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Fußnote 334: Was das Ende des Kapitels B. bedeutet

Herr B. ist also zurechnungsfähig und bekommt die Höchststrafe. Das passt allen so.

B. selbst wollte zurechnungsfähig sein, weil er so eher irgendwann wieder in Freiheit kommen kann. Die Justiz erspart sich eine teure Sonderanhaltung mit psychiatrischem Klinikstandard. Die Öffentlichkeit wollte nicht nochmals ein Berufungsverfahren mit B.s Tiraden und einem weiteren Medienrummel ertragen müssen; B. hatte aber mit einer Berufung gedroht, wenn er für unzurechnungsfähig erklärt wird. Und wahrscheinlich ist das durchaus pragmatische Urteil in seiner allgemeinen Wirkung auch richtig so: Sonst wären künftig allzu leicht die wirren oder auch nur unorthodoxen Ansichten eines Menschen Objekt von Gerichtsverhandlungen, und nicht mehr nur dessen Taten. Sonst kämen westliche Gerichte zu sehr in die Nähe der kommunistischen Pseudogerichte, wo Andersdenkende zu Tausenden als geisteskrank weggesperrt worden sind. Freilich waren dort die „Geisteskranken“ nicht wie B. hasserfüllte Massenmörder, sondern mutige Menschen mit eigenen Ansichten.

 

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