Die Verurteilung von Uwe Scheuch ist alles andere als Politjustiz. Die Beweise gegen ihn sind erdrückend – woran die Tatsache nichts ändert, dass ihm eine Falle gestellt worden ist. Aber wer als Spitzenpolitiker mit viel über sein eigentliches Amt hinausreichendem Einfluss die österreichische Staatsbürgerschaft gegen Parteispenden zu verhökern versucht, ist jedenfalls zu bestrafen. Das sollte gerade eine sonst immer Patriotismus und Zuwanderungsskepsis betonende Partei begreifen.
Was aber weder die FPÖ noch deren Kärntner FPK-Filiale tun, wie am Abend des Tages auch der peinliche Fernsehauftritt des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler bewiesen hat.
Die beiden Schwesterparteien sollten eigentlich auch nachvollziehen, dass alles andere als eine Verurteilung Scheuchs den ohnedies schon schwer wankenden Glauben der Österreicher an den Rechtsstaat endgültig zertrümmert hätte. Daher ist es auch schwer verständlich, dass der Mann bis zur Entscheidung der zweiten Instanz als stellvertretender Landeshauptmann im Amt bleiben will. Eine lahme Ente wird gegen den Scheuch der nächsten Monate die Beweglichkeit eines Adlers haben. Und wenn er wirklich – wie er hofft – noch freigehen sollte, dann könnte er immer noch mit lauten Trompeten in die Politik zurückkehren. Was auch taktisch viel schlauer wäre als ein Amtsverbleib samt dieser Verurteilung.
Was aber an dem Urteil seltsam ist, ist das hohe Strafausmaß. Da ist ganz offensichtlich ein Promi-Malus dabei – oder ist es ein FPÖ-Malus? Wenn alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind, dann muss das auch für Politiker gelten, und zwar im Guten wie im Bösen. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein. Sechs Monate unbedingt plus weitere zwölf bedingt sind zweifellos zu hoch, auch wenn es subjektiv nachvollziehbar ist, dass einem Richter angesichts vieler Kärntner Sauereien von den Hypo-Haftungen bis zu Haiders Verschwendungsstil einmal die Hand auskommt, wenn er endlich einmal einen der so selbstherrlichen und scheinbar unangreifbaren Landesherrn vor sich hat. Da kann man es denen da oben einmal so richtig heimzahlen.
Scheuchs Verurteilung sollte aber noch zu zwei anderen sehr ernsthaften Überlegungen Anlass sein: Erstens zu einem Überdenken des politischen Schachers mit Staatsbürgerschaften, der ja hierzulande durchaus legal ist, solange nur niemand dabei die Hand aufhält. Hat es Österreich beispielsweise wirklich notwendig, chinesischen Tischtennisspielern oder kanadischen Basketballern sofort den rot-weiß-roten Pass in die Hand zu drücken, noch bevor sie das erste Wort Deutsch oder den Unterschied zwischen Wien und Tirol kennen? Dient diese Praxis nicht lediglich der Eitelkeit einiger Funktionäre, die damit internationale Siege und ein paar Sekunden Fernsehberühmtheit erhoffen? Wo ist das nationale Interesse Österreichs daran?
Gewiss, bei Großinvestoren scheint es ein solches Interesse zu geben. Sie schaffen Arbeitsplätze, wird ständig beteuert. Dennoch bleibt es auch hier zweifelhaft, welche Bereicherung beispielsweise der aus Saudiarabien kommende Scheich Al Jaber mit seinen vielen nicht eingehaltenen Versprechungen oder etliche russische Oligarchen mit ihren nicht gerade seltenen Verwicklungen in die Kriminalität darstellen. Sehr oft haben diese ganz offensichtlich gute – in Wahrheit: schlechte – Gründe für das Interesse an der Staatsbürgerschaft. Ein seriöser Investor ist hingegen am Profit interessiert. Und behält seinen bisherigen Pass.
