüsselkästchens. Dass die Staatsanwälte im Verkaufen von T-Shirts übers Internet ein Delikt sehen, hat sogar sehr linke, aber seriöse SPÖ-Abgeordnete erzürnt. Aber offenbar spekulieren die Grazer Staatsanwälte damit, dass sie für ihre Kampagne eine problematische Richterin wie im Falle Grasser oder Westenthaler erwischen könnten. Und selbst wenn das nicht gelingt, haben sie durch die Verfahrenskosten den Identitären jedenfalls einen schweren finanziellen Schaden zufügen können.
  9. Ein absoluter Skandal ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft in der Causa Madoff-"Bank Austria". Madoff war ein amerikanischer Finanzjongleur, der mit 65 Milliarden Dollar das größte Pyramidenspiel der Geschichte aufgezogen hat (Anlegergelder wurden nie investiert, sondern nur zur Auszahlung von "Gewinnen" früherer Anleger verwendet). Während Madoff in den USA 2008 festgenommen und schon 2009 sehr zügig verurteilt worden ist, kam es zu den Vorgängen in der für den sehr erfolgreichen Vertrieb in Österreich zuständigen Bank Austria nie zu einem Verfahren. Dabei hat dort ein für den Vertrieb von Anlageprodukten zuständiger Abteilungsleiter schon lange vor dem Auffliegen in Amerika vehement vor dem Vertrieb der Madoff-Produkte durch die Bank Austria gewarnt und schon 2003 massiven Betrugsverdacht geäußert. Statt dass der Vertrieb eingestellt worden wäre, wurde der Mann jedoch strafversetzt und finanziell bestraft. Bis heute hat es kein Verfahren gegen das damalige Management gegeben, obwohl dieses Verhalten auf grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht Vorsatz und Mittäterschaft hindeutet. Der Fall ist absolut ungeheuerlich (am besten und konkretesten aufgearbeitet hat ihn der österreichisch-britische Journalist Michael Leidig in seinem vor vier Jahren erschienenen und absolut lesenswerten Buch "Mythos Madoff", in dem dramatische Beweise aufgezählt werden). Aber die Zeitungen schweigen – wer legt sich schon gerne mit einem der größten Inserenten an …
  10. Mehrfach schon im Tagebuch angesprochen wurde auch das eigenartige Verhalten der Staatsanwaltschaft im Fall Kampusch. Obwohl es viele sehr konkrete Indizien gibt, die einen bloßen Einzeltäter ausschließen dürften (hier etwa sehr gut zusammengestellt), hat man nie auch nur einem der mutmaßlichen Mittäter den Prozess gemacht. Sehr viele hochrangige Juristen werden den Verdacht nicht los, dass das entweder mit dem einflussreichen SPÖ-nahen Anwalts- und Beraterteam zusammenhängt, das da aktiv geworden ist, oder mit der Gefahr einer möglicherweise unerwünschten Aufdeckung von Querverbindungen in die Missbrauchsszene. Oder mit beidem.
  11. Auch der Fall Bawag darf nicht vergessen werden. Zwei Dinge sind daran bis heute extrem anrüchig:
    • Das eine ist der Umstand, dass zwar auch sehr unbedeutende Randfiguren angeklagt und damit in ihrer ganzen beruflichen Existenz vernichtet worden sind, aber nicht der damalige ÖGB-Präsident, obwohl der auf Eigentümerseite praktisch allmächtig war; er wurde nur parteiintern ins Abseits gestellt.
    • Das zweite ist, dass in dem Prozess massive Unterlagen über illegale Finanzierungen der SPÖ aufgetaucht sind. Denen wurde aber nie nachgegangen, obwohl es eigentlich absolut klar war, dass es absolut keinen Grund gegeben hat, warum diese Parteifinanzierungen nicht auch nach dem damaligen Verjährungsdatum weitergelaufen sein sollten (die Beweisdokumente hatten pikanterweise abrupt mit diesem Datum aufgehört).
  12. Wechsel in eine Mischmenge von Straf- und Fremdenrecht zu einem Fall, der für viele ähnliche steht: Ein aus Indien stammender Mann hat mutmaßlich eine 15-Jährige vergewaltigt. Er entzieht sich dem – sogar internationalen – Haftbefehl Richtung Indien, kehrt dann aber überraschend nach Österreich zurück (was auch zeigt, wie wenig ernst mutmaßliche Straftäter Österreichs Justiz noch nehmen). Er wird am Wiener Flughafen erkannt und festgenommen – das Oberlandesgericht lässt ihn jedoch sofort wieder frei. Begründung: Ein halbes Jahr lang sei er ja in sexueller Hinsicht nicht mehr aufgefallen; außerdem habe er hier eine Meldeadresse …
  13. Ganz ähnlich – und nur ein weiteres Beispiel aus vielen – ist der Fall eines Mannes aus Gambia: Er attackierte dieser Tage um 18 Uhr am Hernalser Gürtel eine Frau sexuell und wird darauf von deren Freund verfolgt und festgehalten. Die gerufene Polizei entdeckt überdies, dass der Mann illegal in Österreich ist, dass eine aufrechte Rückkehrentscheidung besteht. Dennoch bleibt der Mann auf freiem Fuß, und wird nur angezeigt. Was ihn wohl nicht sehr beeindrucken dürfte.
