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FN 583: Fink und Fliederbusch

Für österreichische Rechtsanwälte sind Doppelvertretungen bei sonstiger Strafe strikt verboten. Das gilt auch für den bloßen Anschein einer solchen. In der Causa Hypo hingegen geht so etwas für den nominierten deutschen Berater und die österreichische Regierung offenbar problemlos.

Die Steuerzahler macht es hingegen sehr besorgt, dass sich die Regierung von einem Mann Hypo-mäßig beraten lässt, dessen Firma früher die Bayern beraten hat. Das ist eindeutig eine der Gegenseiten, die man nicht ungeschoren davonkommen lassen will. Wie die Regierung zumindest beteuert. Die Beteuerungen, dass die Bayern eh nicht von diesem Berater selbst, sondern nur von anderen Mitgliedern seiner Firma beraten worden seien, sind letztlich egal. Denn in so heiklen Causen sollte jetzt auch der kleinste blöde Anschein strikt gemieden werden, nachdem schon so viel Porzellan kaputt ist. Diese Sorge würde nur dann zerstreut, wenn dieser Berater der Regierung einen Weg weist, bei dem die bayrische Seite heftig bluten müsste. Jedoch: Das würde sofort die bayerische Landesregierung und die Bayern LB in Hektik versetzen; beide würden dann ihrerseits diese Doppelvertretung zum zentralen Thema machen. Kommt Bayern hingegen ungeschoren davon, hat ab jetzt die Wiener Regierung ein weiteres gewaltiges Problem am Hals. Erkennbarer- wie völlig überflüssigerweise.

 

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