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Josef Pröll, die Hypo und die offengebliebenen Fragen

Recht geschickt hat sich Josef Pröll vor dem Hypo-Ausschuss des Parlaments gerechtfertigt. Damit hat sich der Eindruck weiter verstärkt, dass solche Ausschüsse nicht gerade der Gipfelpunkt der Professionalität sind, dass etwa die einstige Griss-Kommission deutlich bessere und klarere Antworten auf die Hypo-Frage geliefert hat, als das Parlament vermag (auch wenn Griss neuerdings aus leicht durchschaubaren Motiven von den Parteien wild attackiert wird).

Pröll hat die Schuld auf Kärntens wahnwitzige Haftungen geschoben und vorgegeben, dass er selbst in jenen Dezembertagen nie an der Notwendigkeit der Re-Verstaatlichung der Hypo gezweifelt habe. Freilich lässt auch die Aussage des ehemaligen Finanzministers eine ganze Reihe von großen Fragezeichen offen.

Die wichtigsten sind:

  1. Wenn sich Österreich im Dezember 2009 schon so sehr für die damals eigentlich in bayrischem Eigentum stehende Hypo verantwortlich gefühlt hat (weil österreichische Bank, weil 20 Milliarden Kärntner Haftungen): Warum hat man – „man“ meint auch den Finanzminister! – sich nicht ständig, jedenfalls viel frühzeitiger über den wahren Zustand der Bank kundig gemacht? Warum hat man sich da nicht verantwortlich gefühlt?
  2. Warum ist auch nie jemand zur Rechenschaft gezogen worden, der das verabsäumt hat?
  3. Warum hat Pröll seit seinem plötzlichen (und nicht primär gesundheitlich bedingten) Abgang so lange zum Themas Hypo geschwiegen? Weiß er nicht, dass immer der anderen Seite rechtgibt, wer schweigt?
  4. Warum hat man so sang- und klanglos dem (zweifellos wirklich vorhandenen) Druck der EU und des damaligen EZB-Chef Trichet nachgegeben, die Hypo um jeden Preis zu retten? Wo hat sich Österreich zumindest Gegenleistungen zu holen versucht, wenn auch vielleicht in ganz anderen Fragen? Es sollte schon noch bewusst sein, dass EZB-Präsidenten, EU-Kommissare in keiner Weise weisungsberechtigt oder Vorgesetzte der Republik sind.
  5. Warum hat man sich nicht viel intensiver verfassungsrechtlich mit einem Konkurs des Landes Kärnten auseinandergesetzt und damit, wie die Republik damit umgehen könnte? Und zwar auf eine Weise, die den Schulunterricht der Kärntner Kinder und die Versorgung in Kärntner Spitälern nicht gefährdet hätte, die aber sehr wohl die Kärntner Hochbürokratie, die  Abgeordneten und Landesräte ganz persönlich bei ihrem Einkommen getroffen hätte, die alle Kärntner Finanzfonds getroffen hätte.
  6. Warum sind absolut immer die völlig schuldlosen Steuerzahler oder die kleinen Sparer die einzigen Opfer, die der Politik einfallen, wenn irgendwo Kalamitäten auftauchen?
  7. Und vor allem: Warum hat man sich von der Bayrischen Landesbank, also der Haupteigentümerin der Hypo, mit der Drohung eines Hypo-Konkurses so leicht unter Druck setzen lassen? Immerhin wäre es absolut erst- und einmalig gewesen, dass eine seriöse europäische Bank eine Tochter in den Konkurs rasseln lässt! Einen solchen hätten die Bayern wohl selber nicht überlebt, egal wie viel von den Hypo-Haftungen des Landes Kärnten in einem Konkursfall überhaupt eintreibbar gewesen wäre. Denn der gesamte internationale Markt hätte die Bayrische Landesbank – und wohl auch etliche andere deutsche Geldinstitute – dann als riskante Wackelbank abgestempelt, die zumindest mit viel höheren Zinsen bestraft worden wäre.

Aber auch die Opposition hat sich im Ausschuss neuerlich nicht mit Ruhm bekleckert. Denn es ist absolut absurd, ausgerechnet auf der Nebenfrage herumzureiten, dass Pröll den Anwalt nennen soll, der ihn in jener Zeit beraten hat. Das fällt jedoch genauso wie etwa das Beichtgeheimnis oder das ärztliche Geheimnis voll ins Anwaltsgeheimnis. Dieses hat in einem Rechtsstaat bedingungslos zu gelten, solange der Anwalt nicht in einer offiziellen Funktion – etwa als Verhandlungsteilnehmer – auftritt. Und wenn ein Abgeordneter vermutet, dass ein Rechtsanwalt eine verbotene Doppelvertretung begangen hat, hätte er die Pflicht, diesen bei der Anwaltskammer anzuzeigen.

Ziemlich bedauerlich, dass nicht nur die Regierung (siehe die starke Einschränkung der Meinungsfreiheit, siehe das geplante „Informationsfreiheitsgesetz“, das ja das Gegenteil der Überschrift bedeutet), sondern auch die Opposition in Sachen Grundrechte so defizitär ist.

Nur zur Erinnerung für die Abgeordneten: Das Anwaltsgeheimnis ist ein solches Grundrecht. Und auch einzelne Abgeordnete stehen nicht über dem Recht oder gar den Grundrechten, selbst wenn sie das oft zu glauben scheinen.

 

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