Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Jeder gegen jeden: Ein Staat oder viele Staaten?

Eines der großen Probleme dieser Republik besteht darin, dass viele staatliche Behörden ihren Lebenszweck vor allem darin sehen, gegen andere Behörden zu arbeiten. Wir aber müssen sie alle finanzieren.

Ein besonders schlimmes Beispiel ist der Gesundheitssektor. Da arbeiten die Sozialversicherungen vehement daran, den vor allem von Ländern und Gemeinden finanzierten Spitälern Kosten zuzuschieben, und die Spitalsbetreiber arbeiten daran, Kosten zu den von der Sozialversicherung finanzierten Strukturen nach außen zu verlagern. Das ist weder Konkurrenz im Sinne der Marktwirtschaft noch eine planwirtschaftliche Regelung (die ja noch immer erstaunlich viele für eine funktionsfähige Alternative halten). Das ist nur unsinnige Verbrennung jener Gelder, die uns der Gesetzgeber abnimmt.

Ein anderes Beispiel sind die vielen aus Steuergeldern bezahlten Frauenbeauftragten etwa an den Universitäten, die Tag und Nacht nachdenken, wie sie zusätzlich Sand ins Getriebe unserer ohnedies knapp vor dem Totalschaden stehenden Hohen Schulen werfen können. Nicht besonders erwähnt werden muss wohl, dass auch die Unis  natürlich ebenfalls von Steuergeldern leben. So sind die Frauenbeauftragten etwa dafür verantwortlich, dass dringend notwendige Ausschreibungen von Professuren wiederholt werden müssen, weil sich keine Frau beworben hat. Was Kosten verursacht, was den Lehr- und Forschungsbetrieb oft auf ein Jahr lähmen kann.

Ein ganz aktuelles Beispiel ist die neue Würde eines „Bachelor“: Mit gewaltigem Kraftaufwand wurden die meisten Studienrichtungen auf Grund der recht realitätsfernen Vorgaben des europäischen Bologna-Prozesses gezwungen, diesen Titel samt eigenem Ausbildungsweg einzuführen. Damit werden Studien, die früher in acht oder zehn Semestern zu absolvieren waren, nun schon dreigeteilt und damit deutlich länger. Zuerst hat man – fast überall – das Magisterium vom Doktoratsstudium getrennt. Und nun wird diesen beiden Studien noch ein sechs- bis acht-semestriges Bakkalaureats-Studium vorgeschaltet. Ebenfalls schon fast überall

Das widerspricht zum einen dem demographisch, steuerpolitisch und fürs Pensionssystem wichtigen Ziel des gleichen Staates, die jungen Menschen ein wenig früher ins Wirtschaftsleben einzugliedern. Das widerspricht zum zweiten der Logik der soeben beschlossenen Verkürzung der Zeitspanne, in der man Familienbeihilfe beziehen kann.

Und das widerspricht drittens dem Beamtendienstrecht. Denn die Bachelor werden vom Staat nicht als A-Beamte anerkannt beziehungsweise bezahlt. Die Beamtenministerin Heinisch-Hosek weigert sich aus Geldmangel auch bei den gerade laufenden Verhandlungen über ein neues Beamtendienstrecht, die Bachelor als Akademiker zu behandeln. Eine andere Abteilung der gleichen Republik, nämlich das Wissenschaftsministerium, kämpft hingegen vehement dafür, dass die Bachelor als Vollakademiker angesehen werden. Aber dieser Staat war eben nicht imstande, sich mit allen Konsequenzen festzulegen, ob er nun dieses Studium will oder nicht. Was den Opfern nur noch als Schikane oder totale Unfähigkeit erscheinen muss.

In diesem Land kämpft die Linke gegen die Rechte der Republik und die Rechte gegen die Linke – ausnahmsweise ist das nicht ideologisch gemeint –, beide tun das aber frischfröhlich auf Kosten des gleichen zwangsverpflichteten Geldgebers.

Allein die hier aufgezählten Unsinnigkeiten sind damit ein gutes Argument für ein Mehrheitswahlrecht, bei dem man zumindest auf einen einheitlichen Willen des Gesetzgebers hoffen kann, der sich nicht ständig selber widerspricht. Und dabei haben wir hier nur Beispiele aufgezählt, die weder mit den teuren Kosten der im gleichen Staatsgebilde gegeneinander agierenden Ideologien noch jenen des eitelkeitsgetriebenen Kampfes Bund versus Länder zu tun haben.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung