Das wird wohl die allerteuerste Hinterlassenschaft der Claudia Schmied. Eine unter ihrer Hauptverantwortung – wenn auch natürlich formal vom Parlament – beschlossene Neuregelung der Restitution von Kulturgütern führt zu der in keinem anderen Land denkbaren Situation: Viele Kulturgüter müssen nun ein zweites Mal restituiert werden. Das dürfte jetzt auch den Beethovenfries von Gustav Klimt als weitaus wichtigsten Teil der Wiener Secession treffen.
Dabei ist den Erben der einstigen Eigentümer keinerlei Vorwurf zu machen. Sie berufen sich nur auf geltendes Recht. So wie man ja auch keinem Frühpensionisten einen Vorwurf machen kann, weil er nicht mehr arbeitet. Der Vorwurf gilt immer nur dem opportunistischen Gesetzgeber, der das eine wie das andere ermöglicht hat.
Schmied hat 2009 für das Gesetz viel Beifall bei den (mit zwei Ausnahmen) ökonomisch, historisch, politisch und juristisch ahnungslosen Kulturjournalisten bekommen. Was ihr wohl nicht sehr unangenehm war (und kurzfristig billiger als die vielen Inserate, mit denen sie viele Medien von ihrer Schulpolitik „überzeugte“). Diese Journalisten hatten in ihrer Mehrzahl die von Rot und Grün verbreitete Mär geglaubt, dass Österreich erst durch die neue Restitution endlich aus einem perpetuierten Nationalsozialismus und Räuberdasein befreit würde. Seit sie merken, was sie – und natürlich vor allem Schmied – damit ausgelöst haben, stottern sie freilich nur noch betreten herum.
Der Beethofenfries der Secession wird jetzt wohl zurückgestellt werden müssen. Da hilft auch die juristische Argumentation nichts, dass es hier ja um ein immobiles Kunstwerk ginge. Da der Fries jedoch keineswegs immer fix befestigt gewesen war, zieht das Argument schon allein aus diesem Grund nicht.
Was viele, über die Schulzerstörerin Schmied hinaus, nicht begreifen: Das ist der Unterschied zwischen dem zu Tausend Prozent zu unterstützenden Anspruch aller NS-Opfer (und ihrer Nachfahren) auf volle Entschädigung einerseits und dem moralisch absolut korrekten Anspruch Österreichs darauf, dass österreichische Kulturgüter auch in Österreich bleiben.
Diese Gesetzesregelung wurde schon nach dem ersten Weltkrieg geschaffen. Sie war von Anfang an – trotz der damaligen gewaltigen Not, die man mit Kunstexporten lindern hätte können, – ein notwendiges Instrument. Nur so konnte der Ausverkauf der österreichischen Kultur verhindert werden. Solche Gesetze gibt es in den allermeisten Ländern der Welt.
Es ist daher auch absolut nichts Unmoralisches daran, dass Österreich dieses Gesetz auch nach dem zweiten Weltkrieg voll in Geltung belassen hat. Schon auf Grund der Vorgeschichte (die damals primär den plötzlich verarmten Adel getroffen hat) ist es absolut absurd, daraus eine antisemitische Haltung abzuleiten. Noch absurder ist es, jetzt die Dinge so darzustellen, als ob da ein Ausfuhrverbot willkürlich verhängt worden wäre.
Richtig ist: Dieses Kulturgüter-Ausfuhrverbot ist schlecht für die Eigentümer. Es schmälert ganz eindeutig den Wert ihres Besitzes. Das ist aber in Österreich genauso wie in allen anderen Kulturländern. Das war vor der Nazi-Zeit genauso wie nachher, auch wenn politische-korrekte Dummköpfe es heute als spezifische Bosheit gegen die NS-Opfer darstellen wollten. Zugleich haben die Erben bei der ersten Restitution einen durchaus namhaften Preis für die Überlassung des Werkes an die Republik erzielt.
Daher ist es einfach absurd, wenn Österreich auf Grund des Schmied-Gesetzes nun Dinge zum zweiten Mal restituiert, nur weil beim ersten Mal dieses Ausfuhrverbot schmerzhaft gewesen ist. Besonders skurril wird diese Regelung dann, wenn die Republik damals den Empfängern der Kulturgüter einige davon abgekauft hat, während im Gegenzug für andere, gleichzeitig erhaltene Objekte eine Ausfuhrgenehmigung erteilt worden ist. Auch das war kein Antisemitismus, sondern in aller Regel ein fairer Deal.