  14. Eine besonders üble Rolle spielt das von einem SPÖ-Mann geleitete Bundesverwaltungsgericht. Es hat schon in Tausenden Fällen bereits negative Asylbescheide in positive umgewandelt. So etwa auch bei einem jungen Türken, über den soeben die "Presse" berichtet hat. Der Mann war schon zweimal wegen terroristischer Aktivitäten zur Unterstützung des "Islamischen Staates" verurteilt worden (allerdings zu erstaunlich milden Strafen). So hatte der Mann einen Bombenanschlag auf einem belebten Wiener Platz vorbereitet. Das Asylamt wollte ihn nun nach Haftverbüßung abschieben. Das Bundesverwaltungsgericht hob jedoch auch diesen Bescheid auf ...
  15. Ein tschetschenischer Vater brüllt in einer Volkschule eine Stunde lang herum, weil seine Tochter Hausaufgaben nachzubringen hatte. Dabei stieß er vor vielen Kindern, die dabei erschrocken in Tränen ausbrachen, nicht nur Fäkalbeschimpfungen aus, sondern auch massive Drohungen, die er mit dem Satz unterstrich: "Ich habe in der russischen Föderation gegen 50.000 Mann gekämpft". Was tat die Polizei? Sie nahm lediglich die Personalien auf. Hunderte Kinder und Lehrer werden daraufhin noch mehr das Vertrauen in den österreichischen Rechtsstaat verloren haben und sich völlig ungeschützt fühlen. Freilich: Was soll die Polizei auch tun, wenn die Staatsanwälte solche Fälle in der Regel nicht interessieren?
  16. Angesichts all dieser "Einzelfälle", denen man noch viele andere hinzufügen könnte, kommt man zu einem sehr deprimierenden Eindruck. Dieser Eindruck hat sich zwar kurz aufgehellt, als die Koalition jetzt eine eigene Task Force zum Strafrecht eingesetzt hat. Aber diese wagt nicht, auch nur einen einzigen dieser hier – beispielsweise – aufgelisteten Skandale in der Strafjustiz und vor allem Staatsanwaltschaft irgendwie aufzugreifen. Die Task Force befasst sich vielmehr (neben dem echten, aber kaum lösbaren Problem sexueller Missbrauchs-Versuche via Internet) mit ganz anderen weltbewegenden Problemen wie dem "Datenaustausch zwischen Behörden" und der "Dokumentation der Verletzungen von Gewaltopfern". Aber klar: In dieser Task Force sitzen viele Exponenten genau dieser so problematisch gewordenen Strafjustiz selber drinnen.
  17. Ebenfalls nicht diskutiert werden die großen Fehler im Strafgesetz selber. So wird nicht die in den letzten Jahren auf gesetzgeberischer Ebene erfolgte Einkehr einer reinen Meinungsjustiz in Frage gestellt. In einer epochalen Abwendung vom 150 Jahre alten Grundrecht auf Meinungsfreiheit werden seit 2016 politisch inkorrekte Meinungen in Verbindung mit Hass als sogenannte "Verhetzung" verfolgt und mit bis zu zwei Jahren bestraft, auch wenn die angesprochenen Fakten alle richtig sind und auch wenn keinerlei Bezug zu Gewalt besteht. Mit diesem Paragraphen haben linke Staatsanwälte schon in mehreren Fällen die Bestrafung von Islamkritikern erreicht. Und ich bin gar nicht sicher, ob diese Staatsanwälte nicht auch manche Äußerungen von Bundes- oder Vizekanzler oder etlichen Ministern eines Tages als Verhetzung verfolgen werden. Natürlich erst dann, wenn diese nicht mehr im Amt sind. Die Prozesse gegen Grasser und Westenthaler hat man ja auch erst nach deren Amtszeit in Gang gebracht. Man ist zwar einäugig, aber die eigene Karriere ist natürlich wichtiger.
  18. Und schon gar nicht befassen sich Koalition oder Task Force oder Staatsanwälte mit dem größten, ständig andauernden Kriminalitätsfall des Landes: Das ist die massive, alljährliche satte dreistellige Millionenbeträge kostende Medienbestechung durch von Politikern freihändig vergebene Inserate an Medien, sobald sich diese in der scheinbar "unabhängigen" redaktionellen Berichterstattung als willfährig erweisen. Diese Korruption geht vor allem von der Gemeinde Wien aus, wurde und wird aber auch auf Bundesebene praktiziert (und macht fast das 20-Fache der gesetzlichen – und parteipolitisch völlig neutralen – Presseförderung aus).

Dass es auch im restlichen Europa vielfach nicht besser zugeht (die Korruption durch Medienbestechung ist allerdings weitgehend ein österreichisches Spezifikum!), macht die Justizkrise nicht harmloser, sondern noch bedrückender. Am bedrückendsten aber ist, dass die Regierung nicht einmal erkannt hat, dass wir hier ein fundamentales Problem haben. Und dass wir einen Justizminister haben, der sich seit Jahrzehnten nicht mit Strafrecht befasst hat.

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