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Die Extremismus-Entscheidung des deutschen "Verfassungsschutzes", der künftig besser als Linksparteienschutz zu bezeichnen ist, gegen die AfD hebt für Deutschland das zentrale Grundrecht der Meinungsfreiheit auf. Damit ist auch das wichtigste Fundament der Demokratie für Deutschland außer Kraft gesetzt. Dass diese Entscheidung noch dazu in den allerletzten Stunden der linken Ampelkoalition und drei Tage nach der ersten Meinungsumfrage bekanntgegeben worden ist, bei der die vom Verfassungsschutz als angeblich "gesichert rechtsextremistisch" eingestufte Partei erstmals an die Spitze des deutschen Parteienspektrums gelangt ist, macht den politischen Zusammenhang zusätzlich deutlich und eindeutig. Es ist zwar noch unklar, ob das deutsche Höchstgericht in Karlsruhe diese vorerst nur von einem untergeordneten Gericht abgedeckte Entscheidung aufrechterhalten wird. Aber davon unabhängig müssten schon jetzt eigentlich für CDU, CSU, FDP wie auch den Verfassungsschutz selber zwei zwingende Handlungspflichten folgen, sowohl gegenüber dem Islam wie auch gegenüber der AfD – zumindest wenn sich dort noch irgendwer in den Spiegel schauen will, wenn irgendjemand Deutschland auch künftig noch als Rechtsstaat und Demokratie einstufen soll.