Drei Männer haben öffentlich lebhafte Zweifel an der offiziellen Version zum Fall Kampusch geäußert, wie sie insbesondere von der Wiener Staats- und Oberstaatsanwaltschaft vertreten wird. Alle drei haben in der Folge mehr als auffällige Konsequenzen ihres Dissidententums erlebt. Überdies fällt auf, dass es rund um das spektakuläre Verbrechen zwar zahllose Aktionen und Kommissionen hinter verschlossenen Türen gegeben hat. Aber es gab kein einziges öffentliches Verfahren, bei dem alle Aspekte unter Wahrheitspflicht bezeugt werden mussten.
Es geht vor allem um die Frage, ob Natascha Kampusch wirklich nur von einem einzigen Täter entführt, jahrelang festgehalten und missbraucht worden ist. Es geht um unglaublich viele Seltsamkeiten und Zusammenhänge; der ehemalige OGH-Präsident Johann Rzeszut hat nicht weniger als 27 davon aufgelistet. Es geht um zwei Selbstmorde, die vielleicht gar keine „Selbst“-Morde waren; um die Frage, ob es ein Kind von Frau Kampusch gibt; um Erbschaften, die ganz seltsame Wege in Richtung angeblich völlig ahnungsloser Freunde des Haupttäters gegangen sind; um Ski- und sonstige Ausflüge von Natascha Kampusch während ihrer Gefangenschaft; um die Rolle der Mutter von Frau Kampusch und des angeblichen Alleintäters; und schließlich um die Frage, warum Kampusch – an sich zweifellos ein armes Opfer – für sie zwingende Gründe haben könnte, nicht die ganze Wahrheit zu sagen.
Manches davon ist Privatsache und hat uns nichts anzugehen. Aber die Frage, ob es weitere Täter gibt, ob an einer Kinderschändung Beteiligte und Schuldige vielleicht noch frei und unbescholten herumlaufen, ist alles andere als eine Privatsache. Das ist keineswegs dem Gefühlsleben von Frau Kampusch anheimgestellt.
Daher sind die regelmäßigen Versuche der Staatsgewalt, die Sache hinter verschlossenen Türen zu bereinigen, hoffentlich zum Scheitern verurteilt. Sie haben zumindest in den Augen kritischer Menschen keinerlei Gewicht. Daher ist es besonders relevant, wer die drei Männer sind, die nach intensivster Befassung mit dem Fall öffentlich massivste Bedenken an der staatanwaltsoffiziellen Darstellung äußern und substanzielle Vorwürfe äußern: Es sind zwei Präsidenten eines Höchstgerichts und es ist ein eingehend mit dem Fall befasster Kriminalbeamter.
Der Kriminalbeamte Franz Kröll hatte nach intensiver Recherche massive Zweifel an der offiziellen Version. Er stimmte aber dieser dann plötzlich bei einer Sitzung formell zu. Und war dann kurz darauf tot. Sein Bruder zweifelt seither unverdrossen die Darstellung an, dass Franz Kröll Selbstmord begangen hätte. Er glaubt eher, dass der Tote zu viele Dinge gewusst habe, die von der offiziellen Wahrheit abweichen.
Der zweite aus dem Trio ist immerhin der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs und jetzige juristische Chefberater des Bundespräsidenten, Ludwig Adamovich. Jeder der ihn kennt, weiß, dass Adamovich ein geradezu extrem zurückhaltender Jurist ist, der jede Silbe abwägt. Trotzdem kam er in der Causa zu einem klaren Urteil. Adamovich landete vor Gericht (geschmackvollerweise unter anderem mit einem Verhandlungstermin am Heiligen Abend) und schaffte erst in zweiter Instanz einen Freispruch.
Seit einiger Zeit gibt es nun auch gegen den Dritten ein Verfahren. Johann Rzeszut soll in einem Arbeitsgerichtsprozess gegen einen Amateurdetektiv falsch ausgesagt haben. Dieser hatte versucht, für einen DNA-Test taugliche Haare der vermuteten Kampusch-Tochter zu erlangen. Es geht um die Frage, wie oft Rzeszut mit diesem Amateurdetektiv telefoniert hat. Eine Rufdatenüberwachung soll herausgefunden haben, dass Rzeszuts Aussage nicht stimmt. Das Verfahren wurde an die Linzer Staatsanwaltschaft weitgeleitet. Und man kann nur hoffen, dass es Rzeszut vor einem nun zuständig gemachten Linzer Gericht endlich gelingt, Zeugen unter Wahrheitspflicht öffentlich befragen zu können. Aber vorerst wird der Prozess seit Jahr und Tag hinausgeschoben.
