Die Schweizer Trauben sind manchen zu sauer
02. August 2010 01:06
2010-08-02 01:06:00
| Autor: Andreas Unterberger
Lesezeit: 1:30
Es ist geradezu rührend: Ein SPÖ-Journalist triumphiert, dass Österreich die Schweiz in punkto Wettbewerbsfähigkeit und Kaufkraft überholt hat. Womit offenbar endlich das Gerede widerlegt sein soll, dass derzeit fast alle Leute die Schweiz als Vorbild hinstellen.
Soche Aufsätze führen sich zwar im Grund selbst ad absurdum. Aber da mich ein Partner dazu aufgefordert hat, doch einige Anmerkungen dazu: Natürlich haben die massive Schuldenmacherei der Regierung, die Zinssenkungen und die überhöhte Lohnrunde des Vorjahres derzeit eine erhöhte Kaufkraft unter die Menschen gebracht (die sie freilich eher zum Sparen, für Gold- und Immobilienkäufe oder für Auslandsreisen als zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft nutzen).
Nur sollte man sich eher schämen, wenn man eine schuldenfinanzierte Geldaufblähung als Erhöhung der Kaufkraft berühmt. Denn je mehr Geld 2009 und 2010 unter die Menschen gebracht worden ist, umso bitterer wird die Rückzahlung. Und der damit verbundene Kaufkraftverlust.
Die Schweiz hat hingegen auch das Krisenjahr mit einem Budgetüberschuss durchgehalten. Und dennoch hat sie derzeit nur 3,7 Prozent Arbeitslose, also viel weniger als Österreich oder die anderen EU-Staaten.
Irgendwie kommen mir die Lobhudler mit ihren Lobgesängen auf die derzeitige Kaufkraft in Österreich wie Defraudanten vor, die am Abend vor der Konkursanmeldung noch einmal im Nachtlokal den tollen Mann spielen.
Dasselbe trifft auf die Wettbewerbsfähigkeit zu. Weil fast alle Welt derzeit in den Schweizer Franken drängt, und weil dessen Kurs dadurch beharrlich steigt, schafft das gewisse Probleme für den Schweizer Export. Nur: Solange die Schweiz so niedrige Arbeitslosenzahlen hat, sollte sich kein Österreicher über die Schweiz den Mund zerreißen. Außer er versucht verzweifelt, Propaganda für den fahrlässigen Finanzkurs der Faymann-Republik zu machen.
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Wiederum - wie wahr ist was Dr. Unterberger schreibt. Aber in einem irrt er: er glaubt offensichtlich, die Linke sei mit Blindheit geschlagen vor dem nahenden (wirtschaftlichen) Desaster. Das ist (leider) nicht der Fall - es existiert zweifelsohne ein Masterplan für den (wirtschaftlichen) GAU. Brauchbares Muster und Leitlinie ist das deutsche Lastenausgleichgesetz nach der deutschen Währungsreform 1948, bei dem die verschiedenen Vermögensarten, seien es betriebliche oder private, seien es Geldvermögen, Immobilien oder Forderungen, unterschiedlich belastet/entwertet werden. Mit einer solchen Perspektive wird plötzlich die derzeitige Wirtschaftspolitik der Linken in Europa, aber auch in Österreich (Grüne, SP, aber auch Teile der VP und FP - welche Partei ist eigentlich wirtschaftlich nicht links ?) plötzlich plausibel.
Übrigens - diesem Lastenausgleich wird sich kein Besitzer von Vermögenswerten, abgesehen von kleinsten Bankguthaben, entziehen können. Es wird auch ein böses Erwachen für Eigentümer von Immobilien geben, die glauben, auf der sicheren Seite zu sein: hier können und werden auf 10 -20 Jahre abzahlbare Zwangshypotheken einverleibt werden (die Immobilienpreisblase in Österreich baut (für jeden Wirtschaftshistoriker) auf einer Schimäre auf). In der Folge wird mit einer neuen Währung ein Neuanfang gemacht, mit der Besonderheit, dass eben 40 - 90 % der Vermögenswerte abgeschöpft sind. Übrigens völlig wertfrei: der Neuanfang ist nach den vorliegenden historischen Erfahrungswerten nicht völlig chancenlos, aber der Besitzstand ist eben anders (neutral ausgedrückt). Was aber alle Vermögenden betreffen wird, einschließlich der vermögenden linken Nomenklatura.
Literaturempfehlung für Interessierte an der modernen Währungsreform- und Lastenausgleichstechnik:
Jürgen und Markus Wipfler, Angriff auf ihr Geld, Frieling Verlag, ISBN: 978-3-8280-2309-3, EUR 12,80. Hier schildern zwei Autoren, der eine Wirtschaftsprüfer, ein geschätzer Berufskollege, und ein Volkswirt, in gut zu lesender Form die beim (wirtschaftlichen) GAU zu erwartenden Entwertungsvorgänge. Die aktuelle 3. Auflage des Buches erschien 2007, also vor der Krise und ist fast als seherisch einzustufen. Lediglich die im Buch beispielhaft angeführten Entwertungsprozentsätze sind nach der Entwicklung der EU zu einer Transferunion höher anzusetzen.
Eine frühe Kindheitserinnerung in den ersten Monaten nach dem 2. WK:
Mutter und ich sind seit Monaten alleine. Mutter wußte weder, ob Vater noch lebt, noch mein großer Bruder (Jg. 1926).