Die Kulturgüter sind zuvor jedenfalls immer ohne Auflage in volles Eigentum restituiert worden. Das Thema eines Verkaufs einzelner Objekte an die Republik – meist an irgendein Museum – hing nicht mit der Restitution zusammen, sondern kam erst wegen des allgemein gültigen Ausfuhrverbots ins Spiel. Dieses gesetzliche Verbot ist dann – gleichsam in einem umgekehrten Akt – für einzelne Objekte auf Antrag der betroffenen Familien außer Kraft gesetzt worden.
Besonders absurd ist, wenn heute ein damals bestandener Geldbedarf als Argument ins Spiel gebracht wird, weswegen der Fries – oder andere Objekte – an die Republik verkauft worden sind. Das ist doch immer der Normalfall. Es ist fast immer der Bedarf an dem erzielbaren Geld, der einen Verkäufer motiviert.
Erzählt man Kunstexperten aus anderen Ländern, etwa auch aus Deutschland, die nunmehrige österreichische Rechtslage, so können die nur den Kopf schütteln. Das gibt es in keinem anderen Land.
Nochmals sei ausdrücklich betont: Auch wenn das furchtbare Leid durch den Holocaust nie mehr gut oder gar rückgängig gemacht werden kann, so ist doch völlig klar: Bei allen materiellen Gütern, die von den Nazis geraubt, beschlagnahmt oder sonstwie entwendet worden sind, ist eine vollständige Rückstellung am Platz. Wie sie ja in allen bekannten Fällen auch stattgefunden hat. Beim Beethovenfries geht es jedoch um eine neuerliche, eine zweite "Rückstellung" von Gütern, die nach der Rückstellung an Österreich verkauft worden sind.
Diese erfolgt eben nur deshalb, weil es seit 2009 ein erstaunliches Gesetz so ermöglicht. Und das ist eben vor allem deswegen zustandegekommen, damit eine der unglückseligsten Ministerinnen der Nachkriegszeit ein paar gute Rezensionen in der Kulturjournalistenszene erhält.
Übrigens: Restituierte Kulturgüter, die nicht an die Republik, sondern an Privatpersonen verkauft worden sind, bleiben voll und unbestritten in deren Eigentum. Auch das zeigt, dass das Schmied-Gesetz mit Gerechtigkeit überhaupt nichts zu tun hat.
PS: Hätte Österreich eine führungsstarke Regierungsspitze, würde jetzt sehr rasch eine Überarbeitung des unglücklichen Schmied-Gesetzes erfolgen. Aber eben: hätte. Die SPÖ ist diesbezüglich sowieso fanatisch und blind. Und die ÖVP hat seit dem Ausscheiden von Franz Morak keinen einzigen Kulturexperten mehr in ihren Reihen.
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Die wahren Fakten sind:
1) 1973 war nicht Schüssel oder Haider Bundskanzler, sondern der unverdächtige Bruno Kreisky
2) 1973 war Österreich ein international anerkannter demokratischer Rechtsstaat, in dem keine Nazi-Gesetze das öffentliche oder private Leben diktierten
3) 1973 war in Österreich niemand gezwungen, sein Eigentum dem Staat zu überlassen - schon gar nicht unter Zwang oder List (ausgenommen rechtlioch ordentlich abgewickelte Enteignungen von Liegenschaften, z.B. für Eisenbahn- oder Autobahnbau)
4) das Verbot, das besondere Kulturgüter nicht außer Landes verbracht werden dürfen, richtet sich gegen das Kunstwerk an sich. Es ist keine Massnahme gegen den Eigentümer und hat schon gar nichts mit der Zugehörigkeit des Eigentümers zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu tun!
5) Mitglieder sogenannter "Erbengemeinschaften" sind meist gar keine Erben. Es handelt sich oft um entfernte Verwandte (manchmal nicht einmal Blutsverwandte, sondern in die Familie des Erblassers Eingeheiratete ...), die keinen Anspruch auf einen Pflichtteil gehabt hätten. Der Erblasser hätte diese "Erben" nie und nimmer zwingend mit einem Erbteil bedenken müssen.
