Fußnote 137: Der Unterschied zwischen Kosovo und Österreich
27. September 2010 13:59
2010-09-27 13:59:00
| Autor: Andreas Unterberger
Lesezeit: 1:00
Der Präsident des Kosovo tritt zurück, weil er die Verfassung nicht eingehalten hat.
Dabei scheint sein Delikt von außen gesehen relativ marginal gewesen zu sein: Er hat bei Antritt des Präsidentenamtes den Vorsitz in seiner Partei ruhend gestellt und nicht ganz zurückgelegt. Über die Relevanz dieses Unterschieds berieten die Gerichte zwei Jahre, bis sie sich nun zu einer strengen Auslegung entschlossen haben. So weit, so wenig aufregend. Aufregend wird erst der Vergleich mit Österreich. Da plant die Regierung den von der Verfassung vorgeschriebenen Termin für eine Budgetvorlage nicht einzuhalten, tritt aber nicht zurück, und auch Bundespräsident oder Parlamentsmehrheit tun nichts, um dem Grundgesetz wieder zu seiner Gültigkeit zu verhelfen. Der Vergleich macht uns sicher: Der Kosovo ist heute ein Rechtsstaat, und Österreich ist heute – ?
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In Österreich ist der Rechtsstaat dabei seinen Hoheitsanspruch in allen Bereichen, in denen die linke Gutmenschen-Schickeria ihren Allmachtsphantasien freien Lauf lässt, ruhend zu stellen oder gleich abzutreten.
Beispiel gefällig?
Da wird von der StA Wiener Neustadt die Übergabe von Beweismitteln gefordert. Darauf der ORF-General: "Aus grundsätzlichen Überlegungen und auf der Basis unserer prinzipiellen Haltung haben wir uns nach reiflicher Überlegung und in Abwägung aller Folgen dazu entschlossen, das Redaktionsgeheimnis als das höhere Gut zu betrachten, selbst wenn wir dafür auch Zwangsmaßnahmen in Kauf nehmen müssen - die Bereitschaft hat ja bereits der Informationsdirektor deutlich artikuliert und bei dieser Haltung bleiben wir auch".
Eine derartige Interessensabwägung (hie Redaktionsgeheimnis- da Herausgabeanordnung durch die StA) steht in einem Rechtsstaat nur den Gerichten zu, aber offenbar hat der ORF Generaldirektor den Verfassungsgerichtshof als oberste Instanz der Rechtsauslegung abgelöst...
Noch ein Beispiel?
Im gestern zu Ende gegangenen steirischen Wahlkampf wird ein (zugegeben etwas dümmliches) Online-Spiel auf der Website der steirischen Freiheitlichen online gestellt. Auf Zuruf sämtlicher linker Berufsentrüsteter muss das Spiel binnen weniger Tage von der Website entfernt werden.
Was passierte noch gleich mit dem verantwortlichen Funktionär, als auf einer Homepage der SPÖ ein Rapper dazu aufforderte HC Strache zu ermorden...?
Ich bin mir sicher, man könnte diese Liste noch um etliche Beispiele erweitern...
Die Frage beleibt, quo vadis Rechtsstaat in Österreich?
Blecha's Augenzwinkern, Kohl's Unkorrektheit, Faymann's hilfloses Gekrächze, Pröll's Umfaller, die Gerichte, die Justiz, die Beamten, Fischer's 'Überparteilichkeit', etc., sie alle sind heillos in all die Ungesetzlichkeiten und oft schweren Gesetzesbrüche verwickelt und tun das ganz offen. Kein Medium erwähnt das.
Statt Gesetz haben wir P.C., statt Geld haben wir wertlose Papierln (wird bald eintreffen), statt einer Regierung haben wir Selbstbedienung, statt Politikern haben wir Mimosen und Antiösterreicher, die das Volk bewußt oder aus Blödheit verscherbeln, statt Wahrheit haben wir die Lüge.
In Österreich blüht die Korruption, nehmen die Apparatschiks überhand und setzen die Demokratie außer Kraft, verbieten Freiheit und freie Meinung, korrumpieren die Medien und schaffen den 3. Platz der Weltkorruption, etc.
Sie wissen ofenbar nicht, was sie tun. Und wenn, dann gehören alle daran Beteiligten hinter Gitter.
Und was ist Österreich heute-?
Eine ins Chaos schlitternde Ochlokratie
Österreichs Politiker ähneln einem Komödiantenstadel und sie wähnen sich sogar im Recht mit ihrer schlecht gespielten Komödie.
Unseriöses, gesetzwidriges Verhalten von Politikern scheint in diesem Land keine Rolle zu spielen, nötigenfalls werden die Gesetze geändert, bis es der herrschenden Klasse passt. Dass dabei das Volk auf der Strecke bleibt ist Nebensache, am besten wäre, das Volk tritt zurück(wortwörtlich!)
