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Die UNO lehrt Österreich endlich die Menschenrechte

Es geht einem die Zornader auf, wenn westeuropäische Staaten wie etwa Österreich von der UNO Menschenrechts-Ratschläge bekommen. Denn da urteilen „Experten“, die mehrheitlich aus Ländern kommen, wo nicht einmal annähernd das denkbar, geschweige denn realisiert ist, was sie da von Österreich verlangen.

Jetzt fordern diese Experten UNO-offiziell den vollen Zugang von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt. Dabei besteht in der großen Mehrzahl vieler anderer UNO-Staaten nicht einmal die kleinste Chance, überhaupt um Asyl ansuchen zu können, mit oder ohne Arbeitsmarkt.

Jetzt fordern diese Experten für alle Asylwerber die „bedarfsorientierte Mindestsicherung“, sobald diese keine Arbeit bekommen. Mit anderen Worten: Jeder Mensch, der nach Österreich kommt, soll nur durch Buchstabieren des Wortes ASYL ohne weitere Nachweise mehr als das Zehnfache dessen auf die Hand bekommen, was er daheim verdienen könnte. Und das ohne Arbeit oft auf viele Jahre hinaus, sobald es geschickte Anwälte schaffen (die wir auf dem Umweg über „humanitäre Organisationen“ erst recht wieder aus Steuermitteln finanzieren), durch eine Antragsflut das Verfahren so lange hinauszögern.

Jetzt fordern diese Experten auch gleich einer Erhöhung der Mindestsicherung, die derzeit für Paare schon weit über 1100 Euro monatlich beträgt.

Mit diesen und ähnlichen Verlangen – insgesamt 25! – provoziert uns der (aus internationalen Steuerzahlungen) finanzierte „UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“. Damit die Dinge voll auf grün-linksradikaler Linie liegen können, beruhen diese Forderungen nicht etwa auf einem objektiven – also global geltenden – Menschenrechtsstandard. Ihre Hauptgrundlage ist vielmehr ein Pamphlet, das ein Netzwerk fast durchwegs linksradikaler NGO erstellt hat. Die leben selbst zwar in einem hohen Ausmaß von Steuermitteln. Das hindert sie aber nicht, Staat und Steuerzahler ständig weiter zu denunzieren und verhöhnen.

Das hindert sie auch nicht, überdies ein „nationales Menschenrechtsinstitut“ zu fordern. Dessen einziger Zweck kann nur sein, dass diese NGO-Typen gleich ad personam als Angestellte dieses „Instituts“ vom Steuerzahler entlohnt werden.

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