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Ein Bundeskanzler als Lügner „nichts Neues“?

Die SPÖ verhindert die Vorladung Werner Faymanns vor den Untersuchungsausschuss mit der Behauptung: Dabei würde eh „Nichts Neues“ herauskommen. Eine absolute Ungeheuerlichkeit. Als ob es nichts Neues wäre, dass sich ein Bundeskanzler und sein Adlatus Ostermayer nach der Formulierung der Staatsanwaltschaft mit „Schutzbehauptungen“ verantwortet haben, also mit Lügen. Als ob es nichts Neues wäre, dass selbst die – später von ihren Vorgesetzten ob ihrer Milde korrigierte – Staatsanwaltschaft Wien gegen führende Staatsmanager sowie Faymann und Ostermayer lediglich „im Zweifel“ auf eine Anklage verzichten wollte. Als ob es nichts Neues wäre, dass die Oberstaatsanwaltschaft festhält, Faymann beziehungsweise sein Ministerium hätten unbedingt einen Teil der ÖBB-Inserate in der Krone und in „News“ zahlen müssen. Als ob es nichts Neues ist, dass die Oberstaatsanwaltschaft den amtierenden Regierungschef (und einige andere) mit einem heftigen Untreue-Verdacht versieht. (Mit einer nachträglichen Ergänzung)

Die inzwischen durchsickernden Formulierungen der Staatsanwaltschaft – und noch viel mehr jene der vom Justizministerium aktivierten Oberstaatsanwaltschaft – zertrümmern komplett die von den beiden SPÖ-Politikern regelmäßig gestreuten Aussagen über eine Bestätigung ihrer Unschuld durch die Strafverfolger.

Ein weiteres schon definitives Ergebnis der Ermittlungen: Faymann und Ostermayer sind damit die ersten Bundespolitiker seit Kurt Waldheim, die sich öffentlich als Lügner bezeichnen lassen müssen. Sie haben keine Chancen, sich vor Gericht dagegen mit Erfolg zu wehren. Wikipedia: „Bei einer Schutzbehauptung handelt es sich um eine falsche Aussage, welche getätigt wird, um die eigene Schuld zu verbergen und einer Strafe zu entkommen. Der Begriff wird auch verwendet, um nicht direkt von einer Lüge sprechen zu müssen.“

Keine Zweifel: Die Inseratenaufträge kamen von Faymann

Auch die schlussendlich Faymann-freundliche Staatsanwaltschaft Wien ist in ihrem Bericht (vom März 2012) zu einem für Faymann zumindest politisch katastrophalen Schluss gekommen. Sie schreibt in etwas holprigem Deutsch, „dass die Artikel in der Kleinen Zeitung sowie News vom BMVIT, mithin den Beschuldigten FAYMANN und OSTERMAYER in Auftrag gegeben, von ihnen die Fakturierung an die ASFINAG AG bzw. ÖBB Holding AG angeordnet, und schlussendlich die Bezahlung für die beiden Artikel tatsächlich von den genannten Unternehmen vorgenommen wurde“. Faymann und Ostermayer haben hingegen öffentlich wie vor der Staatsanwältin immer geleugnet, dass sie da einen „Auftrag gegeben“ oder etwas „angeordnet“ haben.

Die Staatsanwaltschaft hat diese zitierten Erkenntnisse mit der Gewissheit ausdrückenden Formulierung eingeleitet: „Jedenfalls als erwiesen kann angenommen werden . . .“

Und weiter: Auch bei den Einschaltungen im „Gewinn“, im „Heute“ und im „VOR-Magazin“ liege „der dringende Verdacht einer solchen Vorgangsweise nahe“. Dennoch meinte die Staatsanwältin der Unterinstanz verblüffenderweise, dass diese Inserate „ausschließlich“ einen Nutzen für die ÖBB beziehungsweise Asfinag gehabt hätten. Daher wollte sie nicht anklagen.

Keine Anklage, nur weil Schaden nicht genau bezifferbar ist?

Bei der Serie bezahlter Artikel in der Krone konnte sie das dann doch nicht so kühn formulieren. Aber auch da sah sie keine Möglichkeit einer Anklage. Dabei steht für sie „außer Zweifel, dass diese (Kampagne) inhaltlich auch den Zweck hatte, eine positive Auswirkung auf die öffentliche Meinung über die Tätigkeit des Beschuldigten Werner Faymann in seiner Eigenschaft als Verkehrsminister zu erzielen, somit auch eine Bewerbung seiner Person darstellte“.

Aber leider, leider kann man das dennoch nicht anklagen: Denn auch ein Werbesachverständiger könne nicht mehr die diversen Effekte der Kampagne betragsmäßig feststellen.

