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SN-Kontroverse: Kirchenprivilegien

In jeder Freitag-Ausgabe der Salzburger Nachrichten gibt es eine Doppelkolumne mit dem Titel „Kontroverse“, in der Katharina Krawagna-Pfeifer und ich jeweils zum gleichen, von der SN-Redaktion vorgegebenen Thema schreiben. Und zwar ohne dass man gegenseitig die Texte vorher kennt.

Diese Woche steht die “Kontroverse” unter dem Titel:

Kirchenprivilegien: Gibt es die tatsächlich?

In der Folge finden Sie die beiden – unverändert wiedergegebenen – Kolumnen. Dadurch soll dieser kreativen und spannenden Idee auch hier ein Forum gegeben werden.

Offenkundig privilegiert

Katharina Krawagna-Pfeifer war Innenpolitikerin der SN, Innenpolitikchefin sowie Leiterin des EU-Büros des “Standard” und SPÖ-Kommunikationschefin. Sie arbeitet jetzt als Publizistin und Kommunikationsstrategin (kkp.co.at).

Es ist absurd anzunehmen, dass die Kirchen in Österreich keine Privilegien hätten. Sie sind sogar in eigenen Verträgen fixiert. Für die katholische Kirche sind sie im Konkordat mit dem Vatikan aus dem Jahr 1933 festgeschrieben. Das Konkordat gibt der katholischen Kirche eine privilegierte öffentlich-rechtliche Stellung. Auch mit allen andren gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften wurden ähnliche Verträge geschlossen.

Um ein paar Beispiele zu nennen: Die Kirchen haben auf Verlangen Zugriff auf die amtlichen Meldedaten ihrer Mitglieder. Die Kirche ist vom Stiftungs- und Fondsgesetz ausgenommen. Es gibt eine Grundsteuerbefreiung für Gebäude, die für Gottesdienste genutzt werden.

Die Kirche ist die zweitgrößte Grundbesitzerin nach dem Staat. Diözesen und Orden besitzen rund eine Viertelmillion Hektar an Grund und Boden. Dafür kassiert die Kirche indirekt Steuergeld, nach den jüngsten Zahlen über vier Millionen an EU-Agrarsubventionen. Kirchen sind von der Gesellschaftssteuer befreit sowie vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Ausgenommnen sind sie überdies vom Arbeitnehmerschutzgesetz und Arbeitsinspektionsgesetz. Die Kirchen sind die einzigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die nicht bilanzieren müssen. Der Staat finanziert die Kirchen zudem überaus großzügig. In ihrem Buch "Gottes Werk und unser Beitrag" (Czernin-Verlag; 2012) haben die Autoren Christoph Baumgarten und Carsten Frerk errechnet, dass der staatlich Finanzierungsaufwand für kirchliche Einrichtungen jährlich rund 3,8 Milliarden Euro ausmacht. So kosten etwa allein die konfessionellen Bildungseinrichtungen und der Religionsunterricht etwa eine Milliarde Euro jährlich. Nur 13 Prozent der gesamten katholischen und evangelischen Infrastruktur werden von den Kirchen selbst finanziert. Für den großen Rest steht die Öffentlichkeit gerade.

Man mag zu den Privilegien der Kirchen stehen wie man will; dass es sie gibt, ist allerdings schwer zu leugnen.


Lächerlicher geht’s nimmer

Andreas Unterberger

Es ist das absurdeste Volksbegehren der österreichischen Geschichte. Und es deckt das (trotz der Schlüsselrolle eines Herrn Voggenhuber) sehr empfehlenswerte Begehren zur Schaffung von mehr direkter Demokratie leider völlig zu.

Kabarettisten und ähnlich intelligente Menschen vom linken Rand der SPÖ und der Neos behaupten eine Reihe absolut falscher Dinge. So sagen diese Antikirchenkämpfer etwa, es gäbe milliardenschwere Privilegien der Kirche. Solche sehen sie in den Zahlungen für kirchliche Schulen, Altersheime und Spitäler.

Eine abenteuerliche Rechnung: Denn für jeden Schüler, jeden gebrechlichen oder kranken Menschen in kirchlichen Einrichtungen zahlt der Staat deutlich weniger als für solche Menschen in einer staatlichen Institution. Mit anderen Worten: Der Staat verdient gewaltig durch diese kirchlichen Aktivitäten; die Milliarden der Kabarettisten gäbe es nur, wenn der Staat solche Menschen einfach auf der Straße verrecken lässt und ihnen die Schulbildung verwehrt.

Ebenso mies ist es, den Kirchen und der jüdischen Kultusgemeinde die - eher nur symbolischen - Zahlungen vorzuhalten, die diese für die Enteignungen und Verbrechen der Nazis bekommen. Absurd ist es auch, die katholische Kirche zu beschimpfen, weil sie Opfer (längst verjährter) Übergriffe in kirchlichen Internaten freiwillig entschädigt, während sich die Republik - die ebensolche Opfer in großer Zahl auf dem Gewissen hat! - vor Einrichtung einer ähnlichen Kommission herumdrückt.

Die Kabarettisten-Partie beschwert sich weiter über die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchenbeiträge. Sie schweigt aber voll über die Absetzbarkeit der Gewerkschaftsbeiträge. Oder über die Arbeiterkammer, die ihre Beiträge gleich direkt und ungefragt vom Lohn jedes Arbeitnehmers einzieht. Erfreulicherweise distanzieren sich sämtliche Parteien von diesem Begehren. Nur der von allen guten Geistern verlassene ORF bewirbt es heftig . . .

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