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Fußnote 205: Datenschutz schützt Kriminelle

Ich will die Leser nicht allzu sehr langweilen mit dem unendlichen Thema Zeitungsbestechung durch die Politik auf Steuerkosten. Daher die neueste Schnurre nur als Fußnote.

Die Regierung verzichtet, wie zu erwarten war, auch in einem neuen Gesetzesentwurf auf alle wirklich effizienten Maßnahmen zur Beschränkung dieser Bestechungsinserate, die etwa über das Wiener Rathaus, die ÖBB und etliche (zum Glück nicht alle) Minister finanziert werden. Ein besonders unappetitlicher Aspekt: Die Koalition will weiterhin nur Pauschalsummen der vergebenen Inserate veröffentlichen. Die Kosten jedes einzelnen dieser Inserate sollen hingegen keineswegs bekanntgegeben werden. Der Steuerzahler soll ja nicht zu genau erfahren, dass er dafür auch noch maßlos überhöhte Preise zahlt. Zur Begründung hat man nun ein köstliches Argument gefunden: den „Datenschutz“! Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Da greift man vor allem seit Werner Faymanns Wechsel in die Regierung ungenierter denn je in die öffentlichen Kassen, um parteipolitischen Nutzen zu erzielen, aber die Summe des entwendeten Betrages hat geheim zu bleiben. Empfehlung an alle Strafverteidiger: Auch sie können sich künftig mit der gleichen Logik im Falle von Diebstahl, Raub, Betrug oder Untreue ihres Klienten auf den Datenschutz berufen und zumindest die Geheimhaltung der Größe der jeweils erzielten Beute verlangen.

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