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Die Schweiz, der Koran und die Meinungsfreiheit

„Tötet sie, wo immer ihr sie antrefft.“ Ein Artikel mit diesem (leider nicht ganz untypischen) Koranzitat als Überschrift ist vom Schweizer Presserat zum Anlass einer Verurteilung der renommierten Schweizer „Weltwoche“ genommen worden. Also wird auch in der Schweiz die Meinungsfreiheit schon so arg eingeschränkt wie in Österreich? Nein, ganz und gar nicht.

Denn die Verurteilung erfolgte nur in einem einzigen Punkt, und da möglicherweise zu Recht: Der Artikel war nämlich mit dem Photo einer – gut erkennbaren – demonstrierenden Muslim-Frau versehen, ohne dass diese ihre Zustimmung zu Abdruck der Abbildung gegeben hätte. Sie hatte im Zeitpunkt des Photos friedlich gegen die dänischen Mohammed-Karikaturen demonstriert. Was man durchaus als ein unterschiedliches Thema ansehen kann. Daher gingen die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten der Medienfreiheit vor, meinten die Schweizer Presserats-Richter im zulässigen Rahmen ihres Ermessens.

Sehr wohl aber hat der Schweizer Presserat die Legitimität des Textes akzeptiert: In diesem hatte der Autor ganz klar geschrieben, dass „der muslimische Glaube mit Rechtsstaat und Demokratie nicht vereinbar“ sei und „konsequenterweise“ verboten werden müsste.

Damit ist in der Schweiz etwas möglich, was in Wien die Staatsanwaltschaft und zumindest eine erstinstanzliche Richterin für ein strafenswertes Delikt ansehen: nämlich ganz grundlegende Kritik am Islam sowie Zitierung jener vielen Koran-Stellen, die Legitimation von, ja auch Aufruf zur Gewalt gegen Nicht-Muslime bedeuten.

Noch gibt es also durchaus europäische Länder, wo Meinungsfreiheit herrscht. Was eigentlich ein Grund zur Freude wäre. Außer man hat ganz zufällig keinen Schweizer Pass in der Lade. Was wieder eine eher blöde Sache wäre.

 

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