Es sind oft die kleinen Nachrichten, die große Zusammenhänge klarmachen. So etwa jenen, dass es in Europa noch Rechtsstaaten gibt, die sich gegen Rechtsbrecher zu wehren trauen. Denn viele der heutigen demokratischen Rechtsstaaten haben ein wachsendes fundamentales Problem mit sich selber. Oder zumindest ihre Organwalter.
Der Vorfall ist kurz geschildert: In der Schweizer Hauptstadt Bern wurden grüne Umweltaktivisten festgenommen, die seit längerem auf einem öffentlichen Platz ein Protest-Camp aufgeschlagen und bewohnt hatten; ihre Zelte wurden gleichzeitig entfernt. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, das wird aber anderswo keineswegs so gesehen, sondern sogar als heiliges Demonstrationsrecht verteidigt. Wie bei mehreren ähnlichen Vorfällen in Österreich. Dementsprechend werden etwa auch die Greenpeace-Täter nur selten rechtlich verfolgt, die sich auf der Jagd nach Publicity immer wieder an fremdem Eigentum vergreifen.
Diese Exzesse des Demonstrationsrechts stehen in seltsamem Gegensatz zu einer zunehmenden inhaltlichen Einengung des Rechts auf eine eigene Meinung. Diese wird sogar in den harmlosen Formen von Schrift und Wort durch Judikatur und Gesetzgeber zunehmend pönalisiert.
Heißt diese Kritik, dass man nun etwa nicht mehr demonstrieren dürfen sollte? Das ist damit keineswegs gesagt. Ganz gewiss soll es Menschen möglich sein, ihre Meinungen welcher Art auch immer zu äußern. In Essays, in Pamphleten oder eben durch Gebrüll und Märsche auf öffentlichen Plätzen. Man sollte in welcher Art immer seine Aggressionen verbalisieren können, auch wenn das manche kränkt.
Der große Unterschied ist nur: Ein Schriftstück stört lediglich durch seinen Inhalt. Eine Demonstration greift hingegen darüber hinaus massiv in die Freiheiten anderer Menschen ein; in deren Bewegungsfreiheit, in deren Eigentumsrechte oder in deren Erwerbsfreiheit (beispielsweise wissen Athener und Madrider Ladenbesitzer aktuell ein Lied davon zu singen). Demonstrationen kosten andere Menschen oft viel Zeit und sie haben auch oft richtig erpresserischen Charakter: Wir werden euch so lange blockieren, bis ihr nachgebt.
Daher muss – müsste – das Demonstrationsrecht deutlich enger geregelt werden als das Recht auf Meinungsfreiheit, für das es eigentlich überhaupt keine Regelung bräuchte.
Eine Gesellschaft, die hingegen Erpressungen in Form von aggressiven Demonstrationen erlaubt, ist langfristig verloren. Denn dann entscheidet nicht mehr die demokratische Mehrheit, sondern wieder wie einst in den Perioden vor dem Recht das Faustrecht.
Einige eindimensionale Verfassungsjuristen auch des österreichischen Höchstgerichts sehen jedoch nur das Recht der Demonstrationswilligen und verteidigen es bis ins Extrem. Sie tolerieren auch Demonstrationen, die nicht angemeldet und nicht zeitlich befristet sind, und die sich auch nicht an vereinbarte Plätze und Routen halten. Die Grundrechte der anderen Menschen werden von einer solchen Judikatur hingegen nicht geschützt.
Jetzt plant das Wiener Justizministerium sogar eine neue Konzession an die Demonstrationsmafia: Es will den Mafia-Paragraphen ändern. Mafiöse Bandenbildung zum Zweck krimineller Aktivitäten soll nur noch dann bestraft werden, wenn dahinter eine Bereicherungsabsicht steht. Geht es jedoch „nur“ um eine Erpressung des demokratischen Gesetzgebers oder eines legal agierenden Unternehmens, soll das plötzlich straffrei bleiben. Eine sehr verquere Welt, in der nur noch das Geld, aber nicht mehr das Recht geschützt wird. An diesem Verfall tragen neben der Politik so manche Juristen eine große Mitschuld.
Es geht um eine entscheidende Grundregel eines friedlichen Zusammenlebens in einem Rechtsstaat. Ganz gleichgültig, ob die Rechtsbrecher gegen Atomenergie, gegen Fleischesser, gegen das schlechte Wetter, gegen einen neuen Bahnhof, gegen einen Politiker, gegen den SC Rapid oder sonst etwas unterwegs sind. Oder manches Mal sogar für etwas.
Sollten wir der Meinung sein, die repräsentative Demokratie biete zu wenig Möglichkeiten, den Bürgerwillen durchzusetzen, dann sollten wir durchaus ernsthaft über Verbesserungen nachdenken. Dazu bieten sich insbesondere Modelle der direkten Demokratie an. Aber keinesfalls sollte man den Weg weitergehen, dass die Lautstärke einer aggressiven Minderheit an der demokratischen Mehrheit vorbei entscheidet, ob neues Recht geschaffen, ob altes gebrochen werden darf.
Die Schweiz weiß das noch.
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So sehr der Name "Mafiaparagraf" zutreffend ist, so hilft er andererseits ungewollt den "armen" Aktivisten vor einer Verurteilung. Als Mafia haben wir mehr den Al Capone mit seinen schießwütigen Kollegen im Kopf, als subtil erpresserische Umwelt NGOs. Es wird Jahrzehnte dauern, bis die Menschen begreifen, daß sich hier eine neue Form von Mafia herangebildet hat!
Wenn das Recht der Straße höher gestellt wird, als das Recht der gewählten, parlamentarischen Volksvertretungen, dann ist es mit dem demokratischen Recht nicht mehr weit her.
Und genau solchen Zeiten gehen wir hier in Österreich entgegen, dank der linksfaschistischen Allmacht! :-/
Dieser Super-Kommentar unseres Dr. Unterberger hat schon eine eigene Geschichte: alle paar Tage irgendwie auf-, dann wieder untertauchend, ein wechselvolles Schicksal.
Nun ist er da, wo er hingehört!
Im dritten Absatz wird von Dr. Unterberger klar ausgedrückt, wo bei uns "der Schuh drückt"!
Die durch den unheilvollen p.c.-Virus amtlich und auch im persönlichen Zusammenleben immer spürbarer werdende Einschränkung der Meinungsfreiheit steht im Gegensatz zu den vielen Benefizien und Wohltaten, deren die vielen NGOs, Berufsrandalierer und sonstigen Weltverbesserer teilhaftig werden.
Ich habe es schon wiederholt angeschnitten: wenn sich ein enkelverrückter Großvater wie ich, sich von seinen jüngsten Nachkommen da und dort Schelte wegen irgeneines p.c.-konträren Wortes einhandeln kann, dann zeigt dies die verheerende Wirkung des p.c.-Virus schon auf unseren geliebten, hoffnungsvollen Nachwuchs!
Da und dort versuche ich sanft gegenzusteuern, dies gelingt mir aber nicht wirklich. Ein Schicksal, das ich wohl mit vielen Großeltern teile (die Eltern haben da meist viel weniger Probleme: sie sind ja - leider - meist bereits ebenfalls infiziert)!
So betrachte ich - als Mensch von gestern - meine Umgebung und die Welt insgesamt mit den milden Augen des Alters, wissend, dass man als Einzelner und auch in kleiner Gemeinschaft die Welt, wie sie ist, nicht wirklich verändern kann.
Guten Morgen allerseits!
Meinungen mit dem Damoklesschwert der Pönalisierung zu belegen muss tabu bleiben: Das Recht auf freie Meinungsäußerung, die sich der Beurteilung anderer stellt, ist eine der größten und (hoffentlich) irreversiblen Errungenschaften der Aufklärung. Es ist unerträglich, wie – etwa durch Berufung auf „political correctness“ – dieses Recht relativiert und bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt wird. Es ist Zeichen schwacher, innerlich fragiler Gesellschaften, aber auch problematisch legitimierter Herrschaftsformen (z.B. Diktaturen) , „Angst“ bereits vor der Äußerung subjektiver Meinungen zu haben und Bekämpfungsmechanismen auszulösen - von der Ausgrenzung des sich „unangepasst“ und nicht stromlinienförmig in vorauseilendem Gehorsam Artikulierenden bis zu dessen Straffälligkeit.