Mit dieser Aussage dürfte die Staatsanwältin an sich wohl auch Recht haben: Denn die inzwischen eingetrudelten Gutachten kommen nun in der Tat zu dem Schluss, dass der Werbe-Effekt beziehungsweise Schaden Jahre nachher nicht mehr feststellbar ist.

Faymanns wahrer Nutzen

Dennoch macht der Bericht der Staatsanwaltschaft absolut fassungslos. Denn der wichtigste Zweck der Inserate und der größte Nutzen für Faymann werden nicht einmal indirekt angesprochen: Dabei geht es nicht mehr um die Frage, wie viel Werbe-Nutzen der konkrete Inhalt der Inserate (beziehungsweise bezahlten Artikel) für wen hatte. Viel wichtiger ist der Nutzen, den Faymann aus dem durch die Schaltungen gewonnenen generellen Wohlwollen der Verleger gewonnen hat. Dieser hat sich in der extrem Faymann-euphorischen generellen Berichterstattung zumindest einiger bedachter Medien niedergeschlagen.

Das weiß jeder Medien- und Werbeexperte in Österreich bis auf jene Handvoll, die direkt im Sold der SPÖ stehen. Das könnte auch jeder dazu befragte Gutachter leicht im Nachhinein feststellen. Das ist aber offenbar von der Staatsanwaltschaft nicht begriffen worden. Oder man wollte es nicht begreifen, weil dann ja auch einige Medienfürsten ins Zwielicht gekommen wären.

Wie viele Zeugen braucht es, um einen Roten aufzuwiegen?

Zum zweiten großen Bereich: Auch die Anschuldigung des einstigen ÖBB-Chefs Martin Huber gegen Ostermayer wurden von der Wiener Staatsanwaltschaft aufs erste scheinbar ernst genommen. Sie spricht davon, „dass diese im Hinblick auf die vorliegenden Ermittlungsergebnisse keineswegs als völlig fern jeder Realität betrachtet werden kann“.

Dabei geht es um die Aussagen Hubers und zweier Zeugen, die von Huber informiert worden sind. Ihnen zufolge hat Ostermayer vom ÖBB-Chef eine (weitere) erkleckliche Summe aus dem ÖBB-Budget zur „Disposition“ für Faymann verlangt. Das wurde von Huber aber als rechtswidrig abgelehnt. Er wollte nicht noch einmal in das geraten, wohin ihn schon die Bezahlung der früheren Kronenzeitungs-Inserate gebracht hat. Wenig überraschend war er dann kurz nach diesem Nein seinen Posten los.

Für diesen schweren Vorwurf sprechen jedenfalls drei weitgehend kongruente Zeugenaussagen. Dagegen spricht naturgemäß die Aussage des Beschuldigten Ostermayers, aber auch die des bei dem Gespräch ebenfalls anwesenden ÖBB-Aufsichtsratschefs Pöchhacker, eines weiteren SPÖ-Mannes. Obwohl ihr die Verantwortung Ostermayers wörtlich „befremdend anmutet“, verzichtete die Staatsanwältin deshalb auch in diesem Punkt auf eine Anklage.

Sie verwies als Begründung darauf, dass Huber seinen Vorwurf gegen Ostermayer erst drei Jahre nachher „öffentlich“ erhoben habe. Was sie mit diesem Umstand eigentlich zu begründen versucht, bleibt freilich eher kryptisch. Denn die anderen beiden Belastungszeugen sind ja von Huber schon viel früher informiert worden, halt nur nicht die Öffentlichkeit. Und Huber hatte bei seinem Hinauswurf aus den ÖBB mutmaßlich viele andere Sorgen als diese Episode.

Zusammen mit der Pöchhacker-Aussage kommt die Staatsanwältin aber zu dem Schluss, „dass ein Schuldnachweis gegen Dr. Josef Ostermayer im Sinne der Vorwürfe des Mag. Martin Huber im Zweifel nicht zu erzielen sei“.

Drei Zeugen gegen einen genügen also nicht. Dazu fällt einem die einstige Verurteilung zahlreicher SPÖ-Granden nach der Waldheim-Affäre ein. Damals hat fast die ganze Partei geleugnet, die „braunen Flecken“ auf Waldheim selbst inszeniert zu haben. Lediglich die Mitschrift einer einzigen SPÖ-Dissidentin aus einer Parteisitzung erhielt dann gegen die gesamte Parteiführung die Glaubwürdigkeit zugesprochen. Und so wurde Fred Sinowatz der erste strafrechtlich verurteilte Bundeskanzler der Republik.

Aber offenbar haben sich die Regeln der Beweiswürdigung seither ins Gegenteil verschoben. So wie in archaischen Rechtssystemen, wo das Zeugnis einer Frau nicht so viel wiegt wie das eines Mannes, wiegt bei uns halt die eines roten Zeugen schwerer als jenes dreier Nicht-Roter. So einfach sind offenbar die geheimen Grundregeln der Justiz.

