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FN 672: Ecclestone hat sich freigekauft

Herr Ecclestone hat nun 100 Millionen Dollar gezahlt. Und daraufhin hat das deutsche Strafgericht endgültig das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Gewiss, das war nach deutschem Recht zulässig. Gewiss, die Zivilverfahren gegen Ecclestone laufen noch. Gewiss, seine Schuld war alles andere als erwiesen. Gewiss, auch viel kleinere Zahlungen können in Deutschland unter den gleichen Bedingungen zur Verfahrenseinstellung führen. Gewiss, auch in Österreich gibt es etwas Ähnliches, die Diversion, mit der bloße Staatsanwälte gegen Zahlung an den Staat ein Verfahren einstellen können, ohne dass der Beschuldigte jemals einen Richter sähe oder die Schuld einbekennen würde. Aber trotzdem bleibt jetzt massiv das Gefühl: Reiche können es sich richten. In Deutschland. Während beispielsweise in Kärnten extrem geschmalzene Strafen verhängt werden, auch wenn es um viel geringere Beträge als bei Ecclestone und seine Autofahrer ging. Dort hätten sich die Angeklagten ja ebenfalls gerne von jahrelanger Haft freigekauft. Aber in Kärnten gibt es nicht nur eine etwas andere Rechtslage als in Deutschland, dort hat man vor allem unbedingt ein paar Schuldige gebraucht. Um nur ja nicht das ganze politische System des Landes auf die Anklagebank setzen zu müssen.

PS: Bernie Ecclestone ist weiterhin Träger des Großen Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich.

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