Fußnote 203: Im Zweifel für den Angeklagten
01. Juni 2011 00:05
2011-06-01 00:05:00
| Autor: Andreas Unterberger
Lesezeit: 1:00
Der deutsch-schweizer Wetter-Star Jörg Kachelmann ist vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen worden. Im Zweifel.
Ob zu Recht oder Unrecht, kann ich im Gegensatz zu all den vielen klugen Menschen, die auch nicht beim Prozess dabei waren, nicht sagen. Aber interessant und lobenswert ist es jedenfalls, wenn ein deutsches Gericht diesen uralten Satz jedes Gerechtigkeitssystems ernsthaft praktiziert: Wenn die Schuld eines Angeklagten nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dann ist er freizusprechen. Punkt. In Österreich wird bei Gerichten hingegen oft ein schlampiges Prinzip praktiziert: Wenn die Beweise nicht ausreichen, wird halt als fauler Kompromiss ein geringerer Strafrahmen benutzt. Noch weniger beachtet die Staatsanwaltschaft in letzter Zeit einen weiteren Rechtsgrundsatz: Karl-Heinz Grasser ist in ihren Augen einfach schuldig, auch wenn es weit und breit keinen Tatbeweis gibt. Und wenn man schon mit dem Vorwurf der Bestechung scheitert, wird halt ein altes Steuerverfahren aufgerollt und mit einer absurden Zahl von Hausdurchsuchungen begleitet – Freilich nur im Inland. Wenn man auch damit scheitert, dann werden halt ein paar Parkvergehen oder Fouls beim Fußballspielen dazu dienen, um Grasser zu schädigen. Irgendjemand muss ihn sehr fürchten.
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In Deutschland herrscht eben noch das wichtige und richtige Prinzip, besser einmal einen Schuldigen im Zweifelsfall laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu ruinieren.
In Österreich gleiten wir immer mehr ins Gegenteil, besonders beim politischen Gegner und unsere VLJ = Vereinigte Linke Jagdgesellschaft darf sich auch der entsprechenden Medienberichterstattung sicher sein.
Dieser Medienphalanx beugt sich bereits unsere Justiz und da wird es besonders gefährlich für den Rechtsstaat.
Justiz, ORF und linke Zeitungsredakteure marschieren bereits Hand in Hand, waschen diese einander und dabei werden beide schmutzig!
Die Bananenrepublik läßt wieder einmal deutlich grüßen!
Der Kachelmann Prozess hätte nach Meinung namhafter deutscher Juristen überhaupt nicht stattfinden dürfen, so erdrückend waren die Beweise gegen das "Vergewaltigungsopfer", das von allem Anfang an Polizei und Justiz schamlos belogen hatte.
Dazu eine Staatsanwaltschaft, die Kachelmann sofort in U-Haft brachte und die wie bei einem Schauprozess agierte, Datendiebstahl in großem Ausmass und teilweise gigantische Medienhetze zuließ und förderte.
So konnte die BUNTE Zeuginnen gegen Kachelmann mobilisieren und präsentieren, die von diesem Drecksblatt für ihre Aussagen gegen Kachelmann mit 50.000 Euro geschmiert wurden.
Die Justiz im Würgegriff diverser Gender-Weiber-Organisationen allen voran Alice Schwarzer hätte nur allzugern Herrn Kachelmann verurteilt, nur beim besten Willen reichte es nicht.
Der Kachelmann-Verteidiger polterte trotz des Freispruchs gegen das Gericht: Die Kammer hätte den Angeklagten "zu gerne verurteilt" und in ihrer Urteilsbegründung noch einmal "richtig nachgetreten", um "den Angeklagten maximal zu beschädigen", ... Vor TV-Reportern sprach er von einem "befangenen Gericht" und einer "Erbärmlichkeit, die ihres Gleichen sucht in einem Gerichtssaal". (Quelle: SPIEGEL)
Also überhaupt kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz
Das zeigt, dass die deutsche Justiz den österreichischen Weg einschlägt, wo Datendiebstahl längst salonfähig ist und die obersten Richter von ORF, NEWS,
Profil,ÖSTERREICH und dem STANDARD gestellt werden, denen vor allem die Staatsanwaltschaft Wien zuarbeitet.
Als Beisitzer fungieren die grüne Daten-Hehlerin Gabriele Moser und der rote Vorverurteiler Jarolim.
....vielleicht wäre alles anders gelaufen, hätte Kachelmann damals, seine Zweifel, an dem vom Mensch verursachten Klimawandel, - für sich behalten.
Wie deutsche Gerichte wirklich ticken oder wie ein angeklagter und verurteilter Kinderschänder aus dem "muslimischen Kulturkreis" mit einer bedingten Gefängnisstrafe davonkommt:
http://www.noz.de/lokales/54431487/mutter-draengt-sohn-zum-missbrauch-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck-verurteilt-26-jaehrigen-und-eltern
Der Herr Kachelmann ist mir zwar echt piepegal, doch habe ich den gestern über ihn "verhängten" Freispruch positiv aufgenommen.
Wenn sich eine Dame, die mit dem erwiesenermaßen recht aktiven Womanizer ein nicht nur einmal stattfindendes Verhältnis pflegt (und dessen Vorlieben wohl kennt), plötzlich nurmehr an gewisse negative Auswüchse beim gemeinsamen Spaß erinnert, scheint mir das doch ein wenig unglaubwürdig.
Also: im Zweifel für den Angeklagten! Gut so!
Wieder einmal völlig richtiger Kommentar! Ich wiederhole nur wieder die These vom "postmodernen Putschverfahren" (Arturo Diaconale) der marxistisch-leninistischen Internationalen (Komintern)! Erreichtes Ziel der pools aus Anklage und Journalisten ist nicht das gerechte Urteil sondern der Medienprozess mit Hilfe (illegalen) Datentransfer! Klassisches Beispiel: tangentopoli 1991-92 der Mailänder Staatsanwaltschaft (nur 3% der Anklagen führten zu Urteilen aber zur Vernichtung von zwei Volksparteien) mit auffallender Schonung des kommunistischen Großkapitalisten De Benedetti! In der Gegenwart der Fall "Ruby) ausgehend von derselben Staatsanwaltschaft, mit einem Datenmißbrauch von derartigem Ausmass, dass der in Amerika zu zwanzig Jahren Gefängnis für die Staatsanwältin (natürlich mit kommunistischem Hintergrund) geführt hätte. In Bewegung ist nur die Ausdehnung der Anklagepunkte: über Korruption zu sexueller Sünde zu Plagiat, Verletzung der Menschenrechte oder irgend eine Wiederbetätigung, immer unter Schonung der Linken!
Wieder einmal möchte ich davor warnen, die Justiz völlig weisungsfrei zu stellen. Ehrgeizlinge zusammen mit politischen Gruppierungen könnten sonst ein ungeahntes und zerstörerisches Eigenleben entwickeln und sich zu quasi-Diktatoren aufschwingen.
Der Souverän ist das Volk. Es wird unmittelbar durch das gewählte Parlament repräsentiert, nicht durch die Justiz und nicht durch die Regierung. Es gilt daher folgende Rangordnung: Die Justiz wird durch die Regierung kontrolliert (Weisungen), die Regierung wird durch das Parlament kontrolliert und das Parlament wird durch das Volk kontrolliert.
Es wäre verhängnisvoll, diese Kontroll-Ordnung zu zerstören und die Justiz zu einem zweiten (unabsetzbaren) Souverän werden zu lassen.
(Dass die Regierung sparsam mit Weisungen umgeht, dafür sorgt ohnehin eine aufmerksame Öfffentlichkeit).