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Schreckgespenst leiblicher Vater

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit seinem Spruch, dass auch ledigen österreichischen Vätern ein Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge gewährt werden muss, für weitere Aufregung in der Obsorge-Debatte gesorgt.

Während Familienrichter an der einseitigen Gesetzgebung scheitern, die auch für strukturelle Diskriminierung sorgt, sind sie auch in der Arbeitsgruppe des Justizministeriums mit Widerstand konfrontiert, wo Frauenhäuser nominiert wurden, die auf den „potentiell“ gewalttätigen Mann setzen. Leicht gemacht wird das auch durch die Wehrpflicht, die per Verfassung (nur) Männer verpflichtet im Sinne des Gemeinwohles, so steht es im Regierungsprogramm 2008 (Anm. S. 144), das Tötungshandwerk zu erlernen. Auf der anderen Seite wird von Frauen erwartet, freiwillig mit solchen Männern mindestens 2,1 Kinder zu zeugen um, wie es Demographen bezeichnen, die Erhaltungsrate der Bevölkerung zu sichern.

Weibliche Gewalt wird eher vernachlässigt. Elisabeth T. Spira, ORF-Spezialistin für „Liebes`gschichten und Heiratssachen“ lehnt im Profil-Interview zu Recht Beiträge mit Männern ab, die eine gewisse Aggressionsbereitschaft erkennen lassen. Einige Zeilen später erklärt sie – von Vätervereinen unkommentiert – wie sie auf einer Skihütte einem Mann wegen unangemessener Wortwahl mit einem Sessel zu einem Nasenbeinbruch verhalf. Auch Schutzzentren, in die sich Väter mit ihren von Gewalt betroffenen Kindern zurückziehen könnten, fehlen und sind, etwa in der Steiermark, gesetzlich nur für Frauen vorgesehen. Einer Anfragebeantwortung ist zu entnehmen, dass man sich vom Bürger Vorschläge zu dessen geschlechtsneutraler Formulierung erwartet.

Die Gleichbehandlungskommission wiederum ist bei Wehrpflicht, ungleichem Pensionsantrittsalter oder Familienrecht unzuständig. Selbst die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft darf, per Gesetz(!), nur eine Frau sein. So beschränken sich Männer, belächelt doch erfolgreich, auf Preise für Discos, Fußball- Straßen- oder Eisenbahntickets. Wie weit das Hilfskonstrukt Einkommensschere die Durchschnittsväter belastet bleibt im Dunkeln. Diese führen nur in den seltensten Fällen Unternehmen. Und die es tun verfügen über die Mittel, den Kontakt zu ihren Kindern nicht abreißen zu lassen. Selbst wenn sie niemals gebügelt haben.

Warum Parteien nicht offen Gleichstellung verlangen, liegt auf der Hand. Benötigen sie die Stimmen der Wählerinnen, um an der Macht zu bleiben, oder dorthin zu gelangen; Kinder können ja noch nicht wählen. Selbst die Grünen, sonst für alle Kombinationen der Elternschaft offen, sperren sich gerade bei leiblichen Vätern gegen die automatische gemeinsame Obsorge. Wobei die leiblichen Väter gar nicht so sehr das Problem sein dürften, wie die Tötungsdelikte bei Kindern der letzten Jahre so beklemmend belegen.

Robert Boder beschäftigt sich hauptsächlich mit betrieblichen und gesellschaftlichen Gleichstellungsfragen.

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