Das, was die Koalition in Eckpunkten zur Mindestsicherung beschlossen hat, ist genau das, was ihr linke Kritiker vorwerfen: eine Kürzungspolitik. Diese bringt freilich Kürzungen, die bei den Bürgern ganz überwiegend populär sind. Das lässt die Proteste der Gutmensch-Gesellschaft ins Leere gehen. Das wahre Dilemma der Mindestsicherungsreform liegt ganz woanders. Es ist in einem einzigen Wort von Sebastian Kurz zu finden.
Das Wort heißt "Aber". Und es steht in jenem Satz des Bundeskanzlers, mit dem er die Mindestsicherungsreform vorgestellt hat. Kurz: Es handle sich dabei um "ein verfassungskonformes, aber gleichzeitig gerechtes System". Dieses "Aber" enthüllt die ganze Problematik, in der nicht nur der ÖVP-Obmann, nicht nur Österreich, sondern auch etliche andere EU-Länder stecken: Das was allgemein als gerecht empfunden wird, und das was die diversen Höchstrichter als verfassungskonform ansehen, läuft zunehmend auseinander. Genau deswegen hat Kurz extra zu betonen versucht, dass die neue Regelung gerecht und trotzdem zugleich verfassungskonform ist. Was Kurz in Wahrheit meint: Dass die Reform hoffentlich beides ist.
Diese Hoffnung bestätigt unbeabsichtigt, dass der Rechtsstaat ein fundamentales Problem bekommen hat. Es ist in Wahrheit völlig offen, ob Kurz am Ende des Tages Recht haben wird, ob diese Reform auch von den diversen Höchstrichtern in Europa und Wien als verfassungskonform eingestuft werden wird. Denn diese Richter haben im Laufe der letzten Jahrzehnte in ihrer Judikatur ein Schlaraffenland errichtet, in dem jedes Bedürfnis irgendeines Bewohners dieses Planeten zu berücksichtigen, jedes Problem zu lösen ist – nur nicht die zwei zentralen Probleme dieser Republik.
- Das sind erstens die immer mehr explodierenden Wohlfahrtsausgaben (allein die Zahl der Mindestsicherungsbezieher ist in den letzten fünf Jahren um 60 Prozent gestiegen!); diese Wohlfahrtsausgaben sind eine Hauptursache der großen Steuerlast und hohen Staatsverschuldung.
- Das ist zweitens die Notwendigkeit, den Zustrom von Migranten aus Afrika und Asien zu stoppen (etwa in Wien waren zuletzt schon die Hälfte der Mindestsicherungsbezieher Ausländer), der ja schon in den letzten Jahren zu vielen üblen Folgen für fast alle Österreicher geführt hat.
Die Gefahr ist daher ganz im Gegensatz zu den Kurz-Worten durchaus gegeben, dass linke Schlaraffenland-Richter die Reform in den nächsten Jahren wieder zertrümmern könnten. So wie sie in der Vergangenheit schon viel Unsinn angerichtet haben. Gerade die klügste Idee der geplanten Reform könnte am Ende an solchen Richtern wieder scheitern.
Das ist der "Arbeitsqualifizierungsbonus". Dieser ist zwar sprachlich eine Missgeburt, aber inhaltlich völlig richtig: Wer nicht akzeptables Deutsch (oder Englisch) beherrscht, bekommt künftig eine um 300 Euro reduzierte Mindestsicherung. Damit wird zweifellos ein deutlicher Anreiz geschaffen, rasch und brauchbar Deutsch zu lernen. Damit wird endlich erstmals ein gewisser Druck auf die Migranten aufgebaut, sich zumindest durch Sprachkenntnisse zu assimilieren. Bisher war ja jeder solcher Druck von Linken als politisch inkorrekt verpönt gewesen.
Weitere wichtige Teile der Reform:
- Künftig wird die Mindestsicherung für Ausländer, die kein Asyl bekommen, erst nach fünf Jahren fällig – was natürlich ebenfalls linke Schlaraffenland-Richter ärgern wird, die es immer verhindert haben, dass zwischen Österreichern und Ausländern unterschieden wird.
