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Gesetzesbeschwerde: Dummheit oder Feigheit der „Volksvertreter“

Alle Parteien, auch die Opposition, haben nun die sogenannte Gesetzesbeschwerde beschlossen, mit der fast jeder Rechtsstreit als angebliche Verfassungsverletzung an den Verfassungsgerichtshof (ein rein rot-schwarzes Proporzgremium) herangetragen werden kann.

Oberflächlich klingt es ja gut, dass solcherart doch noch versteckte Verfassungswidrigkeiten aufgezeigt werden können. Jedoch wird in der Realität etwas ganz anderes bewirkt werden; wirkliche Verfassungsverletzungen werden hingegen kaum gefunden werden. Denn einerseits gibt es jetzt schon viele Wege, um den Verdacht einer solchen vor den VfGH zu bringen. Denn andererseits judiziert dieser nur ganz selten so, dass es der Regierung – derzeit der SPÖ – wehtun könnte.

In der Praxis wird etwas ganz anderes geschehen: Eine Unzahl von Prozessen wird dadurch verlängert werden. Findige Rechtsanwälte können nun eine Causa vor den VfGH bringen, wenn sie einen Klienten haben, der sich vor einem Urteil fürchtet. Damit wird ein rechtskräftiges Urteil deutlich hinausgezögert. Das weiß jeder, der die österreichische Justiz kennt. Das ist ein fundamentaler Verstoß gegen die oberste Pflicht jedes Judikatur-Systems: rasch Klarheit und Rechtsfrieden herzustellen, statt eine unverbindliche Instanz an die andere zu reihen. Aber unter 183 Abgeordneten hat das keiner verstanden. Oder nicht gewagt, gegen den Populismus aufzutreten.

Und ein SPÖ-Abgeordneter hat via Fernsehen sogar gleich die ganze Nation dazu ermuntert, dass man in vielen Fällen solche Verschleppungsaktionen per Verfahrenshilfe gratis auch auf Kosten der Allgemeinheit durchführen kann . . .

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