Unter dem Titel “Kontroverse” gibt es in jeder Freitag-Ausgabe der Salzburger Nachrichten eine Doppelkolumne, in der Katharina Krawagna-Pfeifer und ich jeweils zum gleichen, von der SN-Redaktion vorgegebenen Thema schreiben. Und zwar ohne dass man gegenseitig die Texte vorher kennt.
Diese Woche steht die “Kontroverse” unter dem Titel:
Ansturm auf Europa: Sind wir beim Asylrecht zu tolerant?
In der Folge finden Sie die beiden – unverändert wiedergegebenen – Kolumnen. Dadurch soll dieser kreativen und spannenden Idee auch hier ein Forum gegeben werden.
Im eigenen Interesse
Katharina Krawagna-Pfeifer war Innenpolitikerin der SN, Innenpolitikchefin sowie Leiterin des EU-Büros des “Standard” und SPÖ-Kommunikationschefin. Sie arbeitet jetzt als Publizistin und Kommunikationsstrategin (kkp.co.at).
Den Ruf nach Freiheit darf niemand überhören. Nicht in Ägypten und nirgendwo sonst." In einem berührenden Interview mit der Süddeutschen Zeitung schildert der frühere deutsche Außenminister Hans Dietrich Genscher, heute 83 Jahre alt, sein Verhältnis zu dem eben von der 2011er Generation ins Ausgedinge geschickten ägyptischen Diktator Hosni Mubarak.
Genscher lernte ihn 1981 unmittelbar nach der Ermordung des großen ägyptischen Staatsmanns und Friedensnobelpreisträgers Anwar el Sadat kennen. Beide arbeiteten in der Folge pragmatisch für den Erhalt des Friedens in dieser für die Welt so sensibel Region des Nahen Ostens. Wobei es nicht nur um den Frieden vor der europäischen Haustür geht, wie die Ereignisse in den anderen Ländern der arabischen Welt zeigen. Der ist - und vielleicht lernen die reichen Länder der EU dies endlich zu akzeptieren - nicht zum Nulltarif zu bekommen.
Eine noch offene Rechnung ist die faire Verteilung der ökonomischen Lasten in der globalisierten Welt. Denn der reiche Norden sollte nicht verdrängen, dass der zündenden Funke für die Umstürze in Tunesien und Ägypten die hohen Lebensmittelpreise waren. Keine noch so gut gesicherte Festung namens EU mit Frontex und anderen Überwachungssystemen wird Hungernde davon abhalten können, diese zu stürmen. Womit wir bei der anderen und ebenso schwierig zu lösenden Verpflichtung des reichen Nordens wären. Es geht um das Festhalten an den eigenen Grundwerten und somit an einem Asylrecht, das seinem Namen gerecht wird. Hier haben die Europäer eine Bringschuld im eigenen Interesse. Klar ist, dass nicht alle aufgenommen werden können. Aber für politische Verfolgte muss und wird es Platz in den 27 Ländern geben. Damit sich die Katastrophen des 20. Jahrhunderts auf europäischem Boden nicht wiederholen.
Handeln täte dringend not
Andreas Unterberger
In jüngster Zeit hat Österreich das Asylrecht gegen einige Missbrauchs-Taktiken abgesichert. Dennoch zeigen sich noch immer große Lücken, ganz abgesehen von den unendlich langen (Alt-)Verfahren beim VwGH - dessen Präsident dennoch heftig protestierte, als dem Gericht schließlich die Asylkompetenz genommen wurde.
Fragwürdig ist etwa das neu eingeführte „Bleiberecht", das schon Tausenden rechtskräftig abgewiesenen Asylwerbern doch noch den Verbleib in Österreich ermöglicht. Noch problematischer ist die Nichtabschiebung einer noch größeren Zahl abgewiesener Asylwerber, weil man ihre (meist geheim gehaltene) Heimat nicht eruieren kann oder weil man in viele Länder nicht abschiebt. Das schützt auch in Österreich verurteilte Drogendealer, etwa wenn ihnen deshalb daheim die Todesstrafe droht. Sie bleiben hier - samt Anspruch auf Mindestsicherung.
Noch Schlimmeres tut sich an den EU-Außengrenzen. Seit dem Umsturz in Tunesien sind über 5000 Möchtegern-Immigranten auf Lampedusa gelandet; noch größer ist der Andrang auf Griechenland.
