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Zwei Ministerinnen und die Scheidung

 Da hat die Frauenministerin sicher recht: Noch wichtiger als ein gemeinsames Sorgerecht für Scheidungskinder, wie es der Justizministerin am Herzen liegt, ist die Festlegung eines gesetzlichen Mindest-Besuchsrechts. Aber auch da werden wieder einmal nur halbe Maßnahmen zu halben Zielen diskutiert.

Hier soll gar nicht lange debattiert werden, ob die vorgeschlagenen vier Tage ausreichend sind. Viel spannender ist die nicht beantwortete Frage: Und was sind die Konsequenzen, wenn jemand (meistens die Mütter) das Besuchsrecht ständig hintertreibt? Bleibt das weiterhin so folgenlos wie bisher, wenn einmal das Kind angeblich krank ist, wenn ein andermal beim Abholtermin niemand zu Hause ist, und wenn ein drittes Mal ein ganz, ganz unaufschiebbarer anderer Termin wahrzunehmen ist? Solange sich die Ministerinnen nicht wirklich der Realität stellen, sind ihre Reformversuche nichts wert.

Und geradezu lachhaft ist es, wenn die beiden Damen nun streiten, ob man vom Gericht eine Entscheidung binnen eines Jahres verlangen kann oder nicht. Man würde es noch verstehen, wenn der Streit darum ginge, ob eine Entscheidung binnen eines Monats fallen muss. Aber ein Jahr ist ja schon als Zielvorgabe eine Schande. Immerhin geht es da um Kinder, die man nicht solcherart schikanieren darf. Zermürbte Eltern übrigens auch nicht.

Was Frau Heinisch-Hoseck und Frau Bandion-Ortner genauso wenig ansprechen, ist der Grund von Verfahrensverzögerungen: Das sind nämlich die überwiegend weiblichen Jungrichterinnen, die seltsamerweise meist beim Familienrecht ihre Karriere starte dürfen, und die überraschenderweise des öfteren schwanger werden. Was gut für den Kampf gegen die Demographie-Katastrophe, aber ganz schlecht für die Beilegung eines Rosenkrieges ist.

Wir wollen ja gar nicht davon reden, dass die Hälfte der Familienrichter Männer sein könnten, aber noch wichtiger wäre es, wenn nur lebenserfahrene Menschen (welchen Geschlechts immer) ans Familienrecht herandürfen, und sich die richterlichen Anfänger erst bei Miet-, Verkehrs- oder Konsumentenrecht austoben müssen. Wo menschliche Ahnungslosigkeit lange nicht so folgenschwer ist.

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