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Der humane Strafvollzug 2016

Ein Schwerverbrecher ist in Deutschland der Justiz entkommen. Mag vorkommen, auch wenn es das nicht sollte. Aber was wirklich empört, sind die dabei öffentlich bekannt gewordenen Details eines extremen Gutmensch-Strafrechts. Dieses ist so absurd, dass es an die einstige sozialistische Utopie einer gefängnislosen Gesellschaft erinnert, mit der einst hierzulande ein SPÖ-Justizminister die Österreicher verunsichert hat. (Mit nachträglicher Ergänzung)

In Köln (schon wieder diese Stadt) ist der Mann bei einem Brauhausbesuch(!) entkommen. Trotz der Aufsicht durch zwei Justizbeamte. Dem auch offiziell als gefährlich eingestuften Mann – er ist ein Vergewaltiger – gelang die Flucht mit Hilfe des alten und schon in hunderten Kinofilmen vorgekommenen Tricks eines vorgeblichen Kloganges.

Die Peinlichkeit des dabei praktizierten beamteten Verhaltens kann ja als kabarettistisch abgetan werden. Die Qualität von Exekutivbeamten in jener Gegend ist ja offensichtlich nicht sehr groß, haben sie doch schon nach Jahreswechsel fünf Tage gebraucht, um draufzukommen, dass zu Silvester im Zentrum jener Stadt über tausend Menschen vergewaltigt, beraubt, sexuell attackiert worden sind.

Das Abschieben ins Kabarett ist aber unmöglich angesichts der Tatsache, dass dem wegen seiner Gefährlichkeit dauerhaft in „Sicherungsverwahrung“ stehenden Mann ein solcher Ausgang sogar gesetzlich zusteht! Und zwar vier Mal im Jahr. Damit sind jetztlich solche Gesetze selbst für die Flucht verantwortlich. Sie täuschen alle Menschen, die glauben, „Sicherung“ hieße, dass sie vor solchen Tätern besonders sicher wären.

Jedoch: Weltfremde Gesetzgeber, die solche hirnrissigen Gesetze beschließen, können nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Und die Psycho-irgendwas – Hauptsache: „Experten“ –, die das einst empfohlen haben, auch nicht. Sie müssen nicht einmal für die Kosten der jetzigen großen Suchaktion aufkommen. Und auch nicht für die Kosten, die wegen der regelmäßigen Ausflüge „sicherungs“verwahrter Menschen entstehen.

Der Entflohene hatte ja nur sein „Recht“ in Anspruch genommen, auf öffentliche Kosten von Aachen nach Köln gebracht zu werden. Weil er sich dort Gewand kaufen wollte. Und weil er dann in ein Brauhaus gehen wollte, ohne die Konsumation zu bezahlen. Prost.

Nachträgliche Ergänzung: Dass der Mann am Samstag dann wieder gefasst werden konnte, ändert nichts am Frust über solch eine Justiz.

 

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