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Wofür die Staatsanwaltschaft Prozesse anstrengt

Es wird immer lächerlicher, mit was für Fällen die österreichischen Staatsanwälte sich und die gesamte Justiz intensiv befassen – während viele andere Verfahren jahrelang liegenbleiben. Zunehmend bekommt man auch das Gefühl, ein Teil der Staatsanwaltschaft ist zur Speerspitze der Grünen mutiert. Der linke Marsch durch diese Institution scheint in hohem Ausmaß geglückt.

Nun könnte man beruhigend einwenden: Hinter der Staatsanwaltschaft sitzen ja noch unabhängige Richter, welche vernünftig entscheiden, welche die skurrile Anklagewut der Verfolgungsbehörde dann in der Regel durch Freisprüche ins Leere gehen lassen. Das haben erst in den letzten Stunden wieder zwei Urteile in besonders skurrilen Fällen gezeigt.

Dieser beschwichtigende Einwand vergisst aber, dass der Eindruck einer ideologischen Einseitigkeit von Staatsanwälten und mutwilliger Anklageerhebung an sich schon extrem problematisch für den Rechtsstaat ist. Und zweitens vergisst dieser Einwand auch, dass ja schon die (allein in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft liegende) Anklageerhebung an sich eine empfindliche Strafe für viele Angeklagte darstellt. Woran der spätere Freispruch nichts ändert. Durch diesen wird zwar die von den Staatsanwälten verhängte Strafe im Nachhinein als eigentlich unberechtigt erklärt. Was aber nichts an ihrer Existenz ändert.

Diesen zu Unrecht Beschuldigten wird nicht nur viel Zeit und Nerven gestohlen. Ihnen werden trotz späteren Freispruchs durch eine Anklage oft auch empfindliche Kosten verursacht, die ihnen der schuldige Staat nur völlig unzureichend ersetzt. Dieser Missstand ist durch den Verfassungsgerichtshof jetzt sogar noch amtlich bestätigt worden: Angeklagte haben nach einem Freispruch keinen Anspruch auf vollen Kostenersatz durch die Republik. Man fasst es zwar nicht. Aber so hat das Höchstgericht judiziert.

Damit haben die Staatsanwälte endgültig und weitestgehend unkontrolliert freie Bahn, Menschen zu schikanieren.

Das ist mehr als bedenklich, wie zwei jetzt durch Freisprüche beendete lächerliche Prozesse zeigen.

In einem hatte die Staatsanwaltschaft drei Polizisten und einen Jagdaufseher auf die Anklagebank gebracht, weil diese während einer Jagd im Burgenland einige radikale Tierschützer an der Weiterfahrt ins Jagdgelände gehindert haben. Das Verfahren hat nun ergeben, dass diese zwar die Jagd gestört hätten – aber das sei möglicherweise durch das Jagdgesetz gedeckt gewesen. Die Vier sind jedenfalls freigesprochen worden.

Und wegen so einer Lappalie findet in Österreich ein hochnotpeinlicher Prozess mit satten Kosten und Zeitaufwand für Republik und Angeklagte statt!

Noch mehr Kosten hat ein weiteres, jetzt ebenfalls durch einen Freispruch beendigtes Verfahren ausgelöst. Wegen einer simplen Todesanzeige, einer Parte, für einen 95-Jährigen musste sogar ein ganzer Geschwornenprozess abgeführt werden, weil dort ein blöder Spruch mit „Ehre“ und „Treue“ gestanden war. Darin sah die Staatsanwaltschaft „Wiederbetätigung“ und Propaganda“ des Verstorbenen, an der auch alle mitgewirkt hätten, die diese Parte zum Druck befördert haben.

Es wird schon stimmen, dass der verstorbene Greis ein „glühender“ Nazi und SSler gewesen war, wie der Staatsanwalt meint, der sich diesen Spruch aus Nostalgie oder Überzeugung auf seiner Parte gewünscht hatte. Aber das kann doch kein Grund sein für ein noch dazu so riesiges Verfahren!

Kommt sich denn diese Staatsanwaltschaft nicht immer öfter lächerlich vor? Glaubt sich dieser Staat wirklich vor der „Propaganda“ eines toten 95-Jährigen fürchten zu müssen? Begreifen denn die Staatsanwälte nicht, dass sie mit solchen Verfahren erst überhaupt jene krausen Phrasen eines Greises aus der Bedeutungslosigkeit herausreißen und für junge Menschen geheimnisvoll interessant machen?

Zum Glück gibt es Geschworene, die gegen solche verfolgungswütige Staatsanwälte der Vernunft zum Durchbruch verhelfen.

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