Verantwortungsbewusste Politik müsste daher europaweit das Asylrecht durchleuchten. Was einst angesichts des Schocks über scheiternde Versuche, vor der Mordmaschine der Nazis zu fliehen, ausgebaut worden ist, was sich dann bei den Opfern des Kommunismus als gut und wichtig erwiesen hat, hat heute eine total andere Funktion: Heute ist das Asylrecht bis auf wenige Ausnahmen die Eintrittskarte für Arme der Dritten Welt ins Wohlfahrtsparadies.
Dadurch können sie eine Zeitlang legal hier bleiben und sich die Chance auf Eheschließung bzw. Vaterschaft - oder Untertauchen eröffnen. Manchen gelingt mit cleveren Helfern die Konstruktion wasserdichter Lebensläufe, die ihnen tatsächlich Asyl verschaffen. Handeln täte dringend not.
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Die Zeilen von Frau KKP musste ich dreimal lesen. Da zitiert sie Genscher und lobt indirekt die Diktatur von Mubarak, damit Europa (und natürklich Israel) Frieden vor unserer Haustür hatten. Anders ausgedrückt war die Unterdrückung des ägyptischen Volkes eigentlich nur ein "Kollateralschaden" für die Friedensicherung im Nahen Osten.
Und wenn KKP den politisch Verfolgten in der EU Asyl gewähren will, was sind dann die 5000 aktuellen tunesischen Flüchtlinge in Süditalien? Laut TV-Interview wollen sie nur Arbeit und Geld für ihre Familien.
Wenn Flüchtlinge alle ihre Dokumente absichtlich vernichten und auch keine genaue Auskunft über ihren Namen, Geburtsort u.s.w. geben wollen, dann gehört eine "Beugehaft" verhängt, bis diese Fakten geklärt sind. Da muss künftig viel energischer durchgegriffen werden. Das Problem mit den falschen Altersangaben ("Ich bin doch noch Jugendlicher") konnte ja nun auch schon durch Röntgenaufnahmen gelöst werden. Da hat sich dann oft schnell das doppelte Alter herausgestellt. Es gibt immer wieder Fälle, wo Botschaftsangehörige zu Einvernahmen gerufen werden und dann feststellen: Diese Person ist nicht aus unserem Land.
Asylrecht hin oder her:
ohne radikale Gegenmaßnahmen wird "das Schiff Europa" wohl recht bald aus Gründen unheilvoller Erstürmung durch arme Afrikaner und Asiaten, mit dementsprechender "Überfüllung" und zwangsläufig eintretender Schlagseite, untergehen, einfach untergehen!
Die oft minderklugen und einseitig linkslastigen K.K.P-Kommentare laufen bei mir schon seit Jahren unter "Medien-Ramsch"!
@ Frau Krawagna-Pfeifer
Österreich hat 220 000 000 000 Euro Schulden und soll weitere Schulden machen, damit ein 'Asylrecht' (der Name ist schon in der Nähe der Fremd-Selbstbedienung) von x-beliebigen Möchtegern - Zuwanderen ausgeübt werden kann, vornehmlich die Flucht in unser Sozialsystem ohne Gegenleistung, ohne Arbeit.
Flüchtlinge haben wir immer schon aufgenommen und werden das auch immer tun, denke ich, auch wenn wir mehr Schulden haben als die Länder der Flüchtlinge.
Asylsuchende ohne Papiere ohne Nachweis für ihre wirkliche Herkunft, Betrüger jeder Art und Untertaucher müssen festgehalten werden dürfen, bis zur Aufklärung des wahren Sachverhaltes. Danach ist zu prüfen, ob wir die Zuwanderungswilligen brauchen können und zu entscheiden, ob sie wieder nach Hause geschickt werden müssen oder hier arbeiten dürfen. Ohne Arbeit kann es hier keinen Aufenthalt auf Dauer geben, außer Studierende und Urlauber und sonstige Ausnahmen und innerhalb von internationalen Firmen, etc.
@ Dr. Unterberger
Ich kann die Möchtegern Immigranten schon verstehen, habe ich doch selbst auch im Ausland gearbeitet, dort Arbeit gesucht und gefunden. Ohne Arbeit war ich höchstens auf Urlaub im Ausland.