Eine zweite Überlegung ist noch viel gravierender: Die besteht aus dem skandalösen Desinteresse der Staatsanwaltschaft an der Korruption an der Regierungsspitze. Auch diese sollte vor dem Gesetz gleich mit allen anderen Bürgern sein, nicht nur die Oppositionsparteien. Wo und wann haben sich die Staatsanwälte insbesondere mit den Regierungsinseraten befasst, die ganz eindeutig nur zu Bestechung bestimmter Zeitungen dienen? Also beispielsweise dazu, dass dann dort Werner Faymann als Obama Österreichs beweihräuchert wird (was in einer der von Faymann am meisten subventionerten Gratisblätter gestanden ist, freilich zu einem Zeitpunkt, als Obama noch nicht eingegangen ist wie ein zu heiß gewaschener Pullover).
Faymann hat sogar die Frechheit, diesbezügliche parlamentarische Anfragen, die eine detaillierte Auflistung der von ihm geschalteten Inserate verlangt haben, einfach unbeantwortet zu lassen. Was alleine schon mehr als bedenklich ist, weil es rechtswidrig ist und schlechtes Gewissen beweist. Noch bedenklicher ist aber die einem anfragenden Journalisten mitgeteilte Begründung: „Das wären 25 oder mehr Seiten“, so meinte einer von Faymanns Lakaien. Wobei freilich schon diese Seitenanzahl mehr als aussagekräftig ist – und eine staatsanwaltschaftliche Überprüfung dringender denn je macht.
Vor dem Gesetz einer demokratischen Republik sollten alle gleich sein. Ein Scheuch genauso wie ein Faymann. Solange das nicht der Fall ist, bekommt man nämlich wieder ein wenig Verständnis für das freiheitliche Gerede von einer Politjustiz.
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Ein Schmierblatt und ein Schmierenjournalist inszenieren eine Falle, in die der unbedarfte Uwe Scheuch tappt.
Dann findet sich ein Richter der im Sinne der verkommenen linksgerichteten Justiz in Österreich ein drakonisches Urteil spricht.
Man muss sich vorstellen: es gibt keinen Schaden , es gibt keinen russischen Investor, das ganze ist von A bis Z getürkt.
Gleichzeitig wird aber ein Verfahren gegen Frau Burgstaller, das ganz andere vor allem aber REALE Hintergründe hat, von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Der Sachverhalt (Quelle. Internet):
......"Anders liest sich das freilich in einem E-Mail, das der kaufmännische Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, am 2. Februar 2009 um 10.40 Uhr an die Intendantin der Berliner Philharmoniker, Pamela Rosenberg, absetzte. In dem Mail, das den OÖNachrichten vorliegt, schreibt Dewitte wörtlich: „Ende Juni 2008 bin ich am Tag der „Siegfried“-Premiere von Aix nach Wien geflogen für ein Treffen mit der Familie Vidyaev und der Landeshauptfrau Gabi Burgstaller. Bei diesem Gespräch war am Anfang auch der jetzige Bundeskanzler Faymann zugegen. Bei diesem Gespräch ging es nicht nur darum, die Familie kennen zu lernen, sondern auch darum, der Familie die Gelegenheit zu geben, ihre Beweggründe für die Antragstellung (auf Staatsbürgerschaft, Anm. d. Red.) darzulegen. Seit diesem Moment arbeiten wir mit der Politik, den zuständigen Beamten und Juristen gemeinsam an diesem Fall, um den Antrag positiv zu erledigen.“
Freilich: Der reiche Russe Vidyaev und seine Familie warten bis heute auf die Staatsbürgerschaft. Burgstaller und das Land Salzburg haben erst am 14. Jänner heurigen Jahres (und damit knapp vor Platzen des Skandals um die Festspiele) neuerlich beim Innenministerium beantragt, Vidyaev und dessen Familie die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen ……..
Vidyaew hat bisher 800.000 Euro den Osterfestspielen gespendet......
Frau Burgstaller und der Faymann wissen aber jetzt plörtzlich von Nichts....
Das Ganze ist wieder typisch für die parteiische, österreichische Justiz und für die verkommenen österreichischen Medien, allen voran das Schmierblatt NEWS, das schon seit längerem bei steil nach unten gehenden Verkaufszahlen vor allem von Inseratenbestechung der Gemeinde Wien und der roten Ministerien lebt.
Eine Randbemerkung am Schluß: das getürkte Interview mit Ernst Strasser wurde im übrigen von einer Murdoch-Zeitung gemacht.......
