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Wie wärs mit Rücktritt?

Der ÖVP geht’s nicht gut. Sie wurde durch Missetaten einiger ihrer Exponenten schwer belastet. Sie hat zwar in etlichen dieser Affären richtig reagiert: Amtsenthebungen, Rücktritte, Parteiausschlüsse. Die Causa Berlakovich wäre aber nun der entscheidende Anlass zu zeigen, dass man es wirklich ernst meint, dass man sich wirklich von Rot und Blau unterscheiden will. Woran der Umstand nichts ändern kann, dass die Burgenländer demnächst neue Bürgermeister wählen werden.

Denn die Volkspartei tut sich mit der Rolle als Sauberpartei ohnedies schwer: Sie hat schon im Fall Martinz nur halbherzig reagiert. Der Mann wurde zwar umgehend als Landesrat abgezogen – aber konnte noch bis zum spektakulären Teilgeständnis im Gerichtssaal Landesparteiobmann bleiben. Womit die erhoffte Rückgewinnung von Glaubwürdigkeit natürlich nicht wirklich funktionieren konnte.

Im Fall Berlakovich ist nun die letzte Möglichkeit gekommen zu zeigen, dass man doch anders ist als die anderen. Dass man im Gegensatz zur SPÖ und zu den Kärntner Freiheitlichen keine belasteten Sesselkleber in höchsten Ämtern belässt. Dass man selbst rechtzeitig für Sauberkeit sorgt, wenn sich ein Verdacht konkretisiert und lange bevor der Strafrichter zum Thema werden könnte. Nur bei einer solchen Reaktion nimmt man Michael Spindelegger die versuchte Profilierung als der Anständige und Wertorientierte im sonstigen Sumpf der Politik ab.

Aber ist der Fall Berlakovich mit den anderen politischen Kriminalfällen wirklich vergleichbar? Dabei geht es nicht um die vielen Photos des Landwirtschaftsministers in den diversen Anzeigen. Denn die waren jedenfalls bis vor kurzem legal und sind lediglich eine Frage des schlechten Stils. Eigene Bilder haben ja leider viele Politiker auf Kosten ihres Ressortbudgets abdrucken lassen („ihres“? Eigentlich ist das ja nur zur bestmöglichen Verwendung anvertrautes Steuergeld!)

Viel ärger sind die sich konkretisierenden Hinweise, dass sich Berlakovich ähnlich wie die Herren Faymann und Ostermayer einer ausgegliederten Gesellschaft zur Finanzierung seiner üppigen Inserate bedient hat. Nun ist gewiss ein mit einem Spezialgesetz geschaffener Fonds etwas anderes als eine Aktiengesellschaft wie ÖBB und Asfinag. Nur bei Letzteren gibt es eine absolute gesetzliche Feuermauer zwischen Eigentümer und Vorstand. Nur dort sind Eingriffe und Weisungen absolut verboten.

Aber eine starke Parteiführung dürfte sich nicht wirklich auf diese feinen – strafrechtlich freilich relevanten – Unterschiede zurückziehen. Sie dürfte das vor allem dann nicht, wenn sie nur noch eine letzte Karte in der Hand hat, nämlich jene, auf der steht: „Wir sind die Partei der Werte. Wir sind die Sauberen.“ Diese Karte sticht aber nur noch dann, wenn jeder, der sich nicht korrekt verhalten hat, gleich gehen muss. Ohne dass dabei die Grenzen des strafrechtlich gerade noch Möglichen total ausgereizt werden. Ohne dass dabei immer bis zu einer Anklageerhebung gewartet wird.

PS.: Der Klimafonds verdient es übrigens, in jeder Hinsicht genauer durchleuchtet zu werden. Denn da sitzt neben dem Landwirtschaftsministerium in offensichtlich gleichberechtigter Führung ausgerechnet das Infrastrukturministerium der Doris Bures drinnen, einer ebenfalls sehr inseratenfreudigen Dame. Überdies haben dort die übelsten Klimafanatiker wie etwa die Frau Kromp-Kolb eine Plattform gefunden. Wahrscheinlich müsste der Fonds in „Klimahysterie- und Parteienselbstbedienungsfonds“ umgetauft werden.

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