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„Help.gv“ oder: Wie die Regierung Amtswege erschwert

Die Homepage heißt „help“ und gibt ein überaus ambitioniertes Versprechen: „Amtswege leicht gemacht“. Die Realität dieser Seite der Bundesregierung ist freilich haargenau das Gegenteil.

Die Millionen kostende Seite mag einen Preis als besonders politisch korrekt bekommen. Aber Amtswege werden dabei durch diese Korrektheit nicht leichter, sondern deutlich schwerer gemacht. Wovon man sich leicht überzeugen kann, wo auch immer man auf diese Homepage klickt. Durch das politisch verlangte Gendern sind dort Texte absolut unleserlich geworden. Es ist absolut unglaublich, wie die Republik die eigenen Absichtserklärungen – eben hier jenen der leicht gemachten Amtswege – selbst wieder total zunichte macht.

Jedenfalls muss auch ich als einer, der auf Deutsch aufgewachsen ist, der sein Leben lang mit Sprache zu tun hatte, und der bei seinem Jus-Studium komplizierte Texte zu lesen gelernt hat, dort des Genderns wegen fast jeden Satz bis zu fünfmal lesen. Wie schwer muss sich da erst jemand tun, der nicht all diese drei Eigenschaften erfüllt!

Eine willkürlich herausgegriffene Kostprobe aus einer Seite von help.gv.at:

„Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern bzw. Schweizerinnen/Schweizer oder von Österreicherinnen/Österreichern, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, die EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer sind und nicht selbst die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sind zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten berechtigt, wenn sie:

  • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner sind
  • Verwandte der EWR-Bürgerin/des EWR-Bürgers bzw. der Schweizerin/des Schweizers bzw. ihres Ehegatten/seiner Ehegattin oder eingetragenen Partnerin/eingetragenen Partners in gerader absteigender Linie (Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sind und darüber hinaus, sofern ihnen von diesen tatsächlich Unterhalt gewährt wird
  • Verwandte der EWR-Bürgerin/des EWR-Bürgers bzw. der Schweizerin/des Schweizers bzw. ihres Ehegatten/seiner Ehegattin oder eingetragenen Partnerin/eingetragenen Partners in gerader aufsteigender Linie (Eltern oder Großeltern, Urgroßeltern) sind, sofern ihnen von diesen tatsächlich Unterhalt gewährt wird
  • Lebenspartnerin/Lebenspartner sind und das Bestehen einer dauerhaften Beziehung nachweisen können oder
  • Sonstige Angehörige sind,
    • die von der EWR-Bürgerin/dem EWR-Bürger bzw. der Schweizerin/dem Schweizer bereits im Herkunftsstaat tatsächlich Unterhalt bezogen haben,
    • die mit der EWR-Bürgerin/dem EWR-Bürger bereits im Herkunftsstaat in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder
    • bei denen schwerwiegende gesundheitliche Gründe die persönliche Pflege durch die EWR-Bürgerin/den EWR-Bürger bzw. die Schweizerin/den Schweizer zwingend erforderlich machen.“

Und so weiter und so fort. Weiß der Leser jetzt, ob er überhaupt in Österreich leben darf?

Von der Gleichheit und Gleichstellung

Es wird in ganz Europa nirgendwo so absurder Schindluder gegen die Bürger und zugunsten des Genderkrampfes getrieben wie in der amtlichen deutschen Sprache. Sie hat sich – sehr zum Unterschied von anderen europäischen Sprachen – enorm weit von jener Sprache entfernt, welche die Menschen sprechen. Dabei wird auch vor Übersetzungs-Sünden nicht zurückgeschreckt.

Das zeigte sich sogar beim EU-Vertrag, der offenbar des in deutschsprachigen Ländern am heftigsten metastasierenden Genderismus wegen schlicht falsch übersetzt: Man nehme dazu den Artikel 157(4) jenes Vertrages her, wo es in der deutschen Fassung heißt:

(4) Im Hinblick auf die effektive Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben hindert der Grundsatz der Gleichbehandlung die Mitgliedstaaten nicht daran, zur Erleichterung der Berufstätigkeit des unterrepräsentierten Geschlechts oder zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn spezifische Vergünstigungen beizubehalten oder zu beschließen.

Inhaltlich heißt der Satz ganz einfach: Männer können diskriminiert werden, wo auch immer eine Regierung will.

Das aber noch viel Pikantere: Im Englischen heißt es nicht „Gleichstellung“ sondern „Equality“ und im Französischen „égalité“. Daraus folgt ein Unterschied in der Vertragsauslegung, den ich gerne Klavierspielen könnte!

 

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