Murdoch-Zeitungen arbeiten erwiesenermaßen mit kriminellen Methoden, viele österreichische Medien meiner Meinung auch...!
Ohne irgendwelche Sympathien für Herrn Scheuch zu hegen, empfinde ich dieses ungerecht harte Urteil denn doch als lupenreine Politjustiz und der Richter ging auf Nummer Sicher, daß er applaudierende Zustimmung quer durch unsere linksgeschaltete Medienlandschaft - allen voran vom ORF - ernten wird.
Schließlich handelte es sich bei diesem ominösen Mitschnitt um eine ANGEDACHTE MÖGLICHKEIT, der offensichtlich keinerlei "krimineller Tatbestand" gefolgt ist (zumindest war ihm keiner nachzuweisen!) und dafür gleich einmal eine unbedingte Gefängnisstrafe auszufassen, stellt nichts Anderes als ein Exempel an den blauen "Schmuddelkindern" dar und davor sollte sich eine unabhängige Justiz hüten.
Ich möchte nicht genau wissen, wie oft solche "DEALS" in der hohen Politik bereits funktioniert haben und die Protagonisten straffrei herumlaufen.
Ich wage weiters zu behaupten, daß bei jeder anderen Partei mit Hilfe diverser "am Tropf hängender" Medien ein solches Urteil niemals zustandekommen würde.
Und deshalb sollte Scheuch sehr wohl bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung diesem mehr und mehr einseitig verpolitisierten Justizsystem die Stirn bieten - schon wegen der Signalwirkung für die Gleichheit vor dem Gesetz!
Als „Nicht-Jurist“ hätte ich dazu einige Anmerkungen abzugeben.
Zuerst ein Zitat:
"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu wissen. Man muss auch mit der Justiz rechnen."
Dieter Hildebrandt
Nun die Vorgeschichte zu dem inkriminierten Gespräch:
Uwe Scheuch sprach Mitte 2009 auf Drängen seines Gesprächspartners, einem gleichermaßen „Ex-Parteikollegen“ (FPÖ) wie momentanen „Parteifreund“ (BZÖ) namens Kurt Lukasek, der über Westenthaler (ehedem P. Hojac) zu dessen Zeit als Stronach-Günstling (Bundesliga-Chef ab 2002, diese Freundschaft hielt bis 2006) in die große Fußballwelt (allerdings gleich als Marketingleiter der Fußball-Liga) hineinschnüffeln durfte, über ihn „unbekannte“ Sachverhalte. Der Berater ließ sich also beraten.
Es ging um den von der Pleite bedrohten Kickerverein Austria Kärnten und Lukasek bot
Kontakt zu einem russischen Investor namens Oleg Kirikov an, der im Gegenzug für den Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft bereit wäre, den Fußballklub zu finanzieren.
Mitte 2010 kam es zu einer Kooperation des sich mittlerweile (Parteitag am 16. Jänner 2010) von BZÖ auf FPK umgetauft habenden Kärntner BZÖ mit der FPÖ Straches.
Das Nachrichtenmagazin NEWS veröffentlicht in seiner Ausgabe 02/2010 (die zeitliche Koinzidenz zum Parteitag ist natürlich reiner Zufall?) Auszüge eines Tonbandmitschnittes von einem Gespräch zwischen dem Kärntner BZÖ-Politiker (mittlerweile FPK, vor Haiders ‚betrügerischer Krida’ mit dem BZÖ 2005 Mitglied der FPÖ) Uwe Scheuch und einem „Politikberater“.
Siehe auch
http://www.profil.at/articles/1003/560/260268/affaere-wie-clique-fpoe-sekretaeren-politik-geschaeft
Für „Kronzeugen“ gegen alles was FPÖ heißt (oder bald) wieder heißen könnte gilt sichtlich die „Unwissenheitsvermutung“, die nahtlos in eine „Unschuldsvermutung mit hoher Wahrscheinlichkeit“ überzuleiten und mit tätiger Ignoranz seitens der Justiz zu flankieren ist.
Wiewohl K. Lukasek nicht unbedingt „superweiß“ sein dürfte, worüber eine „Rasterfahndung im Netz“ (Suchmaschinen) mehr Auskunft gibt. (Eurofighter, Casino Austria etc.)