Insofern sei die bange Frage gestattet, ob wir uns unter der zu Recht vielzitierten „Diktatur ... “ (man beachte die Bezeichnung) „ ... der political corrrectness“ selbst noch in einer „freien“; „demokratischen“ , „aufgeklärten“ Gesellschaft“ befinden. Zu beachten ist auch die sekundäre, psychisch einengende Wirkung des Lebens unter diesem Damoklesschwert, wenn jede Äußerung, die nicht in das Puzzle vorherrschender (Staats-)Meinungen passt, den Einzelnen möglicherweise existenziell exponiert.
Allerdings müssen Meinungen in ihrer Subjektivität auch sprachlich (bzw. durch ihren Kontext) als solche erkennbar sein. Sie müssen von „echten“ Behauptungen unterschieden werden, die potenziell sanktionierbar sein müssen, weil sie mit einem objektiven Wahrheitsanspruch auftreten. Nicht begründete Behauptungen „arrogieren“ Wahrheit, falsifizierte Behauptungen können aus Unachtsamkeit entstanden sein, aber auch als Lüge oder Diffamierung mit schadensstiftender Absicht.
Dieser Praxis bedienen sich Ideologien, oft gestützt durch (gekaufte) Medien, sich der „Herrschaft des Vorurteils“ bedienen, sich notorisch mit Immunisierungsstrategien unangreifbar machen. Sie können durch irrationale Muster (Berufung auf Autorität, Tradition, hierarchische Verhältnisse, gruppendynamische Wirkungen etc.) der vernunftgeleiteten Kontrolle entziehen, richten (etwa als Verleumdung) ungeheuren Schaden an, vor allem, wenn sie sich in eigendynamischer Fortentwicklung anonymisieren, also kein Urheber der wahrheitsverzerrenden Meinung identifizierbar ist und so „zur Verantwortung gezogen“ werden kann.
Viele feigen Intrigen und Mobbingprozesse „arbeiten“ nach diesem Muster, stellen a-priori-Wahrheitsansprüche über Beurteilungen von Menschen(gruppen), erwünschte Wertungen werden mit Killerphrasen erzwungen („es ist ja bekannt, dass ... “ „wissen Sie nicht, dass --- „; „es ist die Meinung der schweigenden Mehrheit, dass ... „; „die Spatzen pfeifen es schon von den Dächern, dass ... “); diese plausiblen Wertungen werden unreflektiert übernommen und erfahren im Sinne der intendierten Wertung eigendynamische Fortentwicklung.
Es ist möglich und geboten, Meinungen (deren Sanktionierung selbst in Extremfällen tabu sein muss) von Behauptungen nach intersubjektiven Kriterien sprachlich klar zu trennen.
Forderungen und Demonstrationen („Aufzeigen/Hinweisen“) müssen - wie klar als solche ausweisbare Meinungen – in jedem Fall straffrei bleiben, weil sich erstere analog zu diesen der Bewertung anderer durch die Abschätzung ihrer Durchsetzbarkeit und ihrer Betroffenheit für andere, letztere der Deckungsgleichheit mit der Realität stellen müssen. An sich ist jede Forderung als solche korrekt; mag sie auch noch so unverschämt und unrealistisch, provokant und unangemessen sein; strafbar ist sie nicht. Strafrelevant ist allerdings ihr Umfeld: Die Rahmenbedingung ihrer Artikulation sowie die Strategie ihrer Durchsetzung, in der noch so hehre „Zwecke“ die „Mittel“ nicht „heiligen“ dürfen.
Daher müssen Demonstrationen angemeldet sein, nach klaren Vorgaben unter dem Gebot der Schadensminimierung verlaufen und sich jedenfalls externer Kontrolle stellen. Schon in der Antike gab es aus gutem Grund selbst bei liberalen Kaisern (Trajan) ein Versammlungsverbot“ bei lautstark artikulierten Meinungen; man lese die Plinius-Briefe - der so pragmatisch denkende Kaiser (98-117 n.Chr.) hielt aus diesem Grund sogar Feuerwehren für problematisch. Dieses Verbot wurde relativiert, wenn sich die „kundtuende Versammlung“ durch Anmeldung der öffentlichen Kontrolle des vorgegebenen Rahmens ihrer Abläufe stellte.