Ist es noch mit bloßem Zufall erklärbar, was da allen drei Zweiflern an der offiziellen These so widerfahren ist?
Mindestens ebenso seltsam ist, in welchen nicht gerade schwer-kriminellen Zusammenhängen Rufdaten erfasst werden. Was auch immer die unerlaubte Suche nach einem Haar eines Mädchens rechtlich ist: Es ist ganz sicher keines der Schwerverbrechen, deretwegen man uns die Notwendigkeit von solchen elektronischen Überwachungsmaßnahmen eingeredet hat. Eine Haarsuche ist nicht gerade mit Terrorismus oder Kinderschändung vergleichbar.
Jetzt fühlen sich viele hintergangen, die zugestimmt haben, dass im Kampf gegen wirklich schwere Verbrechen auch moderne elektronische Überwachung legal wird. Und zweifellos bekommen durch den Fall Rzeszut jene Auftrieb, die schon immer der Obrigkeit solche Instrumente verweigern wollten. Weil diese ja ohnedies primär im Interesse der Obrigkeit eingesetzt werden. Und nicht im Kampf gegen Schwerkriminelle.
Übrigens fällt gleichzeitig auf, dass es gegen rund 80 Männer, die kämpfend aus Österreich in den Nahen Osten gezogen sind, so gut wie keine Aktionen der Staatsgewalt gibt. Oder gegen die Moscheen und sonstigen Strukturen vor allem in Wien, wo diese Burschen radikal indoktriniert worden sind. In Deutschland hingegen sind die dortigen 270 Jihadisten ein Riesenthema. Dabei ist in Relation der Anteil der Kämpfer aus Österreich viel größer. Dabei ist jeder einzelne der 80 bei seiner Rückkehr nach Österreich eine schwere Gefährdung der inneren Sicherheit. Ob aber hierzulande auch nur in einem einzigen Jihadisten-Fall von der Staatsanwaltschaft so drastische Aktionen angeordnet sind wie gegen einen Haardieb?
Gewiss werden uns manche Exponenten der Staatsgewalt entgegenhalten, dass sich die drei Selberdenker ihr Schicksal selbst zuzuschreiben hätten. Dass das seltsame Zusammenfallen nur Zufall sei. Aber die Staatsgewalt kann uns nicht hindern, uns selber unseren Teil zu dem Fall zu denken. Und das ist ein sehr großer Teil . . .
Ich schreibe regelmäßig Kommentare für die unabhängige und rund um die Uhr aktuelle Informationsseite „Vienna.at“.
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Wenn man die abgewürgten Geschehnisse um die in den roten Kinderfolteranstalten geschehenen Übergriffe der 70er und 80er sieht, kann man schon erahnen worum es da im Hintergrund geht. Da haben ganz hohe Herrschaften Angst, daß ihre Taten auffliegen, wenn man an einem Faden des Netzwerkes zu ziehen beginnt.
Und eine Wette wage ich enzugehen: Wenn man wider erwarten eines Tages den Schleier der offiziellen Lügen wegziehen kann, wird darunter ein Sozi hervorlugen. Zumindest ist mir bisher keine Heimtücke, keine Perversion, keine Korruption und kein politisches Verbrechen bis hin zum Mord im Staatsauftrag bekannt, wo nicht ein Sozi seine dreckigen Finger dringehabt hätte.
Wer fordert, Kinder bis zur Geburt straffrei töten lassen zu dürfen, der ist zu allem fähig!
Vom Gegenteil vermochte mich bislang niemand zu überzeugen.
Unsere Väter und Großväter haben den Fehler gemacht das Justizsystem, nach dem Ende des tausendjährigen Reiches, zu säubern.
Es lacht uns ein Monster entgegen. Die tun was sie wollen, wie sie wollen und, zum ganz grossen Leidwesen der Bürger, wann sie es wollen.
Wir reden ja nicht von Einzelfällen. Egal ob wirtschaftliche Dinge, man denke an den Atomic-Konkurs, politische (wie Lukona und aktuell Faymann) oder Strafrecht wie eben der Fall Kampusch.
Dringender als Steuersenkungen und Entbürokratisierung ist eine totale (!) Zerschlagung unseres, an Faulheit, Intransparenz und Unfähigkeit wohl schwer zu überbietenden, Justizsystems.
o.T.