Die Sicht der Oberstaatsanwaltschaft ist deutlich schärfer

Drei Monate später wird dann – nach Einwirkung des Justizministeriums – die Oberstaatsanwaltschaft aktiv. Aus ihrer Stellungnahme ist eine deutlich schärfere und kritischere Sichtweise erkennbar. Aber auch sie erkennt nicht, dass der wahre, beabsichtigte und viel größere Nutzen für Faymann in der generellen Beeinflussung der Berichterstattung bestimmter Medien gelegen ist.  

Genau aus diesem Grund hat sich Faymann ja auch selbst in die Vergabe der Inserate und Kooperationen eingemischt, selbst dann, wenn keine versteckte Werbung für ihn darin zu finden war. Das hat vor ihm noch nie ein Minister gemacht. Die direkte Werbung für Faymann durch den Inhalt der Inserate (beziehungsweise bezahlten Artikel) war hingegen nur ein Nebeneffekt, bei manchen von ihm entrierten Inseraten war gar keine Faymann-Werbung zu finden. Aber alle dienten dem Aufbau von Faymanns Macht- und Beziehungsnetzwerk.

Daher greift der inzwischen erteilte Auftrag an Gutachter viel zu kurz, die den Nutzen beziehungsweise Schaden dieser zur Gänze von ÖBB und Asfinag, also zu Lasten der Allgemeinheit, bezahlten „Inserate“ auf Faymann bzw. die ÖBB aufteilen sollten. Woran sowohl der von Ostermayer wie auch der von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter in der Tat weitgehend gescheitert sind.

Aber immerhin wurde von der OStA die Einvernahme der diversen Asfinag-Vorstände angeordnet. Deren Einvernahme hatte freilich das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung der (Unter-)Staatsanwaltschaft schon im September 2011 empfohlen. Das hatte diese aber damals ignoriert. Statt dessen hat sie daraufhin viele Vernehmungen nicht mehr wie meist üblich durch die erfahrenen Kriminalbeamten vornehmen lassen, sondern selbst durchgeführt.

Bei den noch unbekannten Aussagen der Ex-Asfinag-Chefs steht nun die Frage im Zentrum, ob diese der Meinung sind, dass jene von der Asfinag nie geplanten oder beauftragten oder budgetierten Inserate trotzdem zum Nutzen der Asfinag gewesen waren. Bereits unbestritten scheint jedenfalls auch für die Oberstaatsanwaltschaft, dass Faymann plus Ostermayer als „Geschäftsführer ohne Auftrag“ aktiv geworden sind. Was beide freilich nicht so sehen.

Das Verkehrsministerium hätte zahlen sollen

Die OStA kommt insbesondere in Hinblick auf Inserate in „News“ zu einer Einschätzung, die extrem der vor kurzem veröffentlichten Sichtweise des Rechnungshofs gleicht. Beide sind nämlich der Meinung, dass unbedingt das Verkehrsministerium einen Teil der Inserate zahlen hätte müssen und keinesfalls die ÖBB die ganze Rechnung. Wörtlich schreibt die OStA:

„Ursprünglich war daher offenbar eine Kostenbeteiligung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zugesagt, welche im Hinblick auf die im doppelseitigen Interview erfolgte Erwähnung von Werner FAYMANN, Mag. Michael HÄUPL und Rudolf SCHICKER auch als sachgerecht zu beurteilen ist. Eine Rechtsgrundlage für die erst nachträglich erfolgte „Kostenübernahme“ durch die ÖBB ist dem Akteninhalt allerdings nicht zu entnehmen.“

Lassen wir dahingestellt, warum eigentlich das Verkehrsministerium und nicht die Wiener SPÖ für Interviews mit den beiden Kommunalpolitikern Häupl und Schicker zahlen hätte sollen. Denn auch für das Verkehrsministerium zählt die Bewerbung dieser beiden wohl nicht zu den verfassungsrechtlichen Aufgaben.

Jedenfalls müssen die ÖBB das Geld bei Faymann einklagen

Entscheidend ist aber die Sicht der OStA, dass die ÖBB zumindest zum Teil zu Unrecht belastet worden sind. Was sie nicht schreibt, ist die Folgerung daraus: Selbst wenn das Verfahren trotz allem nicht zu einer Verurteilung Faymanns führen sollte, könnten die ÖBB diesen Geldbetrag vom SPÖ-Chef einfordern. Ja, sie müssten das sogar, um nicht durch eine Unterlassung wieder in Untreue-Verdacht zu geraten.

