Lernen Sie Latein, Herr Minister!

Autor: Viktor Mutic

Gedanken zur alten und neuen Weltordnung

Autor: Helmut Wöber

Wehrdienst: Pflicht oder Zwang?

Autor: Andreas Tögel

Nicht mehr arbeiten! Mehr enteignen!

Autor: Andreas Tögel

Probleme, die vermeidbar sind

Autor: Gerhard Kirchner

1984 – 2003 – 2062

Autor: Willi Sauberer

Wenn nichts mehr wahr ist, ist alles vorstellbar

Autor: Elisabeth Sabaditsch-Wolff

Die Schlange(n) und das Kaninchen

Autor: Karl-Peter Schwarz

Mercosur-Pakt: Endlich kreißten die Berge…

Autor: Andreas Tögel

Geschichte, Gegenwart und Zukunft

Autor: Helmut Wöber

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Ganz einfach: Da hat Van der Bellen recht gehandelt

Obwohl der freiheitliche Parteichef Kickl wegen Verhöhnung des Bundespräsidenten etwa durch die Bezeichnung "Mumie" mit hoher Wahrscheinlichkeit strafrechtlich verurteilt worden wäre, hat der Bundespräsident nicht die notwendige Zustimmung zur Strafverfolgung erteilt. Da hat er klug agiert.

Denn ein solches Verfahren wäre von den Freiheitlichen ganz eindeutig für eine Thematisierung seiner altersgemäßen Ausfallserscheinungen benutzt worden (wie sie ja auch Joe Biden im US-Wahlkampf droht). Das wäre nicht ganz einfach für ihn geworden, um nicht zu sagen peinlich.

Der Fall zeigt, wie seltsam die strafrechtliche Notwendigkeit der Zustimmung des Bundespräsidenten bei solchen Delikten ist. Denn sonst arbeiten die Parteien ja bei vermeintlichen Delikten anderer Parteien mit ganz anderen Waffen: mit anonymen Sachverhaltsdarstellungen (die sie dann in Kopie auch immer gleich sogenannten Investigativjournalisten zustecken, die bekanntlich nicht investigieren, sondern immer nur ihr Postfach aufmachen müssen). Und wenn solche "anonymen" Sachverhaltsdarstellungen nach dem richtigen – also roten oder grünen – Kanzleipapier riechen, wird dann die Zadic-Staatsanwaltschaft aktiv, ohne dass sich irgendjemand als Denunziant outen müsste. Das geht ausgerechnet bei Delikten gegen den eigentlich besonders geschützten Bundespräsidenten nicht.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2026 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung