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Unfähige Justiz im politischen Dschungel

Die Politik in diesem Land tut viel Schlimmes. Das reicht von der Vernachlässigung der Landesverteidigung über den völlig unzureichenden Schutz gegen Islamisierung und Massenzuwanderung, über das Ignorieren der drohenden Pensionskatastrophe bis zu den alljährlichen Budgetdefiziten und zur Medienbestechung. Umso lächerlicher ist das, weswegen der Salzburger (SPÖ-)Bürgermeister Schaden, der frühere (SPÖ-)Finanzlandesrat Raus und sogar einige untergeordnete Beamte jetzt vors Strafgericht müssen. Das, was ihnen vorgeworfen wird, steht ungefähr an zehntausendster Stelle in der Rangordnung jener Dinge, die Politikern vorzuwerfen sind.

Die Stadt Salzburg hatte sich einst riskante Finanzgeschäfte (Swaps) aufschwatzen lassen, die sich dann problematisch entwickelt haben. Aber nicht das Eingehen dieser Geschäfte ist angeklagt – was verständlich wäre –, sondern dass das Land später der Stadt Salzburg diese Finanzvehikel ohne Gegenleistungen abgenommen hat.

Sollte das wirklich ein Delikt sein, dann müssen wohl sämtliche Finanzminister der letzten Jahrzehnte und viele Regierungen auf die Anklagebank. Denn ständig werden Gemeinden, die schlecht gewirtschaftet haben, vom jeweiligen Bundesland gerettet. Und Bundesländer, die schlecht gewirtschaftet haben, vom Finanzminister.

Berühmtestes und um ein Vielfaches teureres Beispiel war die Rettung Kärnten durch den Bund nach den katastrophalen Hypo-Geschäften. Diese hatten ja Kärnten mit Haftungssummen im satten zweistelligen Bereich konkursreif gemacht. Kärnten konnte nur einen Minianteil der Haftungen selber abdecken. Denn Rest hat der Bund auf unser aller Kosten zugeschossen.

Die Bundesregierung hat am Schluss auch nicht mehr gefragt: „Wo ist meine Gegenleistung?“ Und die Steuerzahler können nicht fragen, weil sie nirgends angehört werden.

Um nicht missverstanden zu werden: Man kann es mit gutem Grund kritisieren, dass Kärnten gerettet und nicht in Konkurs geschickt worden ist. Man kann es aber auch für richtig finden, weil die Folgen für Land und Bund nicht wirklich ganz abschätzbar gewesen wären. Aber jedenfalls ist es absurd, jede politische Entscheidung gleich mit dem Strafrecht zu bekämpfen. Dann gibt es nämlich bald überhaupt keine Entscheidungen mehr. Dann regieren die Staatsanwälte, oder genauer irgendwelche Gutachter, die jahrelang über Fragen brüten, die eigentlich schnell beantwortet werden sollten.

Dennoch macht das Anklagen einigen Staatsanwälten Spaß – zumindest in Causen, die überschaubar sind und die sie intellektuell nicht überfordern. So haben Kärntner Staatsanwälte vor ein paar Jahren die Bescheide von Bürgermeistern, die dann halt nach einem Rekurs in der Instanz umgedreht worden sind, wegen Amtsmissbrauchs verfolgt. Das ist absurd, wie auch der große österreichische Verfassungsrechtler Günther Winkler einmal scharf kritisiert hat.

Man kann es sogar positiv finden, dass die größere Körperschaft die kleineren rettet. Das hat etwas mit Solidarität zu tun, deren Kern ja darin besteht, dass es keine „Gegenleistungen“ gibt.

Um aber auch in der anderen Richtung nicht missverstanden zu werden: Dort, wo man grob leichtfertig ist und vor allem dort, wo ein Politiker sich oder seine Partei begünstigt, muss durchaus die persönliche Verantwortung vor dem Strafrichter greifen. Wenn man statt zu sparen spekuliert, dann tun das die meisten Politiker ja, weil sie damit Wahlen gewinnen wollen. Auch das ständige Schuldenmachen zum gleichen Zweck gehört in die Liste des eigentlich zu Bestrafenden. Und am allerschlimmsten sind zweifellos die Bestechungsinserate, wo Steuergeld an Medien verschoben wird, um das Wohlwollen von Zeitungen für eine Partei oder einen Politiker zu kaufen.

Aber in all diesen Fällen tut die Staatsanwaltschaft nichts. Dafür wird sie hektisch aktiv, wenn ein Land eine Stadt finanziell rettet. Oder wenn sie ihr beisteht, weil ihr Dinge über den Kopf wachsen.

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