Reiche enteignen!

In Euroland beheimatete Vermögende und Besserverdiener gehen harten Zeiten entgegen – zumindest dann, wenn sie vorhaben, mitsamt ihrer Habe hierzubleiben.

Kein Tag vergeht, an dem sie nicht das Ziel neuer Enteignungsphantasien bilden. Die Logik dahinter: Der Wohlfahrtsstaat hat sich – dank Jahrzehntelang betriebener Brot-und-Spiele-Politik – in eine finanziell ausweglose Lage manövriert und steht nun vor einem veritablen Problem: Eine weitere Neuverschuldung ist nur um den Preis eines drohenden Staatsbankrotts möglich, was selbst Hardcore-Keynesianer inzwischen zu begreifen beginnen. Neue oder höhere Massensteuern aber, die einzig wirklich ergiebige Art von Staatseinnahmen, verbieten sich aus Opportunitätserwägungen. Ausweg: „Die Reichen sollen zahlen!“

Bemerkenswert dabei ist, wie tief die Latte für den „Reichtum“ heutzutage liegt. Einige Genossen im südlichen Teil Österreichs sehen dafür eine Einkommensgrenze bei einem Jahressalär von 40.000 Euro brutto (!) erreicht, ab der der Fiskus künftig verstärkt zuschlagen soll. Andere Rote wieder nehmen nicht das Einkommen, sondern lieber das Vermögen ins Visier und sehen die Grenze zu unverschämtem Reichtum bei einem Betrag von 250.000 Euro überschritten (alle beweglichen und unbeweglichen Vermögensteile zusammengenommen!). Damit wäre ein guter Teil von Haus- und Wohnungseigentümern „fällig“.

Aus Sicht jener Partei, deren Wähler mehrheitlich über ein Vermögen verfügen, das allenfalls aus einem Mietvertrag für die Gemeindewohnung, einem Gewerkschaftsausweis und einer Jahreseintrittskarte für die kommunale Badeanstalt besteht, eine durchaus naheliegende Überlegung!

Aber nicht nur deklarierte Sozialisten wissen, wo Geld zu holen ist. Auch der „bürgerliche“ Vizekanzler, Michael Spindelegger ahnt, dass „…wer mehr hat, auch mehr geben muss“ – als ob das nicht schon lang der Fall wäre! Besserverdiener – also zuverlässige Stammwähler seiner Partei! – liefern in der Alpenrepublik bereits jetzt rund zwei Drittel ihres Einkommens an den Fiskus ab. Das reicht dem wackeren Mann aber noch immer nicht. Es sei daran erinnert, dass die ÖVP – lang, lang ist´s her – als „Wirtschaftspartei“ und politische Vertretung der „besseren Leute“ galt!

In Frankreich schnalzt der frischgebackene Staatschef den Einkommenssteuertarif auf sagenhafte 75 Prozent und in Deutschland kommt die Kanzlerin zu der dem „Handelsblatt“ anvertrauten Erkenntnis „Ein paar Reiche müssen bleiben“ – was umgehend einige Fragen aufwirft: Der Rest der „Reichen“ darf, soll oder muss also gehen? Und die, die bleiben „müssen“ – wie gedenkt man die zu motivieren, hierzubleiben? Mittels Ausreiseverboten?

Doch ganz grundsätzlich gefragt: Wozu braucht man überhaupt „Reiche“, wo doch Solidarität und sozialer Zusammenhalt in egalitären Gesellschaften um so viel besser ausgebildet sind als in solchen, die von marktwirtschaftlich organisierter Ungleichheit gekennzeichnet sind, wie uns ganze Horden linker Sozialwissenschaftler unentwegt weiszumachen bemüht sind? Enteignet die Reichen – und der Schmerz des Neides der Minderbemittelten wird schlagartig nachlassen – ein willkommener „Kollateralnutzen“ der Budgetsanierung!

