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Fußnote 155: Zweiklassenjustiz

Der OGH hat sich auf die populäre Seite gestellt und bei allen Medien beliebt gemacht: Der ORF muss nichts von dem Video-Material herausgeben, das er rund um die umstrittene Skinheads-Reportage angefertigt hat.

Der OGH-Spruch ist dennoch extrem bedenklich. Hier geht es ja nicht darum, dass jemand dem ORF vertrauliches Material zugespielt hat, welches zu Recht durch das Redaktionsgeheimnis geschützt ist. Hier geht es vielmehr darum, dass Zeugenaussagen einen ORF-Mitarbeiter belasten, selbst Strafbares getan zu haben (nämlich Andere zum Ausrufen verbotener Nazi-Sprüche zu animieren). Und der endgültige Beweis dafür dürfte/könnte sich auf dem Video befinden. Womit wieder einmal bestätigt ist, Journalisten und Linke (was beim ORF bekanntlich synonym ist) dürfen in Sachen Nazi-Verbot alle möglichen Spielereien straflos betreiben, pubertäre Jugendliche bekommen hingegen eine saftige Strafe dafür. Das macht den OGH bei den Journalisten beliebt; das macht die Journalisten bei den Bürgern freilich noch unbeliebter. Denn die haben keinerlei Sympathie für Zweiklassen-Justiz. Und ganz sicher auch nicht für Nazi-Sprüche.

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