Nun aber die, soweit für einen gesetzesfürchtigen, aber nicht rechtskundigen Bürger dem Wortlaut nach verständlichen Gesetzesstellen aus dem ABGB:
Delikt wurde keines gesetzt, das ist amtlich, aber es gibt da noch in StGB die
Strafbarkeit des Versuches
§ 15. (1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch.
Was ist eine „Tat“?
Eine Tat hat ein Tatbild und einen Tatbestand zum Gegenstand, der wiederum ein Ziel, ein Objekt und einen dazugehörigen Zeitpunkt. Alles nicht vorhanden. Es ging um eine Auskunft ganz allgemeiner Art.
(2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt.
Welche „unmittelbare Handlung“ wäre gesetzt worden, wenn „unter Kollegen“ über „Gebräuche“ gesprochen wird, die noch dazu beiden Gesprächspartner bekannt sind oder bekannt sein könnten? Dazu hätte man nur die Zeitungsmeldungen studieren müssen (siehe Burgstaller und Zuwendungen an die Osterfestspiele – Stichwort „Igor Vidyaev“)
(3) Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat mangels persönlicher Eigenschaften oder Verhältnisse, die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war.
Scheuch kann Staatsbürgerschaften nicht vergeben, das ist Sache der Ministerkonferenz.
Schlimmstenfalls wäre das als eine
Fahrlässigkeit
anzusehen. Aber selbst hier fehlen die genannten Voraussetzungen dazu.
§ 6. (1) Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.
(2) Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will.
Aber wie gesagt: Ich bin kein Jurist und daher mit Spitzfindigkeiten, die irgendwo im Text der Gesetze oder den höchstgerichtlichen Auslegungen dazu versteckt sind, nicht vertraut. Dazu herrscht das Rechtsprinzip „nulla poena sine lege“.
Wie allerdings soll man sich an Gesetze halten, die man – da kein Jurist – nicht kennt, bzw. nicht verstehen kann?
Fazit: Abwarten, was die „zweite Instanz“ dazu sagt.
Und - für Herrn Scheuch relevant - vielleicht vorher den Rechtsanwalt wechseln …
N.B.: Wenn der Fiskus von vor der vorgesehenen Zeit verliehenen Staatsbürgerschaften profitiert, ist sichtlich alles in Ordnung.
Zweierlei Maß?
Meiner Meinung nach hat das Wort "Generalprävention" in einem demokratischen Rechtssystem überhaupt nichts verloren.
Generalprävention bedeutet kollektive Abschreckung und das erinnert mich immer an SS-Standgerichte, die Deserteure gerne aus Gründen der "Generalprävention"
am nächsten Laternenmast aufhängten oder an die Richter im Iran, die mit Vorliebe Delinquenten öffentlich an Baukränen vor einer gaffenden Menge zur Abschreckung baumeln lassen.
Jede Straftat sollte individuell geahndet werden, sonst kann man gleich das Standgerichtsverfahren einführen. Dass man sich mit der Generalprävention bei politischen Prozessen noch brüstet, ist in meinen Augen ein Armutszeugnis und einer demokratischen Justiz unwürdig.
Die österreichische Staatsbürgerschaft bekommt man gewöhnlich dann verliehen, wenn man sich in Österreich niedergelassen hat, sich integrieren will und 10 Jahre hier verbracht hat. In außergewöhnlichen Fällen wird die Staatsbürgerschaft durch entsprechenden Beschluß im Ministerrat verliehen, siehe den Fall der Russin Anna Netrebko.
Es ist mir unbekannt, daß der lange Arm des Uwe Scheuch so weit reichen würde, den Ministerrat so stark beeinflußen zu können, um eine von ihm gewünschte Person zu einem Österreicher zu machen - die FP bekommt nicht einmal einen Antrag durch, warum sollte sie auf einmal die Staatsbürgerschaft für einen ihnen genehmen Russen erwirken?
Für eine Tat, die man nur angedacht hat und gar nicht imstande ist durchzuführen, ein halbes Jahr Gefängnis bedingt auszufassen, wenn das keine Gesinnungsjustiz ist, was dann?