Sich einfach in die Mitte zu stellen und zu sagen, 'Ihr müßt mich ab jetzt erhalten', sagen Sie richtiger weise, ist verbesserunhgswürdig und zwar dringend.
Auch die 'Rand- und Grenzmethoden', wie 'Heirat' (oft gegen Geld), wie Unterstützung durch Grünanwälte, etc. sind abzulehnen und daher in die Verbesserungen einzubeziehen.
Es müssen klare Verhältnisse herrschen und die müssen verstanden werden. Sie werden auch verstanden, wenn sie exekutiert werden, sie werden ausgenützt, wenn sie von Linksgrün boykottiert werden.
Die Frage für mich ist, wie kann eine SPÖ und die Grünen so gegen Österreich und sein Volk sein ?
"Was einst angesichts des Schocks über scheiternde Versuche, vor der Mordmaschine der Nazis zu fliehen, ausgebaut worden ist, was sich dann bei den Opfern des Kommunismus als gut und wichtig erwiesen hat..."
Was für die Nazis gilt, gilt bereits für den Kommunismus nicht mehr. Wir haben jedem. der über den eisernen Vorhang entkam von vornherein politische Verfolgung und Asyl zugebilligt. Das war möglich, weil die Kommunisten bemüht waren, die Grenze dicht zu halten. Das funktioniert aber nicht mehr, wenn ein Flüchtlingsstrom aus Ländern kommt, die der Auswanderung keine ernsten Hindernisse entgegensetzen, ja gar nichts dagegen haben, wenn sie Teile ihrer ohnehin wenig qualifizierten Überbevölkerung los werden.
Der Kommunismus sah noch ein Problem darin, Leute entkommen zu lassen, für deren Ausbildung der Staat gesorgt hat, und die für diesen Staat wirtschaftliches Potenzial bedeuteten. Heute verschiebt sich das Problem einer Überbevölkerung, die zu Hause nicht ernährt werden kann, in die Aufnahmestaaten, die sie zwar ernähren, aber mangels wirtschaftlichen Potenzials nicht beschäftigen können. Mit dem lockeren Asylbegriff aus der Zeit des eisernen Vorhangs weitet sich die Zahl der Asylberechtigten ins Uferlose.
Das mit dem Teilen des Wohlstands klingt ja ganz nett, aber die Befürworter scheinen sich über den Quotienten nicht im Klaren zu sein. Man darf gespannt sein, wie eine Mehrheit der Bevölkerung reagieren wird, wenn ihr das bewusst wird.
Ich frage mich, worin das Problem liegt. Es ist doch eindeutig so, daß jemand, wenn er unerlaubterweise eine Staatsgrenze überschreitet, auf jeden Fall im Unrecht ist.
Wenn sich dann dieser Jemand weigert, seine Identität, sein Alter und sein Herkunftsland anzugeben, ist er ebenfalls im Unrecht.
Wenn sich jemand aus Gründen der Verschleierung seiner Papiere absichtlich entledigt, ist er/sie auf jeden Fall im Unrecht.
Wenn jemand einem Schlepper Geld bezahlt, weiß er, daß er/sie ein Unrecht begeht.
All das wissen diese "Asylsuchenden" ganz genau, sonst würden sie diese faulen Tricks nicht anwenden.
Und dann kommen ihre Helfershelfer, unsere linken Gutmenschen angerannt, und wollen diese Asylsuchenden---in Wahrheit zu 98% Wirtschaftsflüchtlinge---von allem Unrecht ohne Konsequenzen reinwaschen und uns Steuerzahlern zum Durchfüttern aufs Auge drücken.
Der große Irrtum im Asylrecht
Von Peter Meier-Bergfeld
Auch unter Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention ist im Asylrecht vieles machbar, wenn der politische Wille da ist. Die Konvention wird zwar sehr oft zitiert, aber nur selten gelesen.
Wann immer hierzulande in der politischen Diskussion etwas am Asyl- oder Flüchtlingsrecht restriktiv geändert werden soll, ertönt der Hinweis auf Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auf ein Tabu, eine unantastbare Monstranz, die da herumgetragen wird.