Die ÖBB „beschließen“ Werbekampagnen sieben Monate nach deren Beginn

Ganz besonders widmet sich die Oberstaatsanwaltschaft der von Faymann beauftragten Kampagne in der Kronenzeitung. Sie zeigt ausführlich, dass  es keine wirksame Zusage einer Kostenübernahme durch die ÖBB gegeben habe. Ein kurzes Gespräch Faymann-Huber vor Beginn der Kampagne habe nicht den dazu notwendigen Beschluss des ÖBB-Vorstands ersetzen können.

Mit großer Schärfe arbeitet die OStA heraus, dass die Serie der bezahlten redaktionellen Artikel schon im Jänner 2007 begonnen habe. Hingegen habe es erst im September jenes Jahres den eigentlich notwendig gewesenen ÖBB-Vorstandsbeschluss gegeben (dieses zeitliche Auseinanderklaffen ist der Wiener Staatsanwaltschaft nicht aufgefallen).

Die OStA kommt aber auch zu einer klaren Analyse in Hinblick auf den Inhalt der Kronenzeitungs-Artikel. Sie hält fest, „dass diese (Kampagne) jedenfalls im Zeitraum vom Jänner bis Juli 2007 eine Vielzahl von Missständen der ÖBB aufzeigte und der Eindruck vermittelt wurde, dass ausschließlich der damalige BM Werner Faymann und das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Geschicke und Verbesserungen der ÖBB in Händen hätten. Erst ab dem Artikel vom 17. August 2007 war eine inhaltliche Änderung der Kampagne erkennbar, weil ab diesem Zeitpunkt auch Verantwortliche der ÖBB in Interviews zu Wort kamen und Produkte der ÖBB (z.B. verbilligte Ticketformen, moderne Lokomotiven, etc.) beworben wurden.“

Daraus geht klar hervor, dass die zwei ÖBB-Vorstände zumindest für diesen Zeitraum keinesfalls die Rechnung der Krone bezahlen hätten dürfen. Denn die OStA führt wörtlich aus:

„Diese nachträgliche Genehmigung erfolgte aus derzeit nicht nachvollziehbaren Gründen und wäre damit als taugliche Missbrauchshandlung im Sinne des $ 153 StGB zu beurteilen“. Das ist der Untreue-Paragraph. Dieser Vorwurf schwebt primär über den zwei damaligen ÖBB-Vorständen, aber damit natürlich zugleich auch über den mutmaßlichen Anstiftern Faymann und Ostermayer.

Und weiter: „Der für die ÖBB geschaffene Nutzen ist nämlich hinsichtlich des Zeitraums von Jänner bis Juli 2007 nicht erkennbar, weil einerseits in der Kampagne ganz überwiegend nur bestehende Missstände der ÖBB erwähnt wurden und andererseits diese – nach dem durch die Kampagne vermittelten Eindruck – nicht durch die Verantwortlichen des Unternehmens selbst, sondern durch den BM Werner FAYMANN oder das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beseitigt werden würden.“

Und noch konkreter: „Davon abgesehen wäre allerdings eine volle Kostentragung durch die ÖBB keinesfalls als sachgerecht zu beurteilen.“ Denn jedenfalls sei „ein unmittelbarer Werbenutzen“ Faymann selbst zugute gekommen. Deshalb hätte eine dem jeweiligen Nutzer entsprechende Aufteilung der Kosten stattfinden müssen.

Auch der Erpressungs-Verdacht lebt

Und zu für Ostermayer schlechter letzt wurde auch die Einstellung des Verfahrens gegen ihn wegen Erpressung als zumindest verfrüht dargestellt.

Das alles ist ein mehr als gewaltiger Brocken, der Beschuldigten mit weniger Realitätsverdrängungs-Fähigkeit als Faymann und Ostermayer wohl längst die Luft geraubt hätte.

Aber die SPÖ hält das alles nicht einmal einer Befragung Faymanns unter Wahrheitspflicht im Parlament für wert. Und will uns einreden, das sei ohnedies „nichts Neues“. Für wie blöd halten uns die eigentlich?

Warum reagieren die beiden Rechtsparteien so wenig engagiert darauf? Warum protestieren die Grünen zwar dagegen, aber entfachen zugleich einen für niemanden nachvollziehbaren Rechtsstreit um eine andere Frage, der total vom Thema Faymann ablenkt? Womit wird die ÖVP erpresst, dass sie dem die Mauer macht? Und warum schweigen fast alle Medien? 

ERGÄNZUNG: Was meinem Gedächtnis entschwunden war: Auch Bruno Kreisky wurde strafrechtlich verurteilt: wegen (sehr!) übler Nachrede gegen Simon Wiesenthal wurde über ihn die damals sehr saftige Strafe von 270.000 Schilling verhängt. Offenbar bin auch ich ein Opfer der zahllosen sozialdemokratischen Propagandisten und Gaiographen unter den sogenannten Geschichts-Professoren und Journalisten, die solche Episoden verdrängen.

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