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Leerstandsabgabe: Wann kommt der Blockwart zur Kontrolle?

Hat uns die Politik nicht weniger Bürokratie, weniger Kontrollstaat, mehr Freiheit und keine neuen Steuern versprochen? Doch was ist passiert? Statt dessen haben sie eine Leerstandsabgabe eingeführt, eine neue Steuer. Künftig wird – wenn ein Bundesland das will – das Leerstehen einer Wohnung mit saftigen Strafen belegt. Und zwar auch dann, wenn das eine komplett korrekt erworbene Wohnung ist, in der keinerlei öffentliche Förderungen stecken, für die eine Menge öffentlicher Abgaben gezahlt worden sind. Diese reichen ja von der Grund- über die Grunderwerbssteuer bis zur Gebühr für die Müllabfuhr, auch wenn man einige Zeit keinen Müll produziert.

Das ist ein gewaltiger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum. Dieses ist 1867, also tief in der angeblich so rückständigen Monarchie, auf höchster rechtlicher Ebene festgehalten und dann theoretisch auch von der Republik übernommen worden. Die Untertanen des Kaisers konnten sich noch darauf verlassen: "Jeder Staatsbürger kann an jedem Ort des Staatsgebietes … Liegenschaften jeder Art erwerben und über dieselben frei verfügen".

Eigentlich müsste der Verfassungsgerichtshof auch aus vielen anderen Gründen die Leerstandsabgabe aufheben. Freilich sind von dem heutigen VfGH wenig Sympathien für Bestimmungen zu erwarten, die nach liberalem Kapitalismus klingen. Grundrechte hin oder her.

Tirol war das erste Bundesland, das eine solche vom Bundesgesetzgeber dennoch ermöglichte Leerstandsabgabe tatsächlich eingeführt hat. Jetzt aber stellt sich (erwartungsgemäß) heraus: Das ist zu einem großen Flop geworden. Nicht einmal tausend Wohnungen und Häuser in ganz Tirol sind als leerstehend gemeldet worden. Das ist ein Bruchteil dessen, was man sich (unter Druck grüner NGOs) erwartet hatte.

Nun ist guter Rat teuer. Entweder – die positive Möglichkeit – man verschrottet die Leerstandsabgabe wieder komplett. Oder – die wahrscheinlichere Entwicklung – man erhöht den Druck auf jene, die vielleicht doch eine leerstehende Wohnung besitzen und sie bisher nicht gemeldet haben. Das kann man aber nur mit totalitären Methoden und mit einem großen zusätzlichen Beamtenapparat machen. Der Vergleich mit den einstigen Blockwarten und der Gestapo, die einst in jede einzelne Wohnung hinein ihren totalitären Überwachungsterror ausgeübt hatten, liegt dann nicht mehr ferne.

Und dann wundert sich die Politik wieder über die Zunahme der Entfremdung der Bürger …

Ich schreibe in jeder Nummer von Österreichs einziger Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung "Börsen-Kurier" die Kolumne "Unterbergers Wochenschau".

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