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Überregulierung gegen Preisabsprachen

Preisabsprachen sind verboten. Das hat der Oberste Gerichtshof mit einem ziemlich harten Urteil gegen „Spar“ einbetoniert. Die Folgen des Urteils werden sicher in etlichen Fällen vorteilhaft für die Konsumenten sein. Gar nicht im Sinn der Konsumenten ist aber, was – in indirektem Zusammenhang damit – der Verein für Konsumenteninformation fordert.

Dieser bisher vor allem von der Arbeiterkammer (und damit den Zwangsbeiträgen aller Arbeitnehmer zu dieser SPÖ-Vorfeldorganisation) lebende Verein will künftig einen saftigen Teil von Kartellstrafen der Wirtschaft zu seiner eigenen Finanzierung bekommen. Das aber wäre ein steiler Rückfall in Mittelalter und Antike: Damals trieben an Stelle des Staats private Unternehmer Steuern und Zölle ein, die dann jeweils einen Teil des Ertrags für sich behalten haben. Das hat oft zu ganz argen Auswüchsen geführt.

Jetzt will der VKI ein solches System wieder einführen: Er zeigt an und kassiert dann selbst aus dem Topf, in dem die Kartellstrafen landen. Denn die allermeisten Unternehmen zahlen gleich im Vergleichsweg eine Kartellstrafe, bevor sie sich auf einen langwierigen Prozess einlassen – und fühlen sich eigentlich erpresst. Das ist ein ganz mieses Projekt.

Die ÖVP hat das lobenswerterweise bisher abgelehnt. Freilich hat die ÖVP schon zu oft zuerst Nein zu wirtschaftsfeindlichen und/oder bürokratischen Gewerkschaftsforderungen gesagt, dann aber am Ende doch immer nachgegeben. Siehe zuletzt beim Bonus/Malus für ältere Arbeitnehmer. Mal schauen, ob das auch diesmal so enden wird.

Der Fall Spar weist aber noch auf ein anderes grundsätzliches Problem hin: Wenn die Erzeuger von all ihren Abnehmern stets haargenau den gleichen Preis verlangen müssen, ist das wirklich lebensnah? Wieweit darf etwa auf die abgenommene Menge und die Regelmäßigkeit der Abnahme Rücksicht genommen werden? Wieweit auf die Transportwege? Wieweit auf die Möglichkeit von absatzfördernden Aktionen der Industrie unmittelbar in Supermärkten? Wieweit auf Preisaktionen des Handels, der dafür auch Werbung für ein bestimmtes Produkt macht? Wieweit muss auf umsatzschwache Einzelhändler in Seitentälern Rücksicht genommen werden, die aber für die Infrastruktur wichtig sind? Und müsste umgekehrt nicht auch verboten werden, dass der Handel die Industrie immer mehr durch konkurrierende Eigenmarken unter Druck setzt?

Ich habe große Zweifel, ob es juristisch jemals gelingen kann, all die vielfältigen Realitäten, Interessen und Notwendigkeiten unter einen Hut zu bringen. Das führt wohl nur dazu, dass am Ende jede Kleinigkeit in dicken Gesetzbüchern und umfangreicher Judikatur geregelt wird. Dass immer mehr Geld – das ja letztlich von den Konsumenten kommt! – in den völlig unproduktiven juristischen Apparat hineinfließt. Dass sich wieder einmal die alte Juristenweisheit „summum ius summa iniuria“ beweist. Dass also zuviel des Rechts das allerhöchste Unrecht zur Folge hat.

Ich schreibe in jeder Nummer der Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung „Börsen-Kurier“ die Kolumne „Unterbergers Wochenschau“.

 

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