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Das Kopftuch: ein weithin sichtbares Siegesbanner

Eines der dümmsten Argumente gegen das Verbot des islamistischen Kopftuchs, welches jedes Haar verhüllt und das Gesicht streng einschneidet, lautet: Das würde gegen die gesetzliche Religionsfreiheit verstoßen. Dieses Argument ist gleich aus einer ganzen Reihe von Gründen ein Schwachsinn. Ein besonders großer Schwachsinn ist es, wenn man damit sogar das Kopftuch für Kinder, für Mädchen unter 14 Jahren zu verteidigen sucht.

Denn damit wird so getan, als ob 9-, 11- oder 13-jährige Kinder über das Grundrecht der Religionsfreiheit verfügten. Ein solches Recht ist in der ganzen Rechtsordnung nicht zu finden. Ganz im Gegenteil: Die Entscheidung über die Religionszugehörigkeit ist in diesem Alter einzig Recht der Eltern. Ein Mädchen oder Bub dieses Alters kann sich hingegen nicht einmal im Alleingang vom Religionsunterricht abmelden. Sie können daher auch nicht als Subjekt der Religionsfreiheit angesehen werden. Die Mädchen dieser Altersgruppe sind nur Objekt, sind Opfer einer willkürlichen Entscheidung ihrer Eltern, sobald sie zum Tragen eines Kopftuchs gezwungen werden.

Mädchen (und Buben) dieses Alters können nicht einmal über den Eintritt in eine Religionsgemeinschaft oder den Austritt aus ihr entscheiden. Und ausgerechnet sie sollen neuerdings das Recht haben, eigenständig über das angeblich religiöse Symbol eines Kopftuchs zu entscheiden?

Sollte das Kopftuch eines Kindes unter 14 Jahren jedoch als Teil der Meinungs- und Religionsfreiheit der Eltern aufgefasst werden, dann stoßen wir auf eine noch viel größere Ungeheuerlichkeit. Denn dieses Argument heißt in Wahrheit nichts anderes, als dass Eltern ohne Rücksicht auf die Gesetze und auf die Tradition Österreichs absolute Macht über ihre Kinder hätten.

Wäre eine solche absolute Elternmacht wirklich Teil unserer Rechtsordnung, dann

  • dürfte man Eltern auch nicht bestrafen, wenn sie ihre Kinder misshandeln;
  • dürfte man Eltern auch nicht bestrafen, wenn sie ihre Kinder sexuell missbrauchen;
  • dürfte man Eltern auch nicht bestrafen, wenn sie die Schulpflicht für Kinder ignorieren.

Das Kindern aufgezwungene Kopftuch als Teil der Meinungs- oder Religionsfreiheit der Eltern zu sehen, wäre nichts anderes als die rechtliche Zustimmung zur Verwandlung von Kindern in willenlose Plakatwände, auf denen Eltern nach Belieben ihre eigenen Meinungen plakatieren können.

Es ist daher völlig klar: In unserer Rechtstradition hat die Verfügungsmacht von Eltern viele absolute Grenzen. Dies ist noch viel mehr in Zeiten der Fall, wo sich viele für den Kinderschutz engagieren, wo man versucht, Kinderrechte einzuzementieren. Was gerade Linke gerne tun (freilich um die Institution Familie zu zerstören). 

Überdies fußt die Kopftuchpflicht gar nicht auf dem Koran. Dort ist lediglich für erwachsene Frauen – nicht für Kinder!! – eine Pflicht zu sittsamer Bekleidung und zur Bedeckung des "Schlitzes" ihrer Kleidung (also offenbar des Busens) zu finden! Das heute so oft zu sehende strenge Kopftuch, bei dem dazu angehaltene Musliminnen penibel darauf zu achten haben, dass auch nicht ein einziges Haar zu sehen ist, ist erst ein Produkt viel späterer frauenhassender Imame. Es wird vor allem von Extremisten militant durchgesetzt, die unter dem Einfluss der zu Recht in vielen, auch islamischen Ländern verbotenen Muslimbrüder stehen.

Stärkster Beweis dafür, dass das Kopftuch nicht Teil des Islams ist: In der Türkei, die unter den Osmanen wohl mehr als jeder andere Staat zur (gewaltsamen) Verbreitung des Islams beigetragen hatte, war in den meisten Jahrzehnten der Nachkriegszeit das Kopftuch in Ämtern, Schulen und sogar Universitäten verboten. Seit der politischen Machtergreifung der Muslimbrüder in der Türkei ist das einstige Verbot jedoch abgeschafft und beinahe ins Gegenteil verwandelt worden. Heute bekommt man es hingegen sogar in Amtsstuben der Gemeinde Wien immer öfter zu sehen.

