FN 553: Die Staatsanwälte, Waffengeschäfte und die Causa Faymann
09. Januar 2014 16:14
2014-01-09 16:14:59
| Autor: Andreas Unterberger
Lesezeit: 1:30
Eine interessante Begründung gibt es für den nunmehr zweiten und damit rechtskräftigen Freispruch für den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly.
Dass es bei Waffengeschäften verdeckte Konsulenten gebe, sei an sich nicht anstößig, stellte das Wiener Oberlandesgericht nun klar. Dem Gericht geht es „zu weit", generell Zahlungsflüsse über solche Berater als kriminell zu bezeichnen. Das ist ein wichtiges Urteil, um die in den letzten Jahren total neurotisierte Stimmung rund um jeden Konsulenten und jedes Waffengeschäft zu entkrampfen. Das ist zugleich zum zweiten Mal eine blutige Nase für die Wiener Staatsanwaltschaft, deren Verhalten ja nicht zum ersten Mal den Anschein einer parteipolitischen Schlagseite hat. Der Verdacht gilt insbesondere der Einstellung der Verfolgung der Herrn Faymann und Ostermayer, die ja parteipolitisch motivierte ÖBB- und Asfinag-Inserate an den zuständigen Vorständen vorbei vereinbart hatten. Bei ihren Taten fehlt im Gegenzug zur Causa Mensdorff kein einziges Indiz in der Kette. Sehr wohl aber fehlt noch immer eine öffentliche Begründung für diese Verfahrenseinstellung, die noch die letzte Ministerin verlangt hatte! Glauben die Staatsanwälte gar, sich das angesichts des neuen Ministers zu ersparen, weil der einst Faymann zum Klienten hatte? Und ist es nicht etwas seltsam, dass ausgerechnet in ihren Reihen gleichzeitig das Verlangen besonders laut ist, weisungsfrei gestellt zu werden?
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Während bei Mensdorff-Pouilly die Suppe offensichtlich zu dünn ist, stecken Faymann und Ostermayer im dicken Inseratensumpf.
Vielleicht haben sich Kanzler und Vizekanzler - immerhin Du-Freunde - in geheimer Koalitionsabsprache auf ein "Kompensationsgeschäft" sowohl bei der Bestellung des Justizministers als auch bei den beiden heiklen Causen geeinigt?
Zuzutrauen wäre es unserem "loser team"!
Irgendwas an dieser Ministerbestellung und des Ministers Verlangen nach Abschaffung des Weisungsrechtes hat einen "hautgout". Selbst Andreas Unterberger formuliert einige Andeutungen nur ganz sachte. Man wird näheres abwarten müssen, um sich ein Urteil bilden zu können.
Ich meine damit nicht die mit Spindelegger gemeinsame Mitgliedschaft in der Norica. Das ist doch im Grunde eher nebensächlich und verständlich.
Entschuldigung, noch ein OT
Die Genossen scheinen bereits in der DDR 2.0 angekommen zu sein. Der 60er der PrammerIn auf Steuerzahlers Kosten einschließlich eines "Barbara Prammer Marsches". UNGLAUBLICH diese Dekadenz des Politodels.
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1452389/Ein-Marsch-zum-60er_Barbara-Prammer-feiert-Geburtstag?gal=1452389&index=1&direct=&_vl_backlink=/home/index.do&popup =
Ach, der neue Justizminister (ja, derjenige, welcher Mördern Deckadressen und Fremdenpass verschafft) wird da nicht insistieren, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Man hat es sich im Mastdarm der Roten so wohnlich eingerichtet, da darf man nicht durch Pieksereien provozieren, exmittiert zu werden...
Unsere Gesellschaft ist krank, die Justiz todkrank. Vielleicht gut so, denn selbst der einfachste Bürger hat inzwischen eigentlich nur mehr negative Gefühl bei jedem Gedanken an Juristen (was eigentlich auch wieder unfair ist).
Eine radikale Lösung dieser Frage wird auf wenig Widerstand (ausser bei den jetzigen Mitarbeitern des perversen Justizsystems) stossen, spätestens in fünf Jahren regieren die populistischen Freiheitlichen, dann werden die Richter und Staatsanwälte, welche diese Bewegung bisher so ungleich behandeln, ganz ganz grosse Probleme haben.
Wieder mal ein OFF TOPIC:
Endlich gibt's Mobilisierung gegen ELGA :
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1514609/ELGA_Hausaerzte-empfehlen-Austritt?_vl_backlink=/home/index.do
Leider ist das theoretisch mögliche OPT OUT offenbar ein praktisches Anrennen gegen
eine Gummiwand :
http://futurezone.at/netzpolitik/warum-hausaerzte-den-elga-austritt-empfehlen/44.970.371
Hoffentlich wird diese Stasi-Sauerei wieder abgeschafft ! ! !
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Das Krähen-Prinzip gilt sowohl für Schwarz als für Rot-Grün!
Für Andersfärbige gilt die Schuldvermutung.