6) Der jetzt behauptete Restitutionsanspruch hat daher weder mit dem österreichischen Erbrecht, dem Kaufvertragsrecht, oder dem österreichischen Ausfuhrverbot für besondere Kunstgegenstände zu tun.
Es ist einfach Gier und Unverfrorenheit, die hier an den Tag kommen.
Das österreichische Restitutionsgesetz wurde schon unter Vranitzky zu einem der rigorosesten auf der ganzen Welt und hat uns bereits die "Goldene Adele" gekostet.
Die völlig unfähige "SchmiedIn" konnte das Werk vollenden und verursacht nun neben dem enormen Schaden bei der Kommunalkredit sowie am Bildungssektor jetzt auch noch diesen millionenschweren in der Kunst.
Wobei ich eines nicht verstehe: das seinerzeit SCHWER DESOLATE Beethovenfries von Gustav Klimt wurde den Erben um 750.000.00 Dollar (= ca. 15 Millionen Schilling) abgekauft, was damals sicher kein Pappenstiel für ein bis zur Unkenntlichkeit beschädigtes Kunstwerk war. Danach wurde es von der Republik Österreich um sehr viel Geld restauriert und in einem eigens dafür gebauten Raum zur Besichtigung freigegeben. Und nun, nachdem es wiederhergestellt eine enorme Wertsteigerung erfahren hat, muß es nochmals gekauft oder gar restituiert werden? So dumm und naiv kann es wohl nur bei uns in Schilda zugehen mit den entsprechenden, absolut unbedarften Volksvertretern.
P.S.: Sollte das Kunstwerk tatsächlich zurückgegeben werden müssen, dann wären sowohl die Restaurierungskosten als auch der Ankaufspreis WERTGESICHERT zurückzuerstatten, oder?
Das schäbige Motto der "Sammlerfamilie" Lederer scheint zu sein: "Seid umschlungen, Millionen!"
Friedrich von Schiller könnte klagen, weil sein edles Motto so gründlich "mißverstanden" wird.
Wenn ich an den Falotten Ronald Lauder denke, kommt mir die Galle hoch. Aber wenn einer zu den reichsten Menschen der Welt zählt, kann er sich ALLES erkaufen---auch Unverkäufliches. Lauder ist in meinen Augen die personifizierte CHUZPE---in ihrer negativsten Konnotation. Die "Sammlerfamilie" Lederer ist um keinen Deut besser.
Ach ja, Besitz wird vermutlich zu 99% verkauft---und dann meist immer unter dem erhofften Wert!--- weil der Besitzer Geld braucht und weil gerade dieses fehlt, um die nötigen Reparaturen zu finanzieren.
o.T.
Während Gewalt gegen Österreicher zunimmt, jeder tschetschenische Asylwerber angeblich mit einer Pistole herumläuft, es jeden Tag zu einer Messerstecherei kommt, sollen wir vollkommen wehrlos gemacht werden. Gegen die Plünderung unserer Ersparnisse können wir uns nicht wehren, gegen die Plünderungen unserer Wohnungen in Zukunft auch nicht mehr: ;-)
http://diepresse.com/home/politik/eu/1466675/EU-will-Waffenrecht-verschaerfen?from=gl.home_politik
OT:
ein Däne weist uns den Weg, wo's lang geht:
http://ooe.orf.at/news/stories/2610251/
„Wir müssen akzeptieren, dass Österreich ein Einwanderungsland ist“, sagt der aus Dänemark stammende Direktor der EU-Agentur für Grundrechte mit Sitz in Wien, Morten Kjaerum. Es sei notwendig, eine Atmosphäre zu schaffen, in der Flüchtlinge willkommen sind.."
Lieber Herr aus Dänemark:
WIR müssen gar nichts akzeptieren - auch wenn Sie es sagen!
Dieses Gesetz wurde nicht nur von diesem unglückseligen männerlosen Fräulein beschlossen, sondern AUCH von der ÖVP, wie so viele andere schädliche Gesetze auch.
Bitte den Zorn gerecht aufzuteilen!
Wenn man einmal beginnt, (medialen) Erpressungen nachzugeben, hat man für alle Zeiten verloren.
Das war bei Fekters Arigona nicht anders, die Votivkirchenbesetzer waren nur die logische Folge.