Das Kopftuch hat in der wirklichen Welt ganz andere Funktionen als die der Einhaltung des Korans. Das wird jedem klar, der sich damit beschäftigt, nur nicht den links indoktrinierten österreichischen Verfassungsrichtern:

Das Kopftuch ist in Wahrheit die schlimmste Verkörperung einer Herrschaft der Männer als Kollektiv über die Frauen als Kollektiv. Das widerspricht jedem Gleichheitsgebot der Verfassung. Es sind Männer, die das Kopftuch diktatorisch durchsetzen – bis hin zum Terror jugendlicher "Sittenwächter" gegen gleichaltrige Mädchen, der sich immer wieder in österreichischen Schulklassen abspielt, wobei linke Lehrer freilich krampfhaft wegschauen.

Es geht um ein total verkrampftes Bild vom Verhältnis zwischen den Geschlechtern, von der eigenen Sexualität der Männer: Diese würden angeblich unsittlich angestachelt und sexuell erregt, wenn ein Mann das Haupthaar einer Frau, eines Mädchens zu Gesicht bekommt, die nicht seine Ehefrau, seine Mutter, seine Schwester oder seine Tochter ist.

Diese Verkrampfung lässt automatisch auch die Frage aufkommen: Besteht dann in den Augen der Muslims nicht eine erhöhte Gefahr von Inzest, von Kinderschändung, wenn ein Mann, ein Bursche in der Familie die Haare der Schwester oder Tochter zu Gesicht bekommt und diese Haare allein schon eine sexuell aufreizende Wirkung haben?

Die Umwandlung dieser offensichtlichen Verkrampfung und Haltlosigkeit der Männer in eine strenge Norm für Frauen, wie sie im radikalen Teil des Islams passiert ist, steht ganz eindeutig in massivem Gegensatz sowohl zur österreichischen Bundesverfassung wie auch zur Menschenrechtskonvention. Hingegen gibt es für Männer im Islam keine Bekleidungsvorschriften, die über die europäischen Sittlichkeitsregeln hinausgingen. Schon das ist eine massive Verletzung der durch die Verfassung eigentlich gebotenen vollen Gleichberechtigung.

Zugleich – und noch viel schlimmer – verkörpert das Kopftuch auch einen männlichen Dominanz- und Besitzanspruch gegenüber Frauen und Mädchen: "Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und bewahren das, was geheim gehalten werden soll, da Gott es geheim hält." So ist es in Sure 4:34 zu lesen.

Lassen wir einmal die sich hier aufdrängende Frage beiseite, was für ein Gott das sein soll, der die Männer bevorzugt. Lassen wir die Frage beiseite, warum der Gott des Islams im Gegensatz zu sämtlichen anderen Religionen und Kulturen der Welt die Haare einer Frau angeblich "geheim hält", nicht aber ihre Nase, Wangen oder Augen, und auch nicht die Haare eines Mannes.

Noch viel gravierender ist: Mit diesen Formulierungen, mit der Forderung der "Demut" der Frauen gegenüber ihren Besitzern, pardon Männern oder Vätern steht der Koran selbst (und nicht nur das aus ihm abgeleitete, aber eindeutig über den Koran hinausgehende Kopftuchgebot) in ganz massivem Widerspruch zu den allerwichtigsten Grundsätzen der österreichischen und europäischen Rechtsordnung. Schon deshalb – und erst recht etwa in Zusammenhang mit den Tötungs- und Versklavungsaufrufen gegenüber Christen und Juden an anderer Stelle – müsste eigentlich nicht nur das alle Haare verhüllende Kopftuch strikt verboten werden, sondern auch der Koran selbst.

Man stelle sich vor, eine rechtsextreme Gruppe würde solche Sätze verkünden. Sie würde zu Recht mit Putz und Stingl bekämpft und ausgerottet werden (wie natürlich auch eine ähnliches postulierende linksextreme Gruppe ausgerottet werden müsste).

An dieser absoluten Unvereinbarkeit kann auch die Tatsache nichts ändern, dass für die Moslems der Koran das "heilige Buch" ist. Denn wenn die nicht objektivierbare, daher subjektive Bezeichnung als "heiliges Buch" eine entscheidende Qualität wäre, die plötzlich das Recht gibt, alles zu sagen und verlangen, was in direktem Widerspruch zum Strafgesetz steht, dann bräuchten ja Neonazi-Gruppen etwa innerhalb einer Religionsgemeinschaft nur herzugehen und Hitlers "Mein Kampf" als "heiliges Buch" zu bezeichnen.

Und wenn die Regierung die formelle Anerkennung des Islams als gleichberechtigte Religionsgesellschaft ohne Kenntnis seines wahren Wesens getroffen haben sollte, dann ist diese Anerkennung zurückzuziehen.

