Überregulierung gegen Preisabsprachen
05. November 2015 01:53
2015-11-05 01:53:00
| Autor: Andreas Unterberger
Lesezeit: 2:30
Preisabsprachen sind verboten. Das hat der Oberste Gerichtshof mit einem ziemlich harten Urteil gegen „Spar“ einbetoniert. Die Folgen des Urteils werden sicher in etlichen Fällen vorteilhaft für die Konsumenten sein. Gar nicht im Sinn der Konsumenten ist aber, was – in indirektem Zusammenhang damit – der Verein für Konsumenteninformation fordert.
Dieser bisher vor allem von der Arbeiterkammer (und damit den Zwangsbeiträgen aller Arbeitnehmer zu dieser SPÖ-Vorfeldorganisation) lebende Verein will künftig einen saftigen Teil von Kartellstrafen der Wirtschaft zu seiner eigenen Finanzierung bekommen. Das aber wäre ein steiler Rückfall in Mittelalter und Antike: Damals trieben an Stelle des Staats private Unternehmer Steuern und Zölle ein, die dann jeweils einen Teil des Ertrags für sich behalten haben. Das hat oft zu ganz argen Auswüchsen geführt.
Jetzt will der VKI ein solches System wieder einführen: Er zeigt an und kassiert dann selbst aus dem Topf, in dem die Kartellstrafen landen. Denn die allermeisten Unternehmen zahlen gleich im Vergleichsweg eine Kartellstrafe, bevor sie sich auf einen langwierigen Prozess einlassen – und fühlen sich eigentlich erpresst. Das ist ein ganz mieses Projekt.
Die ÖVP hat das lobenswerterweise bisher abgelehnt. Freilich hat die ÖVP schon zu oft zuerst Nein zu wirtschaftsfeindlichen und/oder bürokratischen Gewerkschaftsforderungen gesagt, dann aber am Ende doch immer nachgegeben. Siehe zuletzt beim Bonus/Malus für ältere Arbeitnehmer. Mal schauen, ob das auch diesmal so enden wird.
Der Fall Spar weist aber noch auf ein anderes grundsätzliches Problem hin: Wenn die Erzeuger von all ihren Abnehmern stets haargenau den gleichen Preis verlangen müssen, ist das wirklich lebensnah? Wieweit darf etwa auf die abgenommene Menge und die Regelmäßigkeit der Abnahme Rücksicht genommen werden? Wieweit auf die Transportwege? Wieweit auf die Möglichkeit von absatzfördernden Aktionen der Industrie unmittelbar in Supermärkten? Wieweit auf Preisaktionen des Handels, der dafür auch Werbung für ein bestimmtes Produkt macht? Wieweit muss auf umsatzschwache Einzelhändler in Seitentälern Rücksicht genommen werden, die aber für die Infrastruktur wichtig sind? Und müsste umgekehrt nicht auch verboten werden, dass der Handel die Industrie immer mehr durch konkurrierende Eigenmarken unter Druck setzt?
Ich habe große Zweifel, ob es juristisch jemals gelingen kann, all die vielfältigen Realitäten, Interessen und Notwendigkeiten unter einen Hut zu bringen. Das führt wohl nur dazu, dass am Ende jede Kleinigkeit in dicken Gesetzbüchern und umfangreicher Judikatur geregelt wird. Dass immer mehr Geld – das ja letztlich von den Konsumenten kommt! – in den völlig unproduktiven juristischen Apparat hineinfließt. Dass sich wieder einmal die alte Juristenweisheit „summum ius summa iniuria“ beweist. Dass also zuviel des Rechts das allerhöchste Unrecht zur Folge hat.
Ich schreibe in jeder Nummer der Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung „Börsen-Kurier“ die Kolumne „Unterbergers Wochenschau“.
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Die Abzockerei nimmt gefährliche Formen an. Wer zahlt den am Schluß die verhängten Strafen an Firmen? Natürlich der Konsument. Ob Strafen im Verkehr oder im Handel, überall wird abgezockt. Eine neue Art von Steuereintreibung, wobei man die Schuld bequem den Zahlenden in die Schuhe schieben kann.
