Schattendorf, Ferguson und das Recht
26. November 2014 02:34
2014-11-26 02:34:00
| Autor: Andreas Unterberger
Lesezeit: 2:30
Das was sich jetzt in den USA abspielt, erinnert den Österreicher total an das Jahr 1927: Auch damals hat ein von den Linken abgelehntes Geschworenenurteil nach Todesschüssen (die damals ebenfalls letztlich – in dubio pro reo – als Notwehr gewertet worden sind) zu massiven Gewalttaten und Brandlegungen geführt. Nur die Zahl der Todesopfer ist damals mit 89 weit höher gewesen als – zumindest bisher – in den USA. Nur hieß damals der Ort der Todesschüsse Schattendorf, heute heißt er Ferguson.
Bleiben wir aber in der Gegenwart. Gewiss kann und darf man in einer freien Demokratie jedes Urteil kritisieren und zum Skandal erklären. Das darf man jedoch nur mit friedlichen Mitteln tun – selbst wenn man von einem Fehlurteil überzeugt ist. Zur Gewalt darf man nur dann greifen, wenn man in einem totalen Unrechtsstaat lebt. Ein solcher ist aber Amerika genauso wenig wie Österreich. Und übrigens: Zur Gewalt sollte man klugerweise nur dann greifen, wenn man Hoffnungen hat, einen Bürgerkrieg auch zu gewinnen.
Aber auch das Urteil über die Todesschüsse eines Polizisten auf einen Schwarzen selbst ist in Wahrheit kein legitimer Anlass zur Empörung. Die Darstellung des Polizisten, dass er massiv bedroht worden sei, ist zumindest so glaubwürdig, dass ein um Objektivität bemühtes Gericht ihr glauben und ihn freisprechen musste. Die Notwehr-Version konnte durch nichts widerlegt werden, schon gar nicht durch irgendwelche Zeugen. Daran ändert der Umstand, dass der Getötete unbewaffnet war, absolut nichts. Auch unbewaffnete Menschen können lebensgefährlich sein oder wirken.
Das Gericht handelte damit nach klaren, in Amerika wie in Europa geltenden Rechtsgrundsätzen: Im Zweifel für den Angeklagten. Jede andere Gerichtsentscheidung wäre eine gewesen, die opportunistisch unter dem Druck der Political correctness erfolgt wäre. Oder gar aus Angst vor jenen schwarzen Jugendlichen, die nun brandschatzend durch etliche Städte ziehen.
Wenn nun einige „Menschenrechtsorganisationen“ dennoch nach einer Verurteilung des Polizisten schreien, dann machen sie sich mitschuld an der Gewaltwelle. Dann führen sie vor allem das Vokabel „Recht“ zu Unrecht im Namen. Auch angeklagte Polizisten haben Menschenrechte. Und eines der wichtigsten ist eben, dass man nur bei sicherer Beweislage verurteilt wird, dass kein Urteil aus populistischen Gründen oder unter dem Druck der Straße ergeht (das hätte sich übrigens auch die österreichische Strafjustiz bei ihren Urteilsexzessen in den Fällen Strasser und Martinz zur Devise machen sollen).
Noch etwas erinnert beklemmend an das Jahr 1927: So wie damals sind es viele Medien, die extrem einseitig Stellung nehmen. In zahllosen Berichten wird heute trotz der klaren Rechtslage das Killer-Vokabel „Rassismus“ eingesetzt und Stimmung gemacht. Damit sind die amerikanischen Medien moralisch mitschuld an der Gewaltwelle.
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Unmittelbar bevor der Schwarze zu Tode kam, hat er einen weißen Ladenbesitzer überfallen. In einem Video und auf Fotos ist zu sehen, dass der Schwarze ein wahres Riesenbaby war, das einen schmächtigen weißen Ladenbesitzer aggressiv drangsaliert. Ist das etwa nicht rassistisch?
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ferguson-kamerabilder-zeigen-michael-brown-in-drugstore-a-986408.html
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nehmen wir an, das unglückliche jugendliche Opfer wäre ein Biursch mit weißer Hautfarbe gewesen.
Wie z.B. - ich glaube es war vor einem oder zwei Jahren - der deutsche Austauschschüler, der von einem Hausbesitzer für einen Einbrecher gehalten und in Verteidigung seines Besitzes erschossen wurde.
Da ging es nicht einmal um Ab- oder Notwehr eines vermeintlichen Angriffs mit Gefährdung des Lebens eines Angegriffenen. Es handelte sich um den Schutz von Sachen. Und dazu hat in Amerika der Besitzer jedes Recht.