Doppelt und dreifach gilt die Verbotsnotwendigkeit, wenn man weiterliest: "Und jene Frauen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, tadelt sie, verbannt sie in ihre Betten und schlagt sie (oder meidet sie; adribûhunna])".

Zwar gibt es unter den nach Europa gewanderten Moslems einige Interpretatoren, die dieses Züchtigungsrecht abzumildern versuchen, die es als nur symbolisch auslegen wollen. Sie übersehen nur, dass es im Koran sogar als Züchtigungspflicht formuliert ist, dass diese Pflicht sogar schon prophylaktisch dann bestehe, wenn der Mann Widerspenstigkeit bloß befürchtet, bevor sie konkret geworden ist.

Sie haben mit diesem Abmilderungsversuch ein Doppelproblem: Erstens verlangt der Koran (Vers 3 7) selbst, dass er eindeutig zu nehmen ist. Und zweitens, und noch folgenschwerer, stehen diese Interpretationen in Widerspruch zur Überzeugung einer großen Mehrheit der gläubigen Moslems; zu dieser Mehrheit zählt auch die Mehrheit der nach Europa gekommenen Migranten. Sie glauben an die eindeutige Pflicht zur wörtlichen Auslegung des Korans. Sie verdammen jede Exegese, jede Interpretation (wie sie etwa bei der Bibel mit ihren – im Alten Testament – problematischen Passagen selbstverständlich ist) beim Koran als eine ganz böse und zu verfolgende Häresie.

Deswegen sind auch alle Ansätze zu einem liberalen, zu einem Euro-Islam im Sand steckengeblieben. Diese Ansätze haben im ganz großen Teil auch der europäischen Moscheen keinen Widerhall gefunden.

Der Kopftuchzwang ist auch deshalb für den männlichen Besitz- und Dominanzanspruch so wichtig, weil er islamische Frauen und Mädchen damit von weitem sichtbar macht. Damit unterscheidet er sich qualitativ völlig von kleinen Kreuzen oder Davidsternen, die manche Frauen und(!) Männer an einem Ketterl um den Hals tragen. Diese Glaubenssymbole sieht man höchstens aus allernächster Nähe, wenn sie nicht ganz unter der Kleidung unsichtbar sind, wie es bei vielen der Fall ist.

Das Allerschlimmste am Kopftuch ist aber die Tatsache, dass es inzwischen in manchen Schulklassen und vielen städtischen Vierteln zu einer massiven Diskriminierung und Gefährdung für alle jene Mädchen geführt hat, die es nicht tragen! Diese gelten damit automatisch als "Huren", als Freiwild für die muslimischen Männer.

Vor allem aber spaltet das Kopftuch über diese sexuelle Dimension hinaus total und sichtbar die Gesellschaft. Das erinnert lebhaft an die einstigen Sklavenhalter des alten Rom oder vieler arabischer "Kulturen" oder diverser amerikanischer Staaten bis ins 19. Jahrhundert. Auch dort erkannte man an äußeren Zeichen, ob jemand zu den Herren- oder zu den Sklavenmenschen gehört. Diese Zeichen fügten sich meist zur ethnischen Unterschiedlichkeit, da Sklaven in aller Regel aus unterjochten oder überfallenen anderen Völkern stammten.

Damit sind wir endgültig beim wahren Kern des Kopftuchs angelangt. In diesem Kern geht es nicht mehr nur um Frauen und Kinder, um Koraninterpretation und Männerdominanz, um Religion und Sexualität. Im Grund ist jedes einzelne Kopftuch vielmehr auch ein sichtbares Banner des Sieges des Islam über die europäischen Werte und all jene Grundlagen, auf denen sich dieser Kontinent 2000 Jahre so positiv entwickelt hat. Besonders deprimierend ist dabei: Dieser Triumph des Islams konnte nur mit Hilfe einer fünften Kolonne, mit Hilfe etlicher linksradikaler Gruppen erzielt werden, die sich insbesondere an Gerichten und Universitäten Europas und Nordamerikas mit großem Erfolg breitgemacht haben.

Sollte vor dem Hintergrund all dieser Fakten und Entwicklungen der österreichische Verfassungsgerichtshof neuerlich, wie zu erwarten, gegen Gesetzesbeschlüsse zur Verteidigung der Kopftücher für Kinder, aber auch erwachsenen Frauen antreten, sollte er weiterhin das auch in vielen internationalen Verträgen festgehaltene Kindeswohl ignorieren, sollte er sich weiterhin weigern, den massiven Widerspruch des Koran zu den europäischen und österreichischen Grundrechten zu beachten und daraus Konsequenzen zu ziehen, dann ist das wahrscheinlich der überhaupt schlimmste denkbare Anschlag auf den Rechtsstaat und auf all die Grundlagen, auf denen unsere Kultur und unser Recht entstanden sind.

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