Dass Organwalter beim Einschreiten gegen ungenehmigte Versammlungen manchmal einäugig blind oder hilflos erscheinen, zugrundeliegende Gesetze/ Verordnungen entweder zahnlos oder in ihrer Anwendung unendlich relativierbar sind und daher infolge falsch verstandener und zudem beliebig interpretierbarer „Liberalität“ und „Toleranz“ sehr unterschiedliche „Schwellen“ bis zum Einschreiten zulassen, ist offensichtlich, bedauernswert und rechtsstaatlich untragbar. So wird die unterschiedliche Praxis des zu erwartenden (Nicht-) Einschreitens selbst zum subtilen Machtinstrument, und hinter so manchem verharmlosenden Begriffen (TierSCHÜTZER, UmweltSCHÜTZER, NGOs) verbergen sich - ohne Verallgemeinerung zu „arrogieren“ (s.o.) – unreine Motive fernab von dem, was sie vorgeben, bzw. „Fernsteuerung“ der Akteure, die durch de-facto-Erpressung und diversen Instrumentalisierungen Sand in das Getriebe der Gesellschaft streuen und sie in ihrem Sinne verunstalten.
Manche Österreicher schmunzeln zwar über die Art, was die Schweizer unter Demokratie verstehen. Trotzdem werden viele auch dort vorhandenen Probleme viel ernster diskutiert und schneller einer Lösung zugeführt.
Zwei Beispiele:
Bei den sog. "Ausschaffungen" (= Abschiebungen von nicht anerkannten Asylbewerbern in das Heimatland) geht man viel schneller als bei uns vor.
Eben diskutiert man, ob die bereits in einigen Kantonen geübte Regelung, an Sozialhilfeempfänger mit eigenem Auto keine staatliche Unterstützung mehr auszuzahlen, auf die ganze Schweiz ausgedehnt werden soll.
Die Demonstranten in Bern haben ihr Ziel erreicht. Das AKW Mühleberg wird abgeschaltet zumindest vorläufig bis September. Der Betreiber hat Sicherheitsmängel entdeckt, die bei extremem Hochwasser zu einer verstopften Wasserleitung führen könnten. Da harren die Demonstranten bei Wind und Wetter vor dem Hauptquartier des Atomkonzerns drei Monate lang aus, um eine Abschaltung zu erzwingen. Und dann stellt sich heraus, es muß sowieso abgeschaltet werden. Alles umsonst, könnte man meinen. Oder doch nicht? Oder handelt es sich hierbei nur um einen fadenscheinigen Grund, um nicht den Eindruck zu erwecken, man beuge sich der Gewalt? Versucht man so sein Gesicht wahren?
Denn daß mit dem zwischen Gewaltbereitschaft und roher Gewalt oszillierendem Mob nicht zu spaßen ist, hat man erst unlängst in Stuttgart gesehen. Da wird nun wegen versuchtem Totschlag eines Polizisten in Zivil ermittelt. Und auch die Schweiz wird nicht von Gewalt verschont: Da hat ein besonders schlauer Atom-Gegner gemeint, eine Briefbombe an das Büro einer Schweizer Pro-Atom-Organisation senden zu müssen. Resultat: zwei Verletzte.
Mit dem Mob, der sich scheinheilig hinter dem Recht auf Demonstration verschanzt, ist nicht zu spaßen, das hat auch der Energiekonzern erkannt. Diese Leute wollen nicht diskutieren oder abstimmen. Dafür gibt es die Demokratie, das Parlament und gerade in der Schweiz gibt es besonders viel Demokratie mittels Volksentscheid. Aber das ist dem Mob egal. Der fühlt sich naturgemäß nur auf der Straße wohl. Diese Leute wollen nur ihren Schädel durchsetzen und hoffentlich nicht dadurch, indem sie ihn anderen einschlagen müssen. Bevor die Gewalt soweit eskaliert, hat der Energiekonzern lieber das AKW abgeschaltet. Für einen Atomenergie-Konzern recht besonnen, oder nicht? Und der Mob obsiegt. Soweit sind wir schon.
Wer die Macht hat, hat das Recht.
Wer das Recht hat, bricht es auch.
So ist der Mensch.