Eine Frage bleibt bei all diesen Überlegungen bedauerlicherweise ausgeblendet: Die nach der Rechtmäßigkeit politischen Handelns nämlich. Woher nimmt die politische Klasse das Recht, völlig willkürlich Betragsgrenzen festzulegen, ab der bestimmte Menschen zu Vogelfreien erklärt werden? Wie kommt sie dazu, wirtschaftlichen Erfolg systematisch in die Sphäre des Halbseidenen – ja Kriminellen – zu rücken und damit breite Akzeptanz für gewaltsame Übergriffe zu schaffen? Ist es denn tatsächlich eine Tugend, ein Habenichts zu sein und/oder wenig zu verdienen? Und ist es deshalb völlig in Ordnung, Fleiß, Tüchtigkeit und Erfolg zu bestrafen?

Weshalb etwa sollen ausgerechnet Mittelständler oder leitende Angestellte, die von der frivolen Finanzpolitik des Staates weder profitiert, noch für diese verantwortlich gezeichnet haben, die Zeche dafür bezahlen? Welche Art von Rechtsauffassung ist es, die zur mittlerweile von allen politischen Parteien (es gibt ja faktisch nur noch sozialistische oder sozialdemokratische) kollektiv begrüßten Absicht führt, den „Reichen“ möglichst nachhaltig zu schaden?

Antwort: Keiner schert sich darum. Welcher Politiker denkt heute noch über den Tellerrand hinaus und leistet sich den Luxus einer fundierten Rechtsauffassung? Keiner – zumindest kein Maßgeblicher! Kalter Pragmatismus und zynisches Kalkül mit dem Neid der vermeintlich unterprivilegierten Massen sind es, welche die Politik zu immer schlimmeren Verstößen gegen fundamentale Rechtsprinzipien – z. B. zur systematischen Zerstörung des Privatrechts und im Speziellen des Eigentumsrechts – treibt.

Schon Augustinus von Hippo sprach – vor 1600 Jahren – hellsichtig vom „Staat als Räuberbande“. Mit dem mehrheitlich beklatschten Ankauf von Diebesgut (Stichwort „Steuer-CD“) betätigt sich der Staat neuerdings bereits völlig offen und ungeniert als Verbrecher und verifiziert damit die Einschätzung des Kirchenvaters. Dass der deutsche Finanzminister zudem noch freimütig bekennt, „manchmal bescheißen“ zu müssen, rundet das ekelerregende Bild harmonisch ab.

Fazit: Die für den erschreckenden Zustand der Staatsfinanzen verantwortlichen Politbüros erklären andere für die von ihnen begangenen Verfehlungen für schadenersatzpflichtig – und zwar ausgerechnet den für jedes Gemeinwesen besonders wichtigen Teil der Bürgerschaft. Wer den Mittelstand (das sind in Wahrheit jene „Reichen“, auf die es die vereinigte Neidgenossenschaft abgesehen hat – nicht jene Handvoll, deren Vermögen auch bei Totalenteignung nicht reichen würde, um die Staatskassen zu sanieren!) bekämpft, der legt die Axt an die Wurzeln des Wohlstands der Massen.

Produktive Arbeitsplätze – die Voraussetzung für breiten Wohlstand – werden schließlich weder vom Staat noch von den Gewerkschaften geschaffen. Dafür braucht es allemal privates Kapital und unternehmerische Persönlichkeiten. Wer beides bekämpft oder vertreibt, wird zuletzt mit leeren Händen dastehen – am Ende ironischerweise auch zum Schaden der geheiligten Demokratie!

Doch nicht die an den Konsequenzen orientierten, „funktionalistischen“ Argumente zugunsten von Freiheit und Eigentum wiegen am schwersten. Schlag nach bei F. A. Hayek: Politische Willkür – auch wenn sie von der Wählermehrheit gutgeheißen wird – ist Gift für jede Gesellschaft! Das Recht hat daher allemal Vorrang vor kalten Nützlichkeitserwägungen und grundsatzfreiem Pragmatismus!

Wie auch immer: „Eat-the–rich“-Kampagnen werden die Krise nicht beenden können – im Gegenteil!

Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.

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