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Die guten und die schlechten Hypo-Nachrichten

Kärnten soll zahlen. Das ist die gute Nachricht. Frustrierend ist fast alles andere: Bayern wird nicht zum Zahlen gezwungen. Den übrigen Bundesländern bleiben weiterhin strenge finanzielle Regeln und die steuerliche Eigenverantwortung erspart, die nur unter dem Druck einer drohenden Hypo-Insolvenz durchsetzbar gewesen wären. Weiterhin bleiben auch die Taten und vor allem Nichttaten der letzten vier Jahre unaufgearbeitet, wo die Rollen eines Bundeskanzlers Faymann, der Finanzminister Pröll und Fekter, der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht sowie deren Mitarbeiter besonders genau zu prüfen wären.

Das ist der Kern jener Strategie, die Michael Spindelegger jetzt vorlegt.

Es wird – außerhalb Kärntens – kein Mensch zweifeln, dass Spindelegger damit recht hat, dass das südliche Bundesland einen Teil des Schadens abdecken soll. Kärnten hat ja auch intensiv von dem Geld profitiert. Wie die Bundesregierung das rechtlich realisieren will, wird freilich noch in vielen Details sehr schwierig. Und die Frage wird noch viele Topanwälte sehr gut verdienen lassen.

Nur darf eines dabei nicht unter den Tisch fallen: Das Verschulden des späteren Hypo-Käufers, der Bayrischen Landesbank, an den kumulierten Hypo-Schäden ist in etwa genauso groß, wie es zuvor jene Kärntens war. München hatte genauso wie zuvor Klagenfurt geglaubt, der Balkan wäre das Eldorado, wo man nur intensiv mit Geld hineinmuss, um mächtig und reich zu werden.

Eine Beteiligung Münchens an den Schäden wäre daher genauso „legitim“ wie es jene Kärntens ist. Nur ist sie halt legal nur dann durchsetzbar, wenn man die Hypo in Konkurs gehen lässt. Darauf wird nun wohl endgültig verzichtet. Wobei zuzugeben ist, dass es viel besser gewesen wäre, wenn sich Österreich einst unter Pröll und Faymann die Hypo nicht anhängen hätte lassen. Und wenn eben die Bayern den Insolvenzbeschluss tragen hätten müssen.

Düster wird immer das Risiko eines solchen Konkurses an die Wand gemalt. Wie sieht das wirklich aus?

Nun, dass die Bayern kräftig, wenn auch in noch nicht genau bezifferbarer Höhe zur Ader gelassen werden, kann man zwar schon als „Risiko“ bezeichnen, jedoch wäre es eindeutig ein für die österreichischen Steuerzahler positives. Aber gewiss gibt es auch negative Risken.

Das heikelste: Wie sichert man nach einem dann unvermeidlichen Konkurs Kärntens die unvermeidliche Fortführung aller wichtigen Kärntner Landesaufgaben (Spitäler, Straßen, Bezirksverwaltungen usw.) gegen einen Durchgriff der Gläubiger ab? Die Forderungen Kärntens Richtung Bund auf die Finanzausgleichs-Ertragsanteile stehen nämlich wohl den Gläubigern zu. Ihre Umlenkung bräuchte daher massive verfassungsrechtliche Absicherungsmaßnahmen auf Bundesebene. Und die wären parlamentarisch angesichts der Mehrheitsverhältnisse nur mit extremen Gegenleistungen an eine Oppositionspartei durchbringbar.

Ein weiteres Risiko träfe freilich auch die Namen Faymann, Pröll, Fekter, Schieder, Nowotny, Liebscher; und wohl eine ganze Reihe ihrer Mitarbeiter: Warum hat man vier Jahre lang geradezu alles getan, um den österreichischen Steuerzahler zu schädigen? Warum haben die Aufseher beschwichtigt statt schadensmildernd einzugreifen? Warum hat man vier Jahre lang eine kaputte und in Schockstarre verfallene Bank mit hohen Kosten weiterbetrieben? Gibt es gar eine Haftung der Nationalbank für beschönigende Hypo-Testate?

Im Vergleich zu diesen letzten vier Jahren ist die – offensichtlich nun gefällte – Entscheidung für eine Kapitalgesellschaft ohne Banklizenz zweifellos eine Verbesserung. Sie ist es nur eben nicht im Vergleich zur Variante Insolvenz. In dieser wären all diese Verantwortungen auch juristisch geltend gemacht worden. Denn zu Recht versuchen Gläubiger alles, um wieder an ihr Geld oder Teile davon heranzukommen. Daher ist es zwar nicht richtig, aber irgendwie logisch, dass all diese Machthaber lieber den österreichischen Steuerzahler auf Jahre zur Kasse bitten, als dass all das mit für sie persönlich sehr unangenehmen Folgen aufgearbeitet wird.

Eine viel ernsthaftere Drohung mit einer Insolvenz hätte noch einen Vorteil gehabt: Sie hätte auch die Bundesländer in die Knie zwingen können. Denn deren Banken haften ja für die Einlagensicherung der Kärntner Hypo. Und eine Insolvenz hätte das eigene Rating der Bundesländer beschädigt. Deswegen haben die Länder in den letzten Wochen auch so panisch geschwiegen und hinter den Kulissen heftig intrigiert.

Sie spürten genau: Eine starke Bundesregierung hätte erkannt, dass jetzt der absolut beste Zeitpunkt der Nachkriegsgeschichte gekommen ist, endlich gegen die ständigen egoistischen Forderungen der Länder die dringenden Notwendigkeiten durchzubringen. Zu diesen gehören viele Dinge von der Eigenverantwortung für die Steuereinnahmen mit echten Sparpaketen in den Bundesländern bis zur Schließung überflüssiger Bezirksgerichte. Derzeit glauben die Bundesländer ja noch immer, dass es niemanden etwas anginge, was sie mit „ihrem“ Geld machten.

Eine starke Regierung hätte jetzt gesagt: Wenn ihr keine Insolvenz wollt, dann müsst ihr in diesem Bereich nachgeben. Aber das ist von dieser Regierung nicht einmal versucht worden. Übrigens hat auch keine einzige Oppositionspartei eine diesbezügliche Strategie auf den Tisch gelegt.

Völlig absurd ist hingegen das Nowotny-Argument, dass der österreichische Steuerzahler herhalten muss, weil die Hypo-Anleihen ja „mündelsicher“ gewesen seien. Bayern und Kärnten können diese Mündelsicherheit ignorieren, nur Österreich muss ihretwegen bluten? Das nächste Mal werden wohl auch Anleihen aus Kuala Lumpur von Österreich zu zahlen sein, nur weil jemand „mündelsicher“ draufgestempelt hat.

Selbst Notenbank-Präsidenten sollten endlich grundlegendes Lebens- und Wirtschaftswissen begreifen: Es gibt keine absolute Sicherheit im Leben. Auch nicht, wenn irgendwelche Juristen die Silben „mündel-“ dazufügen.

Um positiv zu schließen: Wenigstens die persönlichen Haftungen in Kärnten können – könnten jetzt aufgearbeitet werden, da die Kärntner Landeshaftung weiter bestehen bleibt. Damit hat die nun angekündigte Umwandlung der Hypo in eine Kapitalgesellschaft ohne Banklizenz noch eine zweite positive Auswirkung. Denn nur der monatelang angekündigte Verzicht auf die Idee einer Anstalt lässt dies zu – und eben den Zugriff auf den Kärntner Zukunftsfonds.

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