Man erlässt nicht erfüllbare Forderungen, und verhängt in der Folge dann die Strafe. Auch so kann man Firmen herrlich ruinieren. Siehe VW.
In den Parteien, im Parlament, in Kammern und auch in Gewerkschaften sitzen zahlreiche Juristen. Das ist prinzipiell gut und nützlich, aber die scheinen sehr auf ihre Studienkollegen in anderen Berufssparten zu denken und daher gelingt es ihnen, möglichst viele Lebensbereiche in Gesetze zu gießen. Diese Gussformen werden von anderen Juristen so lange geklopft, bis sie zu dünnen Spagaten geworden sind, mit denen man den Bürger einfangen, binden, strangulieren kann.
Es gibt zu viele Juristen! (Es gibt auch zu viele Psychologen, aber die kann man ohne weitreichende Konsequenzen als Betreuer bei entsprechenden Ereignissen einsetzen. Sie kosten nur unser Geld, aber wir haben es ja - ausgeborgt-)
Und der VKI hat auch reichlich Juristen und dazu die nötigen Querverbindungen, um sich weitere Vorteile an Land zu ziehen, mit dem genannten Spagat.
Die meiste Schuld daran, dass in Österreich der Wettbewerb nicht so funktioniert, wie in anderen Ländern trägt die Wettbewerbsbehörde selbst. Sie hat Fusionen und Unternehmenskäufe zugelassen, die dazu geführt haben, dass 3 Handelsunternehmen den österreichischen Markt dominieren:
REWE (mit BILLA, Merkur, Adeg und Penny) rd. 35%
SPAR rd. 30% und
Hofer rd. 20%
Die drei beherrschen also gemeinsam rd. 85% des österreichischen Handels.
Diese Wettbewerbssituation ist in Europa einzigartig: in den angrenzenden Ländern haben die größten Handelsunternehmen nicht mehr als 15% des Marktes. Die Folge ist, dass sich große internationale Handelsunternehmen (WalMart, Tesco…) nicht mehr für Österreich interessieren, weil der Markteintritt verglichen mit der Größe des Marktes viel zu teuer wäre. Die Situation im österreichischen Lebensmittelhandel ist also „einbetoniert“; wegen der Konzentration, die der Staat selbst zugelassen hat. Das schränkt den Wettbewerb massiv ein.
Dies hat auch dazu geführt, dass kleinere österreichische Industriebetriebe in eine starke Abhängigkeit von einzelnen Handelsunternehmen getrieben wurden.
Bei den Verfahren der Bundeswettbewerbsbehörde muss man zwischen den Verfahren gegen einzelne Handelsunternehmen und den Verfahren gegen relativ kleine österreichische Industriebetriebe unterscheiden. Die Verfahren gegen die kleinen österreichischen Industriebetriebe ist reine Abzocke:
Die Strafdrohung beträgt das Doppelte des Jahresumsatzes, was bedeutet, dass die Unternehmen gar nicht anders können, als sich mit der BWB zu vergleichen. Die protzt übrigens auf ihrer Homepage mit den Strafzahlungen, die sie über diese Deals einnimmt. (http://www.bwb.gv.at/Seiten/default.aspx )
Kompletter Wahnsinn wäre wenn der Verein für Konsumenteninformation als verlängerter Arm der Gewerkschaft der BWB die Themen vorgibt und dann mit dem Geld und heftiger Unterstützung durch Grüne und NGOs mit dem so lukrierten Geld die Industrie durch den Kakao zieht.
Es würde sozialistisch/grünes Perpetuum mobile zur Vertreibung der Reste der Industrie aus Österreich geschaffen.
Die sonstige Vorarbeit erledigt ja unsere grandiose Bunderegierung mit Werner an der Spitze. Stichwort:
• Hohe Lohnnebenkosten
• CO2 Zertifikate
• Insgesamt: Industriefeindlichkeit als Programm
Und der gelernte Kämmerer Mitterlehner reguliert auch gern und hält dabei gerne mit. Die Gewerbeordnung ist ja auch aus der Zeit des Ständestaats, genauso wie seine Einstellung zur Wirtschaft.