Vor etlichen Monaten hat Großbritannien die EMRK außer Kraft gesetzt. Verräterischerweise wurde dies in der Presse mehr oder weniger verschwiegen. Man stelle sich vor, Österreich hätte das getan! Aber tatsächlich ist eben auch unter Geltung von GFK und EMRK vieles machbar, wenn man den politischen Willen dazu hat. Die Konvention wird viel zitiert und wenig gelesen.
Ursprünglich stammt die GFK aus dem 28. Juli 1951 und galt nur für Europa, de facto für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des Kommunismus. Da war es einfach (und diente der Propagierung westlicher Werte), großzügig zu sein. Erst am 31. Jänner 1967 wurde sie weltweit ausgedehnt. 137 Staaten haben sie ratifiziert, selbst Sudan, Iran, Kongo, Kenia, Somalia, Ex-Jugoslawien, Israel oder die Türkei.
Die GFK begründet keine Einreiserechte für Individuen, sie gewährt kein Recht auf Asyl, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten, sie normiert – recht interpretationsfähig – das Recht im Asyl, nicht auf Asyl. Das Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft bleibt jedem Unterzeichnerstaat selbst überlassen. Natürlich (nach GFK-Artikel 1) kann ein Flüchtling zurückgeschickt werden, wenn die Umstände, aufgrund derer er anerkannt wurde, wegfallen. Die GFK findet auch keine Anwendung auf Personen, die Verbrechen begangen haben (Artikel 1f), und natürlich hat jeder Flüchtling "gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, die Verpflichtung, Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffene Maßnahmen zu beachten" (Artikel 2). Artikel 9 verschärft das: "Keine Bestimmung dieses Abkommens hindert einen Staat (. . .) bei Vorliegen schwerwiegender und außergewöhnlicher Umstände daran, gegen eine bestimmte Person vorläufig Maßnahmen zu ergreifen, die dieser Staat für seine Sicherheit für erforderlich hält." Illegale Einreise eines Flüchtlings kann durchaus bestraft werden, nur dann nicht, wenn der Flüchtling "unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem Leben oder Freiheit bedroht waren" und "vorausgesetzt, dass er sich unverzüglich bei den Behörden meldet und Gründe darlegt, die die unrechtmäßige Einreise rechtfertigen".
Es ist ebenfalls eine Legende, dass die Artikel 32 und 33 der GFK die Ausweisung jedes anerkannten Flüchtlings verböten. Diese (Artikel 32) ist "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" möglich. Sogar, ohne dass der Flüchtling Rechtsmittel einlegen kann ("zwingende Gründe für die öffentliche Sicherheit", Artikel 32, Abs. 2).
Das angeblich absolute Ausweisungsverbot des Artikels 33 wird in dessen Absatz 2 eingeschränkt: "Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde."
Jeder Drogendealer könnte also – auch als anerkannter Flüchtling – in ein Land, in dem ihm sehr Gravierendes droht, ausgewiesen werden; auch jeder, der seine Ausweispapiere vernichtet, Pässe (ver)fälscht oder sonst wie – per schwerem Vergehen – selber Ausweisungshindernisse erzeugt. Wer wirklich ernsthaft um Leib und Leben fürchtet, und nur das ist Asylgrund, wird das auch nicht tun.
Schließlich, wie fast alle internationalen Konventionen, etwa der Atomwaffensperrvertrag in seinem Artikel 10, hat auch die GFK eine Kündigungsklausel (Artikel 44): "Jeder vertragschließende Staat kann das Abkommen jederzeit durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zu richtende Mitteilung kündigen." Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Außerdem kann (Artikel 45) jederzeit eine Revision des Abkommens beantragt werden.
S. g. Frau KKP - bei einem Wohlstand, der nurmehr auf riesigen, unüberschaubaren Schuldenbergen aufgebaut ist, hört sich die "faire Verteilung der ökonomischen Lasten" sowieso bald auf und das werden auch die Zuwanderer sehr bald zu spüren bekommen, welche glauben sich ins "Wohlfahrtsparadies" Europa gerettet zu haben. Die echten Leistungswilligen verlassen sowieso schon das sinkende Schiff Europa in Richtung Wachstumsmärkte und zurück bleiben die Schlaraffenlandgläubigen. Schöne Zukunftsaussichten warten auf uns!