Was braucht es noch Parlamente - die Richter übernehmen die Macht
28. November 2014 03:23
2014-11-28 03:23:00
| Autor: Andreas Unterberger
Lesezeit: 1:30
Immer weiter verändern Richter Land und Gesellschaft nach ihrem Gutdünken. Ohne jede demokratische Legitimation.
Diesmal ist es der Oberste Gerichtshof. Er hat einfach beiden Teilen einer Lebensgemeinschaft zu gleichen Teilen das Kindergeld zugesprochen. Auch wenn es gar kein leibliches Kind der beiden ist. Auch wenn es homosexuelle Pärchen sind.
Und wieder unterminiert die Selbstherrlichkeit gesellschaftsverändernder Richter dadurch die Bedeutung der leiblichen Elternschaft. Und wieder wird eine Sprengladung gelegt, damit nur ja möglichst vielen jungen Paaren jedes Motiv genommen wird, ihre Beziehung durch eine Eheschließung abzurunden.
Die Richter begreifen nicht einmal, welchen Wust an bürokratischen Kontrollen sie dadurch auslösen, wenn man nun in jedem strittigen Fall überprüfen muss, ob da nun eine echte oder nur eine vorgegebene Lebensgemeinschaft vorliegt, um an das Geld heranzukommen. Sie begreifen nicht, wieviel klarer viele Situationen wären, würde man nur die leicht beweisbare Eheschließung und leibliche Elternschaft zur Grundlage aller sonstigen Konsequenzen nehmen.
Jetzt müssen auf Grund dieser Entscheidung offensichtlich sogar Gesetze geändert werden! Obwohl der OGH (im Gegensatz zum Verfassungsgerichtshof) eigentlich gar nicht die Kompetenz hat, Gesetze ändern zu lassen. Aber wenn die Juristen nach immer mehr Macht über die Gesellschaft gieren, kennen sie halt keine Grenzen mehr. Das sieht man beim amerikanischen Höchstgericht genauso wie bei dem der EU und beim europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Und eben auch immer mehr bei den österreichischen Höchstgerichten.
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Wenn man nicht einmal mehr dem geschriebenen Gesetzestext vertrauen kann, da vielleicht ein Höchstgericht über die äußersten Grenzen des Wortsinns hinaus interpretiert, muss man wirklich beginnen, sich zu fürchten.
Vielleicht hat sollte man sich an Orban orientieren, der hat ja sein Verfassungsgericht in die Schranken gewiesen und dessen Allmacht auf ein rechtstaatlich verträgliches Maß gestutzt.
Ach ja, Orban ist ja mit Putin auf der Achse des Bösen aus der Sicht der EUdSSR. ;-)
Gerichte können nur innerhalb der Gesetze arbeiten. Wenn also so ein Urteil entstanden ist, so muss der Gesetzestext diesen Inhalt irgendwie hergeben!
Wer unsere 'kompliziert' (man könnte auch sagen 'unleserlich') formulierten Gesetze kennt, der weiß wie leicht man da zu ganz anderen Lesarten kommen kann, als im Parlament, anlässlich der dortigen Besprechung, denn angedacht war.
Ist diese miserable Gesetzgebung Absicht, so ist dies demokratiepolitisch bedenklich.
Ist diese miserable Gesetzgebung ein Versehen, so ist unsere Demokratie an völlig unfähigen Wählern gescheitert, welche (Verzeihung für die Wortwahl) offensichtliche Volltrotteln wählt.
Als Nichtjurist empfinde ich diese Sprüche als tendenziös und nicht dem Gesetz entsprechend, was nicht sein dürfte.
Als eher konservativer Mensch kann ich diesem 'ungustiösen' Geldgerangel um Kindergeld und Macht über die Kinder bis hin zum Schutz der Pädophilie (siehe Daniel Cohn-Bendit) durch die Justiz nichts abgewinnen. Also auch hier sehe ich linken Geist beim Kahlfressen der Sozialleistungen und der Gesellschaft.
Dass da offenbar Richter ihren Beruf, der ja eine Berufung sein sollte und keine parteiliche Gesinnungsberufung, offenbar (nach meinem Gewissen) klar verfehlen, das ist befremdend und schürt bei mir die Angst vor der Zukunft.
Seit der stetig betriebenen UMFÄRBUNG in Richtung ROT-GRÜN ist der Oberste Gerichtshof eine SCHANDE für Österreich ---zu unser aller Nachteil ---geworden.
Es ist wohl richtig, daß der OGH nicht die Kompetenz hat, Gesetze ändern zu lassen. Aber was ist die logische Konsequenz?
Im Falle einer neuerlichen Klage werden sich dann schon die Gerichte erster Instanz an der Entscheidung des OGH orientieren, anderenfalls bei neuerlicher Ausschöpfung des Instanzenzuges der OGH selbst.
der Vergleich mit dem US Supreme Court mit unseren Höchstgerichten passt nicht so ganz.
Im Vergleich zu Österreich ist die US-Verfassung ein auf wesentliche Grundsätze beschränktes Dokument, das den Gerichten einen weiten Spielraum zu Interpretationen lässt. Das US-Höchstgericht hat daher tatsächlich eine Aufgabe zur Adaption von Grundsätzen und Normen, wie sich auch die Gesellschaft ständig weiter entwickelt.
Eine solche gesellschaftspolitische Aufgabe kommt mMn. den österr. Höchstgerichten nicht zu. Und daher kann und soll jegliches Agieren in diese Richtung mittels höchsgerichtlicher Entscheidungen kritisiert werden.