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Fußnote 223: Volksbelustigung Volksbegehren

Jetzt gibt es ihn, den megagroßen Untersuchungsausschuss.

Zur großen Freude der Journalisten. Die haben jetzt wenigstens ein Jahr lang etwas über die Innenpolitik zu berichten, welche ja angesichts des totalen Stillstandes sonst nichts mehr hergibt. Haben doch die diversen Volksbegehren der Herren Altpolitiker nicht einmal den Hauch von Relevanz. Spannend wird noch die Reihenfolge, wie die Untersuchungs-Abgeordneten die einzelne Verdachtsfälle aufarbeiten wollen. Dabei muss klar sein: Wenn das Parlament nicht mit den aktuellsten Unterschleif-Aktionen von noch amtierenden Politikern beginnt, wo es noch möglich wäre, durch gezielte Gesetzesänderungen eine Fortsetzung der Untaten zu vermeiden, dann sinkt der Untersuchungsausschuss überhaupt auf den Stellenwert einer Volksbelustigung nach Androsch- und Busek-Art ab. Außerdem werden reihenweise Vorgeladene sagen, sie entschlagen sich, weil irgendwo schon ein Vorverfahren gegen sie läuft. Relevant kann also nur das sein, was die Staatsanwaltschaft an konkreten Ergebnissen zustandebringt. Was diese freilich auch nicht schafft. Und das wirft wieder einmal ein hässliches Licht auf deren Langsamkeit und jahrelanges Wegschauen bei der Faymannschen Inseratenbestechung.

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