Die österreichische Justiz hat offenbar ein Problem damit, Täter und Opfer zu unterscheiden. Denn bedenkt man weiters, daß Scheuch eine Falle der NEWS-Zeitung gestellt wurde, so erscheint Scheuch hier nicht als Täter sondern viel mehr als Opfer einer offenbar hinterhältigen, von langer Hand geplanten Intrige, bei der die Hintermänner ausgeforscht und angeklagt gehören. Aber vom Staatsanwalt hat man in diese Richtung nichts gehört.
Wie sehr die schon chronisch gewordene linksseitige retrograde Amnesie in den Nachrich-ten-Redaktionen des ORF verbreitet ist, dafür wird der Beweis in der Berichterstattung über das Urteil im U. Scheuch-Prozeß im Fernsehen wie im Hörfunk wieder einmal schlagend erbracht. Bei der Nennung von Politikern vor Gericht in der Vergangenheit fielen den Redakteuren nur noch zwei Namen ein: F. Olah und P. Rosenstingl. Die rechtskräftig verurteilten Freunde und Unterstützer des sechsfachen Mörders U. Proksch aus der damaligen 'Politelite' sind ihnen ebensowenig in den Sinn gekommen, wie ein Finanzminister a.D. als Steuerhinterzieher, ein Urkunden Unterdrücker ehemaliger Innenminister, ein falsch aussagender Bundeskanzler vergangener Tage oder der ebenfalls mit gerichtlichen Sonnenflecken bekleckerte 'Sonnenkönig' seligen Angedenkens. Gewiß hat damals die Justiz über die in den Lukona, Noricum und AKH Skandalen Involvierten jener 'Elite' keine unbedingten Haftstrafen verhängt; das wird wohl aber nicht der Grund der Vergeßlichkeit im ORF sein. Vielmehr ist der Wrabetz ORF in seinen Nachrichtendiensten mittlerweile zum Belangsender rot-grüner Parteiapparate verkommen. Wie er auch in der Gestaltung seiner Fernsehprogramme immer weniger von den seichtesten Kommerzsendern zu unterscheiden ist. Und der neuerlich kandidierende GD. hat die Stirn, diesen Weg in die Niveaulosigkeit noch weiter ausbauen zu wollen. Der Gipfel aber: Daß man dafür gleich einem vom Gesetz geschützten medialen Wegelagerer auch noch einen Tribut entrichten muß.
Nochmals zur "causa prima"!
Wolfgang Fellner, der ja nicht gerade als Sympathisant der Blauen gilt, schreibt im heutigen "Österreich" dazu, was ich hier auszugsweise wiedergeben möchte:
"Das Urteil gegen Uwe Scheuch ist - auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist - dramatisch. Noch nie hat ein Politiker wegen eines vergleichbaren Delikts so viel "Schmalz" ausgefaßt. Sechs Monate Gefägnis (und weitere 12 Monate Häf'n) für die ANGEDACHTE Vermittlung einer Staatsbürgerschaft ist gewaltig!
Wenn das Beispiel des Klagenfurter "Rambo"-Richters Schule macht, trifft sich bald die halbe politische Szene des Landes hinter Gittern. Denn (TATSÄCHLICH Anm. von mir!) "Einbürgern gegen Geld" war bisher eher die Regel als die Ausnahme.
In Wahrheit muß jede Einbürgerung der letzten 10 Jahre auf den Tisch. Ich wette: Bei der Hälfte aller Staatsbürgerschaften, die via Ministerrat verliehen wurden, steht eine "Spende" dahinter. Für Parteien. Für "Kultur". Für "den Sport".
Das Urteil des Richters ist für Uwe Scheuch BRUTAL. Es ist heftig, weil hier schon der "GEDANKE ZUR TAT" mit Gefängnis bestraft wurde. Und wenn nun jeder strafbare "GEDANKE" in den Häf'n führt, kann das heiter werden!!!"................
usw. usw.
Hier deckt sich seine Ansicht ausnahmsweise absolut mit meiner, obwohl ich ansonsten diesem Mann mit seinem "Bassenablattl" sehr, sehr kritisch gegenüberstehe. Aber wie man sieht, ist dieses Urteil ein so krasses, daß sogar Wolfgang Fellner das Bedenkliche daran genau erkennt!