- Der Wildwuchs der unterschiedlichen Mindestsicherungs-Niveaus zwischen den Bundesländern wird beendet – was vor allem Rot und Grün in Wien auf die Palme bringen wird, waren sie doch bisher (auf Kosten der Steuerzahler) viel spendabler als die anderen Bundesländer.
- Deutlich weniger Geld wird es für Familien mit vielen Kindern geben – was ganz überwiegend Migrantenfamilien treffen wird.
- Und als einzige Gruppe mehr Geld werden Alleinerzieher von Kindern bekommen, was meist inländische Frauen sind – wobei freilich der vorliegende Entwurf noch offen lässt, wieweit dabei die Unterhaltsleistungen (Alimente) berücksichtigt werden, die ein Kindesvater zahlt.
Es mag in der Rhetorik von Caritas&Co zwar furchtbar klingen, wenn eine tschetschenische Familie mit fünf Kindern künftig nur noch 1684 statt 2460 Euro monatlich bar auf die Hand bekommt (jeweils ohne zu arbeiten). Aber in Wahrheit gibt es viele Österreicher, die trotz voller Berufstätigkeit auch nur ähnliche Beträge am Monatsende heimtragen können, die sich aber trotzdem nicht in die Hängematte "Mindestsicherung" begeben.
Das Duumvirat Kurz-Strache
Eine ganz andere Beobachtung der Regierungsklausur zeigt deutlicher denn je, wie diese Regierung konkret funktioniert,: Noch nie hat es in Österreich ein so unangefochtenes Duumvirat gegeben, eine so unumschränkte und zugleich gleichberechtigte Herrschaft von Bundes- und Vizekanzler. Wenn sich die beiden einigen, dann ist das Ergebnis koalitionsintern unumstößliches Gesetz.
Daneben haben weder die Regierungskoordinatoren noch die Minister noch die beiden Parlamentsklub wirklich etwas zu reden. Am ehesten dürften noch im Hintergrund die schwarz regierten Bundesländer eine gewisse Mitsprache haben.
Am allerwenigsten hat aber die Sozialministerin mitzureden – obwohl sie eigentlich ressortzuständig wäre. Frau Hartinger-Klein hatte noch vor wenigen Wochen den Ländern zugesagt, mit ihnen gemeinsam eine Mindestsicherung auszuarbeiten. Das war freilich eine absolute Dummheit der Dame, denn dadurch hätten Rot und Grün neuerlich eine Blockademöglichkeit erhalten – was ja schon seit Jahren eine einheitliche Mindestsicherungs-Regelung verhindert hat.
Die Duumvirats-Konstruktion ist also für die beiden Parteien nicht das Dümmste. Sie reduziert parteiinterne Konflikte und lässt die Koalition einheitlich wirken. Dass Kurz den blauen Vizekanzler Strache völlig gleichberechtigt auftreten lässt, ist sogar zentrales Fundament des vorerst anhaltenden Erfolgs von Schwarz und Blau. Man erinnere sich nur daran, wie die früheren ÖVP-Vizekanzler immer darunter zu leiden hatten, dass sie von den SPÖ-Bundeskanzlern Kern und Faymann ganz in den Hintergrund gedrängt worden waren.
Eigentlich gab es in Österreich bisher nur eine Periode mit einer ähnlich dominanten Zweierherrschaft: Das waren die zwei Jahre Wolfgang Schüssels mit Susanne Riess-Passer. Damals gab es freilich in Klagenfurt einen Dritten, der sehr bald eifersüchtig wurde und zum politischen Ehestörer mutierte.
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Wenn aus aller Welt Menschen nach Österreich strömen, illegal die Grenzen überschreiten und nur "Asyl" zu sagen brauchen um Anspruch auf alle Sozialleistungen zu erhalten für die sie weder vorher noch nachher Leistungen erbringen -im Gegensatz zu uns Österreichern- so hat das nichts mit Gerechtigkeit und auch nichts mehr mit Recht zu tun und führt unweigerlich zu einem failed state.
