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Radikalen- und Schwulen-Privilegien: Lob der ÖVP

Man muss auch loben, wo es etwas zu loben gibt. Die ÖVP hat es trotz des derzeit in anderen Fragen herrschenden (und von der Obsorge bis zur Lehrerausbildung zu schlechten Ergebnissen führenden) Konsens-Drucks gewagt: Sie sagt glatt Nein zur von der SPÖ geplanten Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, das politisch Radikalen und schwulen Aktivisten provozierende Privilegien verschafft hätte. Das ist erfreulich und durchwegs positiv. Das ist auch deshalb zu vermerken , weil sich hier das Tagebuch als erstes an vorderster Front engagiert hat. Jetzt muss man freilich weiterhin Obacht geben, ob dieses Nein auch nachhaltig ist – und endlich auch auf EU-Ebene praktiziert wird.

Besonders übel ist, dass die Frauenministerin Heinisch-Hosek ihr Engagement für dieses Privilegiengesetz mit wilden Attacken auf die Kirche verbindet, obwohl es um diese nur am Rande geht. Diese Attacken sind freilich nicht ganz überraschend: Stimmen doch die europäischen Sozialisten im EU-Parlament derzeit gerade mehrheitlich gegen einen maltesischen EU-Kommissar, nur weil sich dieser als gläubiger Katholik bekennt.

Die Sozialdemokratie braucht offenbar einen neuen Kulturkampf, nachdem ihr bisheriges Wohlfahrtsstaats-Dogma in der Schuldenkrise gerade krachend eingestürzt ist. Da versucht man sich halt zur Anti-Kirchen-, Pro-Radikalen- und Pro-Schwulen-Organisation zu wandeln.

Was dieser Gesetzesvorschlag des sich nach außen gerne als umgänglich und zivilisiert präsentierenden Sozialministers bedeutet hätte, ist in einem Tagebuch-Eintrag ausführlich dargelegt worden, ebenso in diesem und in diesem Gastkommentar. Die Novelle hätte eine üble Einschränkung der persönlichen und unternehmerischen Freiheit gebracht. Vermieter, Dienstleister, Rechtsanwälte und Arbeitgeber hätten durch eine absurde Umkehr der Beweislast belegen müssen, dass sie einen Stellensuchenden oder Mietwerber oder Möchtegern-Klienten oder Kunden nicht wegen seiner Homosexualität oder seiner radikalen Weltanschauung unberücksichtigt gelassen haben.

Festzuhalten bleibt, dass die Wirtschaftskammer des unsäglichen Christoph Leitl schon wieder vor einem unternehmerfeindlichen Gesetzesentwurf in die Knie gegangen war. Nur der schwarze (sowie der derzeit weniger relevante blaue) Parlamentsklub hat sich im letzten Augenblick zum notwendigen Stoppsignal aufgerafft. Die Anerkennung gilt insbesondere der schwarzen Frauensprecherin Dorothea Schittenhelm.

Doch ist damit alles gut? Gewiss nicht. Denn die Linke ist mit ihren Versuchen zäh, die Freiheit einzuschränken. So versucht sie beispielsweise schon seit 90 Jahren die zwangsweise Gesamtschule durchzudrücken. Und irgendwann könnten Rot und Grün zusammen wenigstens einmal doch die so ersehnte Mehrheit schaffen.

Auch muss man auf den peinlich herumeiernden Wirtschaftsminister aufpassen, der lange nicht so mutig und klar wie Schittenhelm Nein zur Hundstorfer-Novelle sagt.

Vor allem aber ist es jetzt dringend notwendig, dass die ÖVP auch auf europäischer Ebene ein Nein Österreichs durchsetzt. Denn dort agiert bisher der Sozialminister ungehindert im Alleingang. Selbst der Widerstand des Wissenschaftsministeriums und des – erstaunlich, erstaunlich! – Unterrichtsministeriums gegen die Einbeziehung des Bildungsbereichs wird vom Tisch gewischt. In den europäischen Arbeitssitzungen zu dem Versuch, eine inhaltlich deckungsgleiche Richtlinie durchzusetzen, ist einzig und allein vom Deutschland der Angela Merkel ein Veto vermerkt. Aus Österreich (=Sozialministerium) ist dort hingegen eine Zustimmung festgehalten. Deutschland ist natürlich wichtiger. Aber auch Merkel und vor allem die FDP an ihrer Seite sind nicht unsterblich.

Die Vorgangsweise in Österreich zu Beschlüssen eines EU-Ministerrats ist jedenfalls dringend überholungsbedürftig. Denn während sich bei österreichischen Gesetzen jeder Minister in Regierung und Koalition erst einen allgemeinen Konsens suchen muss, kann der gleiche Minister den gleichen Inhalt auf europäischer Ebene im innerösterreichischen Alleingang durchdrücken. Einzige Bedingung: Auch die Spezialminister aus den anderen EU-Ländern müssen der gleichen Ansicht sein. Man hat sich nämlich in der Koalition ausgemacht, dass man einander beim Abstimmungsverhalten in den EU-Räten gegenseitig nicht dreinredet. Dabei sieht die Bundesverfassung etwas ganz anderes vor.

Das ist eine völlig absurde Konstruktion. Denn während jedes österreichische Gesetz von einer späteren anderen Mehrheit wieder aufgehoben werden kann, sind europäische Richtlinien de facto irreversibel. Und sie sind jedenfalls einem österreichischen Zugriff entzogen. Wir dürfen nach Inkrafttreten einer EU-Richtlinie nur noch das befolgen, was ein einzelner Minister einmal in der EU abgesegnet hat. Denn auf das EU-Parlament als Verhinderer sollte man ja angesichts der dort vorherrschenden prinzipiellen Regulierungswut nicht einmal eine Sekunde lang hoffen.

 

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