FN 543: Amerikanische Abgeordnete und österreichische Redefreiheit
21. Dezember 2013 01:57
2013-12-21 01:57:00
| Autor: Andreas Unterberger
Lesezeit: 1:00
Vier amerikanische Kongressabgeordnete waren soeben auf offiziellem Besuch in Wien. Sie gehören zur republikanischen Mehrheit im Repräsentantenhaus und teilweise auch zur aufstrebenden "Tea Party". Umso spannender ist, was dabei über Österreich und seine Justiz gesagt worden ist. Denn es zeigt, wie der heimische Rechtsstaat zunehmend von außen gesehen wird.
Es ging um die strafrechtliche Verurteilung der österreichischen Islamexpertin und früheren Diplomatin Elisabeth Sabaditsch-Wolff, weil sie in einem Seminar den Geschlechtsverkehr des islamischen Propheten Mohammed mit einer Neunjährigen als Kinderschändung bezeichnet hatte. Michele Bachmann, eine der US-Abgeordneten, kommentierte das nun so: „Wir wollen nicht, dass es in den USA solche Urteile gibt. Jeder amerikanische Bürger hat das Recht, sich auszudrücken. Und jeder sollte auch die Sicherheit haben, reden zu können.“ In Österreich eben nicht mehr. Da kehren die Gerichte wieder zu Metternich zurück. Es könnte zwar sein, dass in den USA noch mehr abgehört wird als bei uns. Aber solange dort nur Taten, nicht wie bei uns Meinungen bestraft werden, ist das jedenfalls nur halb so schlimm.
zur Übersicht
Die Erziehungsdiktatur, in die wir allmählich hineingeschlittert sind, weil dies konsequenter Bestandteil linker Gesellschaftspolitik ist und ihre tuntenhafte Aufgeregtheit manifestiert in hervorragender Weise die geistige Prüderie und Enge ihrer beschränkten Protagonisten. Mittlerweile sind Worte und Gedanken strafbar.
Es gibt mehr und mehr Bestrafungen ohne Opfer und ohne Schäden - im Verkehrsrecht, im politisch gefassten Strafrecht und im Verwaltungsstrafrecht.
Das ist sozialistische Realität. Polizei, Bestrafung für 'falsche' Gedanken und 'falsche' Meinungen. Dazu der schier ununterbrechliche Strom gutmenschlich-geschwätziger Dauerberieselung aus allen Kanälen und die künstliche Aufgeregtheit, falls jemand nicht bereit ist, den Kurs auf diesem Narrenschiff mitzutragen. Einfach erbärmlich.
... und das Allerabsurdeste ist, daß bei uns sich MENSCHENRECHTLER erdreisten mit salbungsvollen Worten eine Strafbarkeit von unerwuenschten und unangenehmen bestimmten Meinungen zu fordern, wobei sie gleichzeitig bei anderen Meinungen als "Religionsfreiheit" oder "geht uns nichts an" mit titanicartiger Schlagseite hinwegsehen.
Dieselben Menschenrechtler finden nichts dabei, wenn Staatsanwälte oder Richter Parteigänger sind.
Unser System wird immer windschiefer und verkommener, im Dach und in den Fenstern sind Löcher durch die ein faulender ideologischer Wind bläst.
Das Kennzeichen jeder Diktatur ist die Bestrafung von Meinungsdelikten. Um diese Unterjochung von Meinungsfreiheit mit rechtsstaatlichem Mäntelchen zu tarnen, empfiehlt sich die Kreation von Strafrechtsdelikten mit möglichst unbestimmtem Tatbild.
Unter dieses läßt sich jeder Sachverhalt ganz praktisch subsumieren und bestrafen, aber auch - ebenso wichtig - auch freisprechen. Wie halt politisch gewünscht. Das verewigte DDR-"Recht", aber auch hierzulande gern angewendete - und ebenso gern übersehene - Bestimmungen etwa in Verhetzungsparagraphen (§ 283 StGB) und Verbotsgesetz grüßen politkorrekt.
Wir kommen gleich zur SPÖVP-Praxis. Wer sich wegen dieser fremdschämt, denkt an Günther Nenning sel: "Allen Religionen höchste Achtung und höchsten Respekt, nur dem Christentum Spott und Hohn".
.
.
Man kann über manche in den USA üblichen Gebräuche verschiedener Meinung sein, aber was die verfassungsmäßige Meinungsfreiheit betrifft, da sind sie einsame Spitze.
Hierzulande muss man bei jeder persönlich ausgesprochenen Meinung und Behauptung gleich einen Beweis mitliefern (ja, Poster Wyatt!) bzw. bei einem augenscheinlichen Täter das Wort "mutmaßlich" voranstellen. Zum Überdruss wird in den Nachrichten und Zeitungsmeldungen immer wieder der Zusatz "Es gilt die Unschuldsvermutung" angehängt, um möglichen erzwungenen Entgegnungen vorzubeugen. Es stimmt schon, dass eine gerichtliche Verurteilung erst nach möglicher letzter Instanz rechtskräftig ist, aber dies wissen ohnehin alle vernünftigen Leute.
Daher gehört die im Art. 13 des Staatsgrundgesetzes garantierte Meinungsfreiheit neu definiert bzw. dazu künftig eine andere Rechtsprechung, damit auch finanziell schlechter gestellte Staatsbürger ihre Meinung und berechtigte Kritik an aktuellen Zuständen zum Ausdruck bringen können. Auch der Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert diese Meinungsfreiheit.
Bei uns findet jeder Moslem Gehör, welchem von seinen Iman eingeredet wurde,
er müßte seine religiösen Gefühle durch ein Kreuze in den Klassenzimmern seiner Kinder verletzt sehen.
Autochthone Europäer werden aber von ihrer ( UNABHÄNGIGEN ? ? ? ) Justiz mit drastischen Urteilen verfolgt, wenn sie steinzeitliche* Rituale und abstruse Lehren aus den Büchern zugewanderter Religionen nur öffentlich diskutieren.
Welche politischen Ziele stecken den da dahinter? Wessen Ziele könnten das sein?
* Religionen, welche sich von der Steinigung als Strafe, nicht klar distanzieren, müssen sich dieses Prädikat gefallen lassen!
In WAS FÜR EINEM Land leben wir eigentlich? In einem Land, in dem es, wenn schon nicht die ganze Nation, zumindest aber die antifaschistisch-gutmenschlichen zartbesaiteten Gemüter jahrelang ernsthaft und bis ins tiefste Innerste bewegt, ob ein Parteiobmann, als er in einem Bierzelt drei Finger einer Hand hob, nun gegen das Verbotsgesetz verstoßen habe oder bloß drei Gläser Bier bestellen wollte!
Wird denn die ganze Tragweite dieser Idiotie niemandem klar?
Wir leben in einem Land, in dem etwa zwei Frauen seit Jahren mit dem Gericht zu tun haben, weil sie es wagten, Mohammed nicht ganz so toll zu finden wie seine Anhänger!
Wir haben ein längst überholtes "Verbotsgesetz", wie es das auf der ganzen Welt nicht gibt---mit Ausnahme von Diktaturen! Da fehlt dann noch die lückenlose Anpassung an die Gesetzgebung der uns aufgedrängten Muselmanen---die Scharia.
Österreich und Deutschland haben im 20. Jahrhundert hintereinander zwei Kriege verloren. Gemäß dem altrömischen Glaubenssatz "vae victis" mußte diesen Verlierern der aufrechte Gang genommen, die eigene Geschichte verteufelt und die Achtung von Familie und Heimat ausgetrieben werden. Dies gelang fast zu 100 %.
Heute bewegen uns weltgeschichtliche Themen: Darf man "Moor im Hemd" essen, "Zigeunerschnitzel" bestellen, zu den "Eskimos" fahren oder gar "Neger" in Afrika besuchen? Wehe Sie sagen zu einem "Zigeuner" Sinti, wenn dieser doch eventuell ein Rom ist. Natürlich dürfen Sie jeden Freiheitlichen taxfrei als "Scheiß-Nazi" titulieren, jeder Piefke ist ein "Saupreuß" und wer die Adoption unschuldiger Kinder durch Schwule ableht ist ein "Ewiggestriger". Weit haben wir's gebracht!