Die Frage der Verfassung ist nicht zu unterschätzen: dorthin hat Kurz Brandstetter vorausgeschickt, damit er Parlamentsbeschlüsse für das Wahlvolk noch vor dem Wirksamwerden "abfangen" kann. Man nennt es Aufgabenteilung. Auf FPÖ-Seite ist mit Steger im ORF ein ebensolches "Sicherheitsnetz" eingebaut, damit die marxistische Propaganda nicht verstummt und man im Notfall mit Liederbuchgranaten Sperrfeuer schießen kann. Damit kann ein "proeuropäischer" Kurs Österreichs sichergestellt werden, auch wenn das Parlament Gegenteiliges für das Wahlvolk beschließt, um diesem Sand in die Augen zu streuen. Wahrscheinlich war das der "Deal" mit Brüssel und philanthropischen Kräften, die eine beängstigende Ruhe ausstrahlen.
Man erinnere sich: Brandstetter war jener Gutmensch-Justizminister, der die Rauschgiftdealerschutzgesetze eingeführt hat, damit man derer nicht mehr habhaft werden kann. Sie sind noch immer wirksam. Die "Reparatur" betraf nur die Sichtbarkeit des Problems, aber nicht das Problem selbst.
Die Chuzpe des ORF bei der Irlandberichterstattung muß man sich erst auf der Zunge zergehen lassen: Zuerst wird positiv vermerkt, daß in Irland das LEBEN von Mutter UND KIND geleichermaßen geschützt ist, und dann kommt in einem Aufwaschen der Jubel des ORF, daß nun der LEBENSSCHUTZ für das KIND "endlich" beseitigt wurde. Einen größeren Schlag ins Gesicht kann man sich kaum mehr vorstellen: "proeuropäisch" heißt offenbar die Beseitigung des Lebensschutzes! Die Guillotine feiert in Westeuropa offenbar fröhliche Urständ. Der Damm ist gebrochen, und der Weg zum "lebensunwerten Leben" ist nicht mehr weit, während Rußland heute den entgegengesetzten Weg geht und dort immer mehr Anstand und Moral auf christlicher Grundlage in die Gesellschaft einkehrt. Mit Neid blicken wir auf Rußland, die dortige Regierung und Witali Milonow, gegen den leider in westlichen Medien gehetzt wird.
Die österreichische Nation steht mehrheitlich hinter dieser Regierung, die mit Konsequenz eine wichtige Reform nach der anderen durchzieht. Sollte wieder einmal ein Schlaraffengericht Oppositionsurteile sprechen, so wird es diese Regierung wohl schaffen, Oppositionspolitiker zu einer Verfassungsmehrheit zu locken, um Schlaraffenurteile einzudämmen.
Auch der ORF (wo intern längst das große Schließmuskelflattern eingesetzt hat) wird noch dran kommen.
Meine Sorge ist eine andere. Gelingt es dieser Regierung, die von der Opposition geförderte und gewollte Islamisierung einzubremsen. Hamed Abdel Samads Buch "Integration" ist diesbezüglich der blanke Horror. Er bereiste und beschreibt die no-go-Areas Europas und zeichnet ein Bild des Grauens. So hat Malmö beispielsweise durch den Zuzug gewaltbereiten Moslems und die zahlreichen schwedischen Schutzgesetze die höchste Mordrate Europas.
Ja, nur durch diese unsere Regierung haben wir eine kleine Chance, den Wahnsinn, denn uns rot-grün beschert hat, umzukehren.
Bei aller Kritik, die mir zur Regierung einfällt: Jede andere wäre schlechter, und Christian Kern möge noch lange Chef der maroden Roten bleiben. Amen!
Artikel 1. der österreichischen Bundesverfassung im Wortlaut:
„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Das „Volk“ ist im Nationalrat vertreten; die Linken (SPÖ 26,9%, die Grünen 3,8% und die Liste Pilz 4,4%) haben zusammen 35,1% der Stimmen im Nationalrat – also knapp mehr wie ein Drittel.
Wie kann es da sein, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof (und vor allem auch der VwGH) derart links unterlaufen ist, dass die neue Mehrheit im Nationalrat ihre Gesetze nicht durchbringt, weil sie vom Verfassungs- oder vom Verwaltungsgerichtshof mit fadenscheinigen Begründungen aufgehoben werden.
Das liegt daran, dass sich die Auswahlkriterien für den Job als Verfassungsrichter geändert haben. Früher waren es ausschließlich Verfassungsexperten, jetzt entscheidet das Parteibuch, nicht die Qualifikation.