'Preisabsprachen', AK-Zwangsgebühren und Raubrittertum gegen Firmen, Linksjustiz gegen österreichische Firmen, ....
Ja, ist das denn noch normal ?
Sind die alle verrückt, ohne Arbeit glauben sie die Arbeit, die die Menschen für ihre Firmen machen zunichte machen zu dürfen, die Arbeit in ausländische Firmen zu vertreiben, damit es hier noch mehr Arbeitslose gibt.
Nein diese ideologieverblendeten Erpresser gehören abgeschafft. Die Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer gehören wieder zu dem gemacht, was sie sind, nämlich Interessenvertretungen und die brauchen nicht Verfassungsschutz.
Zufällig sind das die gleichen, die Firmen auch durch Streiks ruinieren und damit die Arbeit aus Österreich vertreiben.
Ja, liebe Leute, und Ihr wollt das ? Ihr wählt die ? Dann sollt Ihr es auch bekommen, was Ihr sucht, Arbeitslosigkeit, Glück auf !
Zufällig sind das auch die Gleichen, die Quoten fordern, die Neuverschuldung fordern, das Binnen -I, die Homo Verherrlichung, die fremde Einwanderung ohne Arbeitsaussichten fordern, wenn Euch dann der Kopf abgeschnitten wurde, ist es zu spät. Sagt mal Leute, seid Ihr blind ?
Ich stimme den grundsätzlichen Ausführungen hinsichtlich VKI und Überregulierung zu. Hinsichtlich des konkreten Urteils möchte ich aber darauf hinweisen, dass hier Missverständnis vorliegen dürfte. Weder das Kartellrecht im Allgemeinen noch das konkrete Urteil verlangen, dass Erzeuger von allen Abnehmern den gleichen Preis verlangen müssten. Ganz im Gegenteil: Spar wurde verurteilt, weil das Unternehmen versucht hat, ein bestimmtes (Mindest)Preisniveau auch bei seinen Konkurrenten durchzusetzen, um Einkaufspreiserhöhungen an die Konsumenten weitergeben zu können und damit die eigene Handelsspanne gleich zu halten (Margenneutralität). Zu diesem Zweck wurde von den Lieferanten verlangt, Richtpreise festzusetzen und den Konkurrenten des Konzerns wie z. B. Rewe zu kommunizieren. Es geht also um kartellrechtlich verbotene Preisabsprachen zwischen Lieferanten und Abnehmer ("vertikal") und zwischen konkurrierenden Handelsketten ("horizontal"). Dass solche Absprachen dem Wettbewerb schaden und daher kartellrechtlich verboten sind, ist völlig unbestritten. Mit der Berücksichtigung umsatzschwacher Einzelhändler in Seitentälern etc. hat das ganze überhaupt nichts zu tun. Hier der Link zu einer Zusammenfassung des Urteils:
http://www.ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/geldbusse-wegen-verbotener-preisabsprachen-im
Einen Rechtsstaat haben wir schon lange nicht mehr; dazu ist die Richterschaft schlicht zu blöd, faul und linkslastig.
Ich konnte das Urteil nicht finden. Aber einige Hinweise zum Prozess. Also Zeugen gab es keine. Sondern die klagende Behörde 'schütze' die Zeugen, nicht das Gericht! Erinnert irgendwie an den Volksgerichtshof.
Man darf auf das genaue Urteil gespannt sein.
Ein Einzelhändler wie Spar kann ja nicht einfach gehen, aber die Produktionsbetriebe im Land werden so eine Verhandlungsführung sehr wohl zur Kenntnis nehmen und schon einmal die Koffer packen.
Ich kenne das Urteil nicht. Was wurde angeklagt und wieso fordert es von Zulieferern gleiche Verkaufspreise für alle Kunden?
Das wäre ja ein Verbot des Feilschens.
Eine kurze Information wäre hilfreich.