Es herrschte Betroffenheit bis hin zur Meinung, der ausländische Bursche hätte besser aufgeklärt werden müssen, was man in Amerika nicht tun darf - eben nicht ein fremdes Grundstück unerlaubt betreten und so tun, als könnte er ein Einbrecher oder Dieb sein.
Keine Demonstrationen, keine Unruhen - weil es ein Weißer und kein Schwarzer war ...
Die erschreckenden Bilder in Ferguson zeigen noch einen gewaltigen Unterschied zu Schattendorf und dem Justizpalastbrand von 1927:
Da nimmt der Mob ein behauptetes Unrecht zum Anlass, selbst grenzenlos Unrecht zu setzen: Brandsatzungen, Plünderungen, Diebstahl - bei den Angehörigen der eigenen Rasse!
Der Ruf nach Gerechtigkeit wird zum Stichwort für Gewalt und Gesetzlosigkeit.
Und wenn eine Schwarze vor der Fernsehkamera erklärt, dass ein schwazer Junge eine um 21% höhere Chance hat von einem weißen Polizisten erschossen zu werden, als ein weißer, dann solle man auch erfahren, um wie viel höher der Anteil schwarzer junger Männer an Verbrechen im Vergleich zu Weißen ist.
Die amerikanische Gefängnisstatistik hat die Zahlen ...
Wer nicht mit der Vorgeschichte bereits vertraut war, mußte gestern in der ZIB1 den Eindruck gewinnen, daß der weiße amerikanische Polizist einem schwarzen Jugendlichen zufällig begegnet war und diesen ganz ohne ersichtlichen Grund aus Jux und Tollerei erschossen hat.
Daß der junge Schwarze ein kraftstrotzendes Schwergewicht war, konnte man dem Foto entnehmen.
Daß der junge Schwarze zuvor einen Ladeninhaber das Fürchten gelehrt hatte, wurde mit keiner Silbe erwähnt. Soviel zur "Objektivität" im ORF.
Wer brandschatzend und PLÜNDERND durch die Straßen zieht, hat jedes Anrecht auf Demonstration verspielt, auch wenn sie sich gegen ein vermeintliches Fehlurteil richtet.
Den Rassismusvorwurf kann nicht einmal Präsident Obama aufrechthalten.
von Ferguson zum Mexikoplatz in Wien:
http://www.vienna.at/streit-unter-autolenkern-endete-mit-baseballschlaeger-attacke/4158105
Ausnahmsweise hat heute abend das Wiener ORF-Landestudio in Wien-Heute das bestätigt, was Kundige ohnedies vermutet hatten:
Beim 14-jährigen Baseballschläger und seinem Onkel handelt es sich - wider Erwarten - nicht um Wiener Strizzis, sondern um Tschetschenen!
Das Auto der mutmasslichen Täter hatte übrigens ein deutsches Kfz-Kennzeichen, das im bestehenden "Freundekreis" lustig von einem Auto zum anderen gewechselt haben soll ...
Um seiner unantastbaren Bedeutung Nachdruck zu verleihen, soll der schlagkräftige Jüngling noch "Ich bin Gott!" gerufen haben ....
Und weil man in einem noch christlichen Land Gott nicht verhaften kann, verfügte die Staatsanwaltschaft - richtig! - Anzeigen auf freiem Fuss!
Ja, so ist es in Wien. In der MA2412 regiert Amtsrat Breitfuß - in der Wiener Staatsanwatschaft der Staatsanwalt Freifuß.
Es kann aber auch sein, dass gerade alle Zellen mit Gästen aus aller Herren Länder belegt waren; und ohne Vorreservierung ist bei uns halt auch im Kittchen kein Zimmer frei ...
Organisiertes Verbrechen.
Wer die unabhängige Justiz abhängig macht, wer gegen unabhängige Urteile zu Gewalttaten aufruft, wer das als Organisation tut, der begeht ein organisiertes Verbrechen an der Gesellschaft.
So gesehen gibt es auch bei uns in der Jetztzeit zu diesem Thema viele Beispiele.
Dazu passt auch, wer wissentlich die Wahrheit manipuliert, ist für mich ein Schreibtischtäter, wer dies organisiert tut, der tut dasselbe, wie bereits angeführt, er begeht ein organisiertes Verbrechen.
OT - Versorgungsposten endlich gefunden....
http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4604951/SpindeleggerVertrauter-Danninger-wechselt-zu-Hypo-NO?_vl_backlink=/home/index.do