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Plachutta, die Demonstrationen und die Meinungsfreiheit

Gleich zweimal hat die Gewerkschaft Demonstrationen vor dem Restaurant Plachutta veranstaltet. Das gibt Anlass zu etlichem Nachdenken.

Mario Plachutta ist ein Gastronom mit einer wachsenden Reihe von Betriebsstätten, der wohl wie fast alle Wirte regelmäßig von Mitarbeitern bestohlen wird. Die fristlose Entlassung eines Slowaken wegen eines halben Kilos Staubzucker ist wohl darauf zurückzuführen, dass Plachutta einmal einen erwischt hat, während Hundert andere unentdeckt bleiben. Aber gewiss auch auf Plachuttas eher cholerisches Temperament.

Wie auch immer: Der Kellner hat die Entlassung angefochten und vor dem Arbeitsgericht gewonnen. Was in einem Rechtsstaat zu akzeptieren ist (unabhängig von der Tatsache, dass vor den Arbeitsgerichten ohnedies fast immer die Arbeitnehmer gewinnen). Dazu sind jedenfalls Gerichte da, um solche Streitigkeiten zu klären.

Worin liegt eigentlich das Motiv der Gewerkschaftsfunktionäre, nach dem Sieg vor Gericht noch Demonstrationen zu veranstalten? Wollen sie zeigen, dass Arbeiterkammer&Co doch zu irgendetwas gut seien (der Kellner hätte übrigens auch ohne sie zu Gericht gehen können)? Geht es um Propaganda für die außerhalb der organisierten Betriebe weitgehend ignorierten AK-Wahl? War es der Boulevard, dem man gute Fotos liefern wollte? Waren es patzige Bemerkungen Plachuttas? War es dessen einstige Verschwägerung mit dem freiheitlichen Parteiobmann?

Im Grunde ist es egal. Es ist in jedem Fall äußerst bedenklich, wenn Gewerkschafter oder Pelzgegner oder politische Gegner direkt vor einem Geschäft demonstrieren und dessen Besuch de facto schwer behindern. Wenn wie etwa im Februar 2000 Wohnungen von Ministern tagelang blockiert werden.

Mit solchen Aktionen wird aus dem Demonstrationsrecht das vermeintliche Recht auf Bedrohung und Geschäfts-Schädigung.

Dieser Zusammenhang wird aber von unserem Verfassungsgericht – im Gegensatz zu anderen westlichen Ländern! – viel zu einseitig gehandhabt. Denn das unbedingt zu verteidigende Recht, immer seine Meinung sagen zu können (und sei es in Form der organisierten „Shitstorms“), sollte nicht einmal im Ansatz Bedrohungen, Blockaden und Erpressungen einschließen dürfen. Die aber zunehmend von linken Grüppchen praktiziert werden.

Wenn die unerlaubte Weitergabe von Mailadressen schlimmer ist als physische Blockaden, wenn die Weitergabe von Lehrer-Mailadressen sämtliche Schultestungen lahmlegen kann, dann ist das nur noch absurd. Wenn jemand mein Geschäft blockiert, ist das tausendmal bedrohlicher als die Weitergabe meiner Mailadresse.

Ganz ähnlich problematisch ist auch das, was vor allem die Grünen immer öfter tun: Sie blockieren stundenlang ganze Straßenzüge und selbst den Ring, nur weil ein paar Dutzend von Ihnen auf der Fahrbahn organisiert radfahren oder spazierengehen oder sitzen wollen. Sie stehen unter dem Schutz des Verfassungsgerichts, selbst wenn die Zahl der dort „Demonstrierenden“ minimal ist. Selbst wenn der CO2-Verbrauch aller gewaltig ist, die als Folge im Stau stecken.

So sehr für die Meinungsfreiheit zu kämpfen ist, so wenig Verständnis gibt es, wenn das Demonstrationsrecht immer stärker als Mittel verwendet wird, um andere einzuschüchtern, um sie zu schädigen oder um der Mehrheit seinen Willen aufzuzwingen: Dann bedroht sich das Demonstrationsrecht zunehmend selbst. Oder sollen jetzt auch die Gegner der Radfahrer an Ring oder die Kritiker von stehlenden Mitarbeitern Demonstrationen veranstalten? Soll man sich am Ende so wie in der Ukraine gegenseitig prügeln?

Wir haben Gerichte, wir können über zahllose Kanäle unsere Meinung sagen, wir haben demokratische Mehrheitsentscheidungen. Wir haben aber nicht das Faustrecht. Noch nicht.

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