"Österreich ist heute - .........................."
...........ein in den übelsten Proporz zurückgefallenes Konstrukt, in dem sich Rot und Schwarz beliebig der Macht bedienen und sich unverschämt am Futtertrog bereichern, wobei die Sozis diese Umtriebe lieber mit den Grünen teilen würden, aber der Wähler ihnen dies bisher zum Glück verwehrt.
Fragt sich nur, wie lange noch, denn wenn im Oktober Wien dieser Konstellation anheimfällt, dann wäre womöglich ein erschreckender Dominoeffekt die Folge und die Abschaffung Österreichs unaufhaltsam! *schreck*
So manche unserer Wunderlichkeiten erklären sich aus dem Umstand, dass wir im Laufe der Zeit aus dem guten Rechtsstaat einen „vergesetztlichten“ Staat gezimmert haben – das ist jener Zustand, in dem es zahllose Gesetze gibt, die mangels Lesbarkeit nicht mehr verstanden werden können, die vielfach nicht vollzogen werden bzw. unvollziehbar sind und die dazu beitragen, dass der Unterschied zwischen gut und bös, zwischen recht und unrecht, zwischen fair play und Hinterfotzigkeit, zwischen Anstand und Unanständigkeit, zwischen Rechtschaffenheit und Schlitzohrigkeit u.a.m. in Paragraphen und den sich daraus ergebenden Folgen und Gegenmaßmnahmen unterzugehen droht. In diesem Gestrüpp wird ein wenig erfreuliches Dictum verständlich, wonach man Gesetze hat, um etwas nicht tun zu müssen, um jemandem etwas antun zu können und vor allem um Belange eigenen Interesses zu fördern. Um den guten Ruf braucht man sich auch nicht mehr allzusehr zu kümmern, da es sich bekanntlich auch ohne gut lebt. Ferner können in diesem Paragraphengestrüpp bestimmte Wesen besonders gut gedeihen, können sie doch davon ausgehen, dass ihr „Tun und Lassen“ in dem einen oder anderen Gesetz schon „gedeckt“ sein wird und somit legitim ist. Wenn man das ursprüngliche ABGB mit seinen fast 200 Jahren aus Nostalgie aus dem Bücherschrank holt, wird der Unterschied in Sprache, in Systematik, in Stil, in Klarheit und in einer für die damalige Zeit unglaublichen Fortschrittlichkeit zur Gegenwartslegistik so richtig offenbar.
Die Stellungnahmen zum Wahlausgang in der Steiermark könnten dem guten alten George Orwell und seinem Wahrheitsministerium entnommen worden sein. Auch was sich der ORF in dem einen oder anderen Beitrag geleistet hat, war nicht nur unprofessionell, sondern für eine Anstalt öffentlichen Rechtes untragbar. Macht aber nichts, denn, ob das ORF-Gesetz vollzogen wird oder nicht, spielt scheinbar keine Rolle – es ist eben Teil der wortstarken und „schönen Gesetzeswerke“ und damit ist es genug. Hauptsache wir haben viele Gesetze! Der Hinweis auf Artikel 18 BVG sticht nicht, denn weder der Bund noch die Länder sollten sich um Angelegenheiten kümmern, die in einer aufgeklärten Gesellschaft keiner öffentlichen Hand bedürfen.
Und so kommt es, dass wir schon so weit zu sein scheinen, auf manchen Gebieten einen Vergleich mit dem Kosovo aushalten zu müssen.
Klar liegt ein grober Rechtsbruch vor und der Bundespräsident bzw. die Nationalratspräsidentin hätten die Möglichkeit dagegen einzuschreiten.
Aber, lassen wir die Pferde nicht mit uns durchgehen, ich denke die Beschimpfungen gehen zu weit; das "four letter"-Vokabular könnten wir weglassen.
Traurig ist die Feigheit unserer Politiker, die mit Recht annehmen, daß die Offenlegung ihrer Pläne - so sie denn welche haben - zu höheren Stimmanteilen
bei den Oppositionsparteien führen würden.
Aber da sind sie selber schuld. Es war verantwortungslos Maßnahmen gegen
das Budgetdefizit so lange hinauszuzögern.
Es war und ist verantwortungslos den Menschen nicht zu erklären, warum
Einschnitte in "Gewohnheitsrecht" erforderlich sind; das wäre primär Bringschuld der ÖVP.
Da könnte sich zeigen, wer die Schuldenmacherpartei ist
und ob die ÖVP einmal Rückgrat hat.
Aber mit der heutigen Politikergarde und der derzeitigen, vom Anspruchsdenken
umnebelten Wählergeneration habe ich wenig Hoffnung.