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Die Mitschuldigen tragen Richterroben

Immer öfter wird klar: Mitschuld an der zunehmenden Welle von Gewaltverbrechen – terroristischen wie nichtterroristischen – trägt auch in erschreckend hohem Ausmaß die Justiz. Dort geben derzeit die gutmenschlichen Illusionen, die Ignoranz und auch die Rechtstaatsfeindlichkeit der 68er Generation immer häufiger den Ton an. Diese haben im Kielwasser eines weltfremden Zeitgeists, der auch Medien und Politik voll erfasst hat, völlig eine ihrer obersten Pflichten vergessen: den Schutz der Bürger vor Verbrechen.

Die Beispiele sind fast unendlich. Und auf vielen Ebenen zu finden.

  1. Da hat soeben der EU-Gerichtshof die palästinensische Hamas von der Terrorliste streichen lassen. Mit einer absurden Begründung: Es gebe keine direkten Beweise gegen die Hamas. Mit Verlaub: Welche Beweise verlangen denn diese seltsamen Richter noch, als dass die im Gaza-Streifen regierende Hamas nach vielen Terrorakten jeweils stolz die „Verantwortung“ dafür übernommen hat? Und dass sie Tausende Raketen ungezielt auf zivile Siedlungen in Israel abgeschickt hat? Oder herrscht beim EuGH gar schon der eigentlich längst tot geglaubte Ungeist: Wer gegen Juden ist, kann nicht böse sein?
  2. Da hat der gleiche Gerichtshof (aus Österreich sitzt dort übrigens die weit links stehende SPÖ-Politikerin Maria Berger) vor ein paar Tagen Frankreich verurteilt. Grund: Das Land hat somalische Piraten ohne richterlichen Beschluss zwei Tage in Polizeigewahrsam gehalten. Worauf der EuGH den Männern sage und schreibe 29.000 Euro an Schadenersatz zuerkannt hat! Das ist weit mehr Geld für zwei Tage, als man in Somalia in zehn Jahren verdient.
  3. Da hat der gleiche EuGH vor kurzem de facto Homosexualität zu einem Asylgrund gemacht, obwohl die Flüchtlingskonvention Asyl eigentlich nur im Falle nachgewiesener rassischer, religiöser politischer Verfolgung einräumt.
  4. Da hat der gleiche EuGH einem Einbrecher Recht gegeben, weil dieser durch die Videokamera eines schon mehrfach überfallenen Hausbesitzers gefilmt worden war. Der Einbrecher ist zwar auf Grund dieser Aufnahmen überführt worden; aber er hatte nicht seine Einwilligung zu diesen Aufnahmen gegeben, die zum Teil auch öffentliche Straßen erfasst haben. Der Hausbesitzer hätte nicht über seine Grundstücksgrenzen hinaus filmen dürfen. Vor ein paar Jahren hätte ich noch gedacht, Richter, die so argumentieren, seien reif für die Psychiatrie. Aber dem ist nicht mehr so. Diese wahnwitzige Judikatur hat aber auch klare Mitschuldige: Das sind vor allem die Datenschützer (und ihre politisch-medialen Helfershelfer), die im vollen Gegensatz zur öffentlichen Meinung die Grundlage für solche Absurditäten gelegt haben. Das sind aber auch die Politiker im EU-Parlament und in den nationalen Regierungen sowie die EU-Kommission. Bisher hat niemand von ihnen gesagt: „Genug ist genug, beim EuGH muss etwas geschehen.“
  5. Da hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof der Schweiz verboten, Asylwerber nach Italien zurückzuschicken, wo sie hergekommen waren und das daher eigentlich zur Entgegennahme eines Asylantrags verpflichtet gewesen wäre. Die Schweiz müsse sich zuerst überzeugen, dass den "Flüchtlingen" in Italien ein gutes Quartier offeriert werde. Was natürlich nie passieren wird.
  6. Da hat in Australien ein Mann eine blutig endende Geiselnahme begangen, gegen den es schon lange davor Anklagen wegen einschlägiger Verbrechen gegeben hat (als Finanzbetrüger, als Autor von Droh- und Hassbriefen). Aber die Justiz hat ihn freigelassen. Dazu kommt – woran all die gutmenschlichen Mitleids-Schwadroneure in Politik, Medien und Verwaltung schuld sind –, dass der Mann seit Jahren sehr gut ohne zu arbeiten von der australischen Sozialhilfe gelebt hat.
  7. Da gibt es jetzt in Österreich einen Prozess gegen einen Mann, der mehrere Frauen mit einer Eisenstange malträtiert, lebenslänglich behindert und fast getötet hat. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann im April schon einmal unter Einbruchsverdacht und im Besitz eines Brecheisens festgenommen worden war, aber dann wieder freigelassen worden ist.
  8. Da hat ein anderes österreichisches Gericht Angehörige einer moslemisch-österreichischen Familie zu lächerlich niedrigen Strafen verurteilt (bedingte Haft und Geldstrafen zwischen 400 und 2000 Euro), weil sie die 21-jährige Tochter (beziehungsweise Schwester) volle drei Wochen eingesperrt hatten. Sie hatte durch eine Freundschaft mit einem nichtmoslemischen Österreicher gegen den „Sitten“-Kodex dieser Familie verstoßen. Ein unglaublich abschreckendes Urteil! Man vergleiche es etwa mit den 29.000 des EuGH für zwei Tage Freiheitsentzug im Falle der somalischen Piraten.
  9. Da wird von vielen Gutmenschen aus der richterlich-politisch-medialen Gutmenschklasse immer intensiver verlangt, dass Jugendlichen unter 18 Jahren eine Haft doch überhaupt erspart werden sollte. Dabei haben wir in Wahrheit das gegenteilige Problem: Verbrecherbanden setzen immer öfter Unter-14-Jährige für kriminelle Taten ein, da diesen ja in Österreich nichts passieren kann. Während bei einem Alter von über 14 zumindest bisweilen noch Haftstrafen drohen.
  10. Da hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in Tateinheit mit dem EuGH die Vorratsdatenspeicherung gekippt (also die Pflicht für Telekom-Unternehmen, sechs Monate  lang zu speichern, wer mit wem telefoniert/gemailt hat, damit im konkreten Fall dann Gerichte oder Polizei zur Aufdeckung eines Verbrechens auf solche Verbindungsdaten zugreifen können). Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass in der kurzen Zeit, da diese Speicherungspflicht in Kraft war, dadurch „nur“ Raub- und Diebstahlsverbrechen geklärt werden konnten. Da zahlt sich eine Fahndung für linke Gutmenschen offenbar nicht aus. Dazu kommt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz selbst bei konkreten Einzelpersonen (ob Terror-„Schläfer“ oder Hassprediger) nur neun Monate lang eine sogenannte erweiterte Gefahrenforschung betreiben darf. Dass also selbst bei schon identifizierten Einzelpersonen die Political correctness vielfach Fahndungen verhindert, wenn in dieser Zeit nicht der Nachweis konkreter Verbrechen gelingt. Auch wenn eine effizientere Gefahrenforschung im Interesse der Sicherheit der Bürger sehr am Platz wären.

Das sind nur ein paar Einzelfälle aus der jüngsten Vergangenheit. Aber alle sind geprägt durch die Naivität – oder gar den Zynismus? – von Gerichten, Politik und Medien. Sie alle haben auf den wichtigsten Staatszweck vergessen: den Schutz der Bürger vor Aggression und Kriminalität. Da ist es aber auch kein Wunder, dass das Vertrauen der Bürger zu diesem Staat, zu dieser Politik in den letzten Jahren so tief wie noch nie in der Nachkriegszeit gesunken ist. Und dass – im Falle des EuGH – dieser EU-Gerichtshof eine wesentliche Mitschuld am Verfall des Ansehens der Europäischen Union trägt.

 

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