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Fußnote 203: Im Zweifel für den Angeklagten

Der deutsch-schweizer Wetter-Star Jörg Kachelmann ist vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen worden. Im Zweifel.

Ob zu Recht oder Unrecht, kann ich im Gegensatz zu all den vielen klugen Menschen, die auch nicht beim Prozess dabei waren, nicht sagen. Aber interessant und lobenswert ist es jedenfalls, wenn ein deutsches Gericht diesen uralten Satz jedes Gerechtigkeitssystems ernsthaft praktiziert: Wenn die Schuld eines Angeklagten nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dann ist er freizusprechen. Punkt. In Österreich wird bei Gerichten hingegen oft ein schlampiges Prinzip praktiziert: Wenn die Beweise nicht ausreichen, wird halt als fauler Kompromiss ein geringerer Strafrahmen benutzt. Noch weniger beachtet die Staatsanwaltschaft in letzter Zeit einen weiteren Rechtsgrundsatz: Karl-Heinz Grasser ist in ihren Augen einfach schuldig, auch wenn es weit und breit keinen Tatbeweis gibt. Und wenn man schon mit dem Vorwurf der Bestechung scheitert, wird halt ein altes Steuerverfahren aufgerollt und mit einer absurden Zahl von Hausdurchsuchungen begleitet – Freilich nur im Inland. Wenn man auch damit scheitert, dann werden halt ein paar Parkvergehen oder Fouls beim Fußballspielen dazu dienen, um Grasser zu schädigen. Irgendjemand muss ihn sehr fürchten.

 

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