Hier der Lebenslauf von Claudia Kahr:
„Dr. Claudia Kahr, geboren am 30. September 1955 in Graz; Schulbesuch in Graz, 1973 Reifeprüfung am neusprachlichen Bundesgymnasium Graz; 1978 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Graz; Gerichtspraxis; 1978 bis 1979 Collège d'Europe, Brügge; 1979 bis 1984 Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst; 1984 juristische Mitarbeiterin im Kabinett des Bundesministers für Finanzen; 1984 bis 1985 Assistentin des Vorstandes und Leiterin der Abteilung Werbung und Öffentlichkeitsarbeit – Österreichisches Verkehrsbüro; 1985 bis 1987 juristische Mitarbeiterin im Kabinett des Bundesministers für Gesundheit und Umwelt; 1987 bis 1989 im Kabinett des Bundesministers für Öffentliche Wirtschaft und Verkehr; 1989 bis 1992 verfassungsrechtliche Referentin im SPÖ Klub, Parlament; 1992 bis 1995 Leiterin des Büros der Staatssekretärin für europäische Integration und Entwicklungszusammenarbeit im Bundeskanzleramt; 1994 Abschluss der Ausbildung in systemischer Organisationsberatung am Heidelberger Institut für systemische Forschung; 1996 Leiterin der Abteilung Europarecht und Leiterin der Gruppe A im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst; 1997 Leiterin der Sektion II – Grundsätzliche Verkehrspolitik/Verkehrsplanung für alle Landverkehrsträger (Eisenbahn, Kombiverkehr, Straßenverkehr, internationale Verkehrspolitik und Schifffahrt) – im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr; 2003 bis 2005 Präsidiumsmitglied des Österreich-Konvents.
Organfunktionen bei juristischen Personen: Vorsitzende des Aufsichtsrates der ASFINAG-HOLDING (bis 15.12.2017); Mitglied des Gesellschafterrates der Knoch, Kern wiederholt zur ständigen Referentin gewählt. Als Verfassungsrichterin nominiert von der Bundesregierung.“
Oder:
„Dr. Johannes Schnizer, geboren am 14. September 1959 in Graz, Schulbesuch und 1977 Reifeprüfung am BG und BRG Kirchengasse; 1981 Promotion zum Dr. jur. an der Paris Lodron Universität Salzburg; 1978 bis 1982 wissenschaftliche Hilfskraft, dann Vertragsassistent am Institut für Römisches Recht, Juristische Dogmengeschichte und Allgemeine Privatrechtsdogmatik an der Universität Salzburg (Univ.-Prof. DDr. Theo Mayer-Maly); 1981 bis 1983 Lektor an der Universität Padua; 1982 bis 1992 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof; 1992 bis 2006 verfassungsrechtlicher Referent der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion (dienstzugeteilt gem. Art. 30 Abs. 5 B-VG als Beamter der Parlamentsdirektion); 2007 bis 2008 Kabinettschef des Bundeskanzlers; 2009 Beamter der Parlamentsdirektion, zuständig für die Rechtsberatung des Entschädigungsfonds der Republik Österreich; 1994 bis 2008 Mitglied der Bundeswahlbehörde; 2003 bis 2005 Mitglied des Österreich-Konvents; freiberufliche rechtswissenschaftliche Tätigkeit.
Organfunktionen bei juristischen Personen: Mitglied des Universitätsrates der Universität Wien. Seit 2010 Mitglied des Verfassungsgerichtshofes; wiederholt zum ständigen Referenten gewählt. Als Verfassungsrichter nominiert von der Bundesregierung.“
Oder:
„Anna Sporrer (Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs): 1983 bis 1990 Diplomstudium, 1990 bis 1995 Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien; 1995 Promotion zur Dr.in iur. (Dissertation zu "Gleichberechtigung und Gleichheitsgrundsatz – Gleichbehandlung und Frauenförderung aus der Sicht des Verfassungs- und Europarechtes").
1990 bis 1993 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof; 1994 bis 1995 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Verwaltungsakademie des Bundes/"Europaakademie"; 1996 bis 2004 und 2009 bis 2013 Juristin im Bundeskanzleramt, unter anderem als stellvertretende Sektionsleiterin des Verfassungsdienstes und Büroleiterin der Bundesministerin im Bundeskanzleramt; dazwischen 2004 bis 2008 Ausbildung zur und Tätigkeit als Rechtsanwältin (2007 Rechtsanwaltsprüfung).
Seit 1. Jänner 2014 Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes.
1995 bis 1998 Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission; 1995 bis 2010 österreichische Rechtssachverständige der Europäischen Kommission über die Implementierung der Gleichbehandlungsrichtlinien in den Mitgliedstaaten; 2009 bis 2012 Mitglied des Menschenrechtsbeirates im Bundesministerium für Inneres; 2012 bis 2013 Mitglied des Menschenrechtsbeirates der Volksanwaltschaft; 2011 bis 2013 Vertretung der Republik Österreich im Stiftungsrat der Europäischen Rechtsakademie / Trier / Deutschland; seit 2010 Mitglied, seit 2016 Vorsitzende der Schiedskommission der Medizinischen Universität Wien; 2014 bis 2017 Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt.“
Zusammenfassend: für die Ernennung zum Verfassungsrichter muss man vorher in von der SPÖ geführten Ministerien gedient haben oder Kabinettschef des Bundeskanzlers gewesen sein. Auch eine Organfunktion in der Holding der Gemeinde Wien oder bei der ASFINAG stellt keinen Interessenkonflikt dar. Ein anderer (Christoph Herbst) war Vorstandsvorsitzender beim Flughafen Wien. Michael Holoubek ist Aufsichtsrat bei den Wiener Stadtwerken. Sicher alles gute Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Verfassungsrichter.
FRÜHER EINMAL WAREN ALLE VERFASSUNGSRICHTER AUSGEWIESENE EXPERTEN IM VERFASSUNGSRECHT UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN RECHTSGEBIETEN. HEUTE HANDELT ES SICH UM PARTEISOLDATEN – VOR ALLEM LINKE.
Viele sind ziemlich jung - das wird leider noch lange dauern!!!
Dass Alleinerzieher mehr Geld erhalten sollen, wird hoffentlich nicht dazu führen, dass noch weniger Österreicher heiraten.
OT
in Belgien wurden 2 Polizistinnen mit ihren Dienstwaffen erschossen, während der Mörder "allahu akbar" schrie:
http://www.krone.at/1715085
in Wien hat sich ein Paar offenbar gegenseitig erschossen:
http://www.krone.at/1715023
In D wird ein Mädchen von einem Syrer vergewaltigt:
http://www.krone.at/1714424
Es scheint, als müsse man sich selber helfen, da der Staat / Europa völlig versagt... :-((
Es wird nur geredet, aber nichts Wirksames gegen diesen Terror, gegen die illegale Einwanderung und nichts gegen die bereits sich hier befindlichen Illegalen, unternommen.
Keine Rückenstärkung für die Exekutive, damit endlich mit aller gebotenen Härte im Rahmen der geltenden Gesetze gegen diese Kreaturen durchgegriffen werden kann, nur sinnentleertes Geschwafel von Deeskalation und weiteren einfältigen Unsinn in diesem Zusammenhang.
Alles nur leeres Blablabla. Es ist zum Kotzen!
Wer die Richter für die Misstände in unserer Rechtsordnung verantwortlich macht, prügelt den Sack und meint den Esel. Denn richterliche Unabhängigkeit hat Grenzen, die durch die Gesetze bestimmt werden, zu denen auch die Verfassung gehört. An die Gesetze ist die Gerichtsbarkeit gebunden, und nur wenn die Gesetzgebung versagt, entstehen Spielräume für eine Rechtssprechung, die den Intentionen des Gesetzgebers zuwiderlaufen kann. So hat etwa nicht der Justizminister Brandstetter das "Rauschgiftdealerschutzgesetz" eingeführt, es war das von uns gewählte Parlament!
Sinngemäss gilt das auch für den ORF. Eine staatlich privilegierte Einrichtung, ausgestattet mit Zwangsgebühren, hat völlige Narrenfreiheit in der Meinungsbildung und niemand ist dafür verantwortlich, wie mit der vom Wähler verliehenen Macht und mit den vom Gebührenzahler aufgebrachten Mitteln umgegangen wird?