Fußnote 155: Zweiklassenjustiz
16. Dezember 2010 11:47
2010-12-16 11:47:00
| Autor: Andreas Unterberger
Lesezeit: 1:00
Der OGH hat sich auf die populäre Seite gestellt und bei allen Medien beliebt gemacht: Der ORF muss nichts von dem Video-Material herausgeben, das er rund um die umstrittene Skinheads-Reportage angefertigt hat.
Der OGH-Spruch ist dennoch extrem bedenklich. Hier geht es ja nicht darum, dass jemand dem ORF vertrauliches Material zugespielt hat, welches zu Recht durch das Redaktionsgeheimnis geschützt ist. Hier geht es vielmehr darum, dass Zeugenaussagen einen ORF-Mitarbeiter belasten, selbst Strafbares getan zu haben (nämlich Andere zum Ausrufen verbotener Nazi-Sprüche zu animieren). Und der endgültige Beweis dafür dürfte/könnte sich auf dem Video befinden. Womit wieder einmal bestätigt ist, Journalisten und Linke (was beim ORF bekanntlich synonym ist) dürfen in Sachen Nazi-Verbot alle möglichen Spielereien straflos betreiben, pubertäre Jugendliche bekommen hingegen eine saftige Strafe dafür. Das macht den OGH bei den Journalisten beliebt; das macht die Journalisten bei den Bürgern freilich noch unbeliebter. Denn die haben keinerlei Sympathie für Zweiklassen-Justiz. Und ganz sicher auch nicht für Nazi-Sprüche.
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Sauerei!
ich bin schockiert.
dass man durch offenlegung der beweismittel jeden zweifel an der unschuldsvermutung des orf beseitigen hätte können, lässt nur einen schluss offen: die bänder waren wahrscheinlich doch manipuliert.
einen anderen schluss gibt es nicht, sonst hätte der orf zugestimmt.
mein vertrauen in die österreichische justiz, das bisher da war, ist gewaltig ins wanken geraten, um nicht zu sagen gebrochen.
hier beginnt sich eine sehr ungesunde und feindselige polarisierung aufzubauen, die äusserst bedenklich für demokratie und land ist.
der ogh hat seinen teil nun auch beigetragen.
würde gerne diesen leuten in die augen sehen.
Das Redaktionsgeheimnis diente ursprünglich dem Informantenschutz, nun dient es offenbar dem Zweck, Journalisten in den Stand der "Gleicheren" zu erheben, die sich jede Schweinerei gegen jene, die ihnen in die Quere kommen, ungestraft erlauben können sollen: Rufmord, gedungene Desinformation, evtl auch Anstiftung zu Straftaten, theoretisch auch jedes Gewaltverbrechen.
Hier hat die Freiheit eines Gewaltapparates, nämlich einer Verleumdungsmaschinerie, vor jeglicher Rechenschaftspflicht gesiegt.
Ein etwaig nach Herausgabe von Materialien notwendiger Informantenschutz müsste sich auch im Wege eines Beweisverwertungsverbotes umsetzen lassen.
Selbstverständlich kamen die Richter des OGH ausschließlich durch ihre fachliche Qualifikation und ohne jegliche politische Einflußnahme in ihre hohe Position. So wie es eben in Österreich immer schon war/ist. Es gilt die Unschuldsvermutung!
Journalisten - entweder durch Regierungsinserate korumpiert oder durch Zwangsgebühren geistig verfettet - werden die 1848 mühsam erkämpfte Meinungsfreiheit niemals verteidigen! Ihnen ist das finanzielle Hemd allemal näher als der ideelle Rock.
dieses urteil ist in erster linie ein freibrief für den ORF:
1. nach belieben durch parteiische berichterstattung, wahlen zu beeinflussen
2. wahlkundgebungen durch bestellte, bezahlte "aktivisten" in die vom ORF
gewünschte Richtung zu manipulieren
3. einen staat im staate zu bilden, der sich einen dreck um die executive und
judikative schert und sonderprivilegien genießt
4. die zwangsbeglückten gebührenzahler mit gefärbten meldungen und
meinungen zu verhöhnen
5. seine ganze einseitigkeit und linkslastigkeit mit dem mäntelchen der mei-
nungsfreiheit und des redaktionsgeheimnisses zu umhüllen..
besonders abstoßend sind die verlogenen, schleimigen meinungsäußerungen im österreichischen zeitungssumpf....., wo uns zB die ganze unappetitliche orf-manipulation mit dem pathetischen "die meinungsfreiheit ist unantastbar" verkauft werden soll
fest steht jedenfalls, dass die fpö-gegner im OGH einen treuen verbündeten gefunden haben !!!
Dem ORF ins Stammbuch geschrieben: "Wer nichts zu verbergen hat, braucht kein OHG-Schandurteil!"
Jedenfalls eine Bankrotterklärung unserer sogenannten "unabhängigen" Gerichtsbarkeit!
Der Werner hat g`sagt, der Marsch durch die Institutionen war lang und beschwerlich, aber jetzt simma wirklich endlich ganz oben an`kommen!