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Berater-Korruption versus Berater-Vertrauen

Zweifelhafte und teure Beraterleistungen für Ministerien sind das neueste Korruptionsthema. Dabei sind freilich gleich zwei Vorwürfe zu prüfen. Wobei der eine zutrifft, der andere aber nicht. Denn bei Beratungsleistungen geht es um etwas ganz anderes als beim Ankauf  von Kanzleipapier oder bei der Schaltung von Inseraten.

Zum ersten Vorwurf, der sich gegen die Bevorzugung politisch nahestender Berater an Stelle einer objektiven Ausschreibung richtet:

In Wahrheit kann kein Mensch sagen, wer in einem bestimmten Fachgebiet der beste Arzt oder Rechtsanwalt ist. Jeder weiß zwar: Das wird nur selten der billigste sein. Wer aber ist der beste? Man hört herum, man prüft vergangene Erfahrungen, man beobachtet die persönliche Chemie und die Ausstrahlung. Wirklich objektive Maßstäbe kann es aber keine geben. Am Ende wendet man sich halt an den, zu dem man das meiste Vertrauen hat.

Nicht anders verhält es sich bei politischen Beratern oder kreativen Werbeagenturen. Auch da ist das Vertrauen entscheidend. Wobei es natürlich auch denkbar, ja logisch ist, dass ein ehemaliger Ministerialmitarbeiter nun als strategischer Berater des Ministers agiert. Das ist nur in den Augen der Grünen automatisch etwas Böses. Aber auch bei ihnen interessanterweise nur, wenn sie einer schwarzen Innenministerin etwas anhängen können, viel weniger bei der genauso agierenden roten Unterrichtsministerin (dass den "öffentlich-rechtlichen" ORF die Vorwürfe gegen Schwarz tagelang interessiert haben, die gegen Rot fast gar nicht, ist die leider schon übliche ORF-Sauerei am Rande).

Die Annahme, aber auch die rechtliche Fiktion ist absurd, dass der bestgeeignete Berater oder Werber mit einer formalistischen Ausschreibung zu finden wäre. Das geht nur bei Waren und solchen Dienstleistungen, deren Wert vertrauensunabhängig eindeutig ist. Dort soll und muss eine Ausschreibung auch stattfinden.

Zu diesen unbedingt auszuschreibenden Dienstleistungen würden übrigens in einem sauberen Rechtsstaat, also leider nicht in Österreich, auch jene von Schaltagenturen gehören. Das sind jene Dienstleister, die mit ihren vielen Daten am besten berechnen, wie man möglichst billig durch kluge Schaltung der Inserate oder Werbespots möglichst viele Österreicher/Frauen/Junge/Kärntner/Zahnprothesenträger usw. erreicht, je nach Zielrichtung einer Informationskampagne.

In einem sauberen Rechtsstaat dürften daher nur solche Schaltagenturen und nicht Politiker festlegen, in welchen Medien wie viel um öffentliche Gelder inseriert wird. Die genaue Leserstruktur jedes Mediums ist ja diesen Schaltagenturen dank der Media-Analyse wie bei einem Röntgenbild bis ins kleinste Detail bekannt; ebenso kennen sie alle Möglichkeiten, weniger als den offiziellen Inseratentarif zu zahlen.

Zurück zu den Beratern und Kreativen. Da bei ihnen eine objektive Ausschreibung nie gut funktionieren kann, ist es durchaus sinnvoll, wenn hier ein Politiker selbst entscheidet, wen er nimmt. Und das tun schwarze wie rote Politiker verständlicherweise auch dort, wo vielleicht eine Ausschreibung vorgeschrieben wäre.

Der Vorwurf, als Berater werden nur Sympathisanten herangezogen, ist also im Grunde unberechtigt. In einer ganz anderen Hinsicht sind die Attacken gegen diese Beraterverträge jedoch durchaus legitim und berechtigt. Da gäbe es daher auch dringenden Handlungsbedarf, das rechtlich total zu unterbinden, auch mit strafrechtlichen Sanktionen: Es muss absolut unzulässig werden, dass ein Berater oder eine Kreativagentur gleichzeitig mit einem Auftrag aus Steuergeldern – oder vorher oder nachher – auch für die Partei jenes Politikers tätig ist, der ihn mit öffentlichen Aufträgen bedenkt.

Denn wenn ein Berater mit Partei und Ministerium gleichzeitig Geschäfte macht, wird der Verdacht übergroß, dass er aus Steuermitteln das zu viel erhält, was er dann der Partei zu wenig verrechnet. Selbstverständlich müssen auch Umgehungsgeschäfte (Strohmänner, Tochterfirmen und dergleichen) verboten werden. Das gilt genauso für die gleichzeitige Tätigkeit für andere Auftraggeber, die Staatsaufträge wie etwa für einen Behördenfunk bekommen.

Solche Konstruktionen verbergen oft Korruption in Reinkultur. Daher sollte auch schon der bloße Anschein vermieden werden, dass der Steuerzahler für etwas zahlt, was am Ende einer Partei zugute kommt. Daran, dass solche Minister-Berater dann mit ihren Honoraren etwa auch direkte Parteien- oder Politikerfinanzierung betrieben haben, wie wir es ja rund um die Telekom beobachten mussten, wollen wir ja gar nicht denken, solange es keine direkten Beweise gibt.

Es zeigt sich erneut: Die Antikorruptionsgesetze des Vorjahres und die Wohlverhaltens-Codices sind lückenhaft. Darauf hat das Tagebuch auch damals schon immer wieder hingewiesen. Aber die Politik will ja offenbar lieber immer erst den Schmerz fühlen, statt gleich Lern- und Lesefähigkeit zu zeigen. Und natürlich schmerzen die Attacken der Grünen (auch wenn sie in einem Aspekt übers Ziel schießen) in Monaten vor Wahlen.

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