Die Presse-SchreiberlingIn Jutta Sommerbauer versucht den 30.000 Tschetschenen in Österreich den Heiligenschein umzuhängen und sie mit dem Begriff "Diaspora" förmlich zu adeln. ;-)
Wie viele Österreicher kamen in den letzten 5 Jahren durch Tschetschenen-Hand ums Leben? ;-)
http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/1560204/Terror-in-Sotschi_Razzia-in-Osterreich?_vl_backlink=/home/index.do
Dank an Dr. Unterberger, daß er solche Themen wie
"Der Fall Kampusch und der Rechtsstaat" immer wieder aufgreift.
Bei der Gelegenheit: Welche Erkenntnisse über die Namen der Täter der jüngsten Demonstration in Wien - mit Millionenschaden - anläßlich eine Balles gibt es inzwischen? Werden die Täter die Kosten übernehmen müssen? Gibt es Anzeigen?
In der PRESSE-Online hatte Red. Seeh einen eigenen Blog zum Fall Kampusch eingerichtet gehabt. Dort schrieben engagierte und zum Teil auch sehr informierte "Verschwörer" ihre massiven Zweifel an den Erhebungen und "Fakten" des Falles NK nieder.
So wurden auch die Ergebnisse von Handygesprächsortungen bekannt, die Aussagen der NK und des Herrn "Woody" sehr unwahrscheinlich erschienen ließen. Das war aber für die offiziellen Stellen uninteressant. Hingegen ist jetzt eine Rufdatenerfassung eines Gesprächs des ehemaligen OGH-Präsidenten DAS Beweisstück!
Angefangen von der angeblichen Entführung und den "zufälligen" auffälligen Begleitumständen (Patschen am Auto der Mutter, Streit zwischen Mutter und Tochter am Morgen des Entführungstages, völlig "unauffälliges" und für eine Entführung garantiert nicht optimal geeignetes Entführungsauto ...) bis hin zur Selbsttötung des "Allein"täters wurden von schlüssig denkenden Menschen jede Menge Ungereimtheiten dieses Falles aufgezeigt.
Tatsache ist, dass NK bis heute kein einziges Mal in einem judiziellen Verfahren unter Eid aussagen musste und ich gehe jede Wette ein, dass dies auch nicht im anstehenden Verfahren gegen J.Rz. nicht passieren wird. Einfach deshalb, weil dort der Fall NK gar nicht Gegenstand des Verfahrens sein wird ...
Tatsache ist auch, dass sich AU als Chefredakteur der Wiener Zeitung ebenfalls zu den Zweiflern im Fall NK öffentlich bekannt hatte, und er seinen Sessel räumen musste. Wie übrigens auch ein anderer Chefredakteur wiederholt den Fall NK hinterfragte - und auch er nicht mehr Chefredakteur ist ...
PS: Warum geschieht seitens der Statsanwaltschaft nichts im Fall Wilheminenberg, bei dem inzwischen rund 2,000 Opfer anerkannt wurden - aber noch kein einziger Täter??
Wo viel Rauch ist, ist auch Feuer !
Es ist keine Privatsache oder Schutz der Intimsphäre, wenn es um die Aufklärung eines Sexualverbrechens geht. Hier gilt uneingeschränkt der Untersuchungsgrundsatz, dem einst der unabhängige Untersuchungsrichter verpflichtet war. Weisungsgebundene Staatsanwälte lavieren da anders.
Auch Frau NK ist verpflichtet, alles zur Aufklärung des Kriminalfalles beizutragen.
Manche zweifeln daran, dass sie alles gesagt hat. Werden wir dies erst in einem
Fortsetzugsroman lesen ?
Drei verantwortunsvolle Männer ( 2 davon ehem. Höchstrichter ) haben nicht aus Jux und Tollerei ihre Bedenken geäußert. Das Ergebnis war, dass sie sich selbst strafrechtlich zu veranworten hatten. Der Fall ist längst nicht abgeschlossen.
Was alles, zum Teufel, können sich Österreichs LINKSEXTREMISTEN noch alles leisten, damit die Wiener Staats- und Oberstaatsanwaltschaft endlich einmal aus ihrem Schlummer erwacht und dem Treiben dieser ominösen Gruppierung einmal auf die Zehen steigt??
"EKH-Anarchisten FEIERN Mörder von Kaiserin Elisabeth"
http://www.unzensuriert.at/content/0014805-EKH-Anarchisten-feiern-M-rder-von-Kaiserin-Elisabeth
Und weil die Wiener Staats- und Oberstaatsanwaltschaft so eine verschlafene Truppe ist, wird auch der Fall KAMPUSCH nie gelöst werden. Der wahrscheinliche Grund für diese Untätigkeit: Man WILL die Wahrheit gar NICHT WISSEN, weil es da so manchen strammen Sozi-Politikern an den Kragen ginge und lukrative Posten futsch sein dürften, wenn sie an den Pranger gestellt würden.