Wie sich zu Weihnachten herausstellt, sind zum großen Glück beide am Leben: mein Bruder in brit. Gefangenschaft, mein Vater in einem amerikan. Straflager.
Wir beide machten stundenlange Spaziergänge. Mutter sagte oft---obwohl sie vor mir ihre Verzweiflung zu verbergen suchte---sehnsüchtig:
"ACH, KIND, WÄREN WIR DOCH IN DER SCHWEIZ".
Dieser Satz hat sich mir tief eingeprägt. Die Schweiz war das Wunderland schlechthin, ja, das Paradies, so schien es mir.
Und wenn ich's recht bedenke, ist es auch heute das Land, zu dessen Menschen und deren Politik ich größtes Vertrauen habe wie sonst zu keinem Land auf der Welt.
Das Wunderland meiner Kindheit ist auch heute noch Gegenstand meiner fast uneingeschränkten Bewunderung.
Die Schweiz ist für mich Synonym für Verläßlichkeit, Handschlagqualität, beste Qualität.
wie wahr, wie wahr.
das traurige daran ist aber, dass diese "journalisten" ihren eigenen schwachsinn wirklich glauben.
partei-akademie, parteizeitung und dann durch polit. intervention auf einen platz gesetzt, wo sie glauben, es reicht ihren gelernten ideologischen mist zu schreiben.
aber ist anderes zu erwarten?
wenn schon der an der spitze stehende genosse nicht über den partei-teller sehen kann, wie soll dann das partei-gefolge es überhaupt bis zum teller-rand schaffen?
Ein interessanter Artikel ist mir soeben zugegangen, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.
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Extra-Brisant
Volkssouveränität – Das Fundament schweizerischer Eigenständigkeit
Ansprache zur Bundesfeier am 1. August 2010 in Neftenbach, ZH
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»
Seltsam: Die Schweiz gedenkt heuer, am 1. August 2010, der vor siebenhundertneunzehn Jahren sich ereignenden entscheidenden Taten zur Erringung ihrer Unabhängigkeit, ihrer Selbstbestimmung und ihrer Freiheit in einem Moment, da Einige in unserem Land den freien Schweizern die vollständige Entwaffnung zumuten wollen. Als hätte seinerzeit die Erringung unserer Freiheit ohne Waffe stattfinden können. Wie – darf man sich fragen – wäre es mit der Eidgenossenschaft wohl herausgekommen, hätte Wilhelm Tell damals seine Armbrust, mit der er 1291 die Landleute von Uri aus Gesslers Schreckensherrschaft befreite, zuvor – selbstverständlich gegen Vorweisung einer amtlichen Deponierungs-Bestätigung – im Zeughaus der Obrigkeit abholen müssen?
Er musste dies nicht. Er – und mit ihm die Landleute von Uri, von Schwyz, von Unterwalden – erstritt die Freiheit mit der Waffe in der Hand. Unabhängigkeit und Selbstbestimmung wären für die Eidgenossen, hätten die nach Freiheit Dürstenden damals nicht zur Waffe gegriffen, nie Wirklichkeit geworden.
Und was ist seither geschehen? Wird unser Land, weil seine Bürger in der Tradition ihrer Vorfahren ihre persönliche Waffe weiterhin zuhause aufbewahren, weltweit als Land unersättlicher Kriegsgurgeln, als Land, wo unablässig blutiger Streit herrscht, wahrgenommen? Keine Spur! Die Schweiz geniesst, obwohl bloss Kleinstaat, international einen bemerkenswert eigenständigen Ruf. Als Land des Friedens, basierend auf der Neutralität und auf solider, freiheitlicher Demokratie. Als Land, das dank bemerkenswerter Stabilität zu erheblichem Wohlstand gelangt ist. Als Land, das, wenn irgendwo auf der Welt ein Ausweg aus nicht enden wollender Gewalttätigkeit gesucht wird, nicht selten als Vermittler, als Friedensbringer zu Rate gezogen wird.
Die Waffe im Besitz freier Bürgerinnen und Bürger: Sie hat hierzulande dazu beigetragen, dass Schweizerinnen und Schweizer sich persönlich verantwortlich fühlen für Ordnung und Wohlergehen im Land. Das wird weltweit wahrgenommen, respektiert, teilweise sogar bewundert – als Fundament für Frieden, Ausgleich, Stabilität. Doch dieser untrennbare Bestandteil unseres freiheitlichen Zusammenlebens in selbstgestaltetem Bund soll jetzt weichen? Innert Jahresfrist werden Schweizerinnen und Schweizer darüber zu entscheiden haben, ob dem freien Schweizer die persönliche Waffe als Zeichen seiner Verantwortung für Freiheit und Wohlergehen aller auch am siebenhundertzwanzigsten Geburtstag unseres Landes noch anvertraut bleibt.
Unbehagen im Kleinstaat
Dies vor dem Hintergrund, wo es selbst namhaften Kräften in unserem Land – Bundesräten, Parlamentariern, staatlichen und anderen Funktionären – einmal mehr wieder zu eng zu werden scheint in unserem freiheitlichen, direktdemokratischen Kleinstaat. Sie möchten lieber mitspielen im Konzert der Grossen – wenn auch nicht gerade an der ersten Geige, so doch wenigstens mit dem Triangel in der letzten Reihe im grossen Brüsseler Konzert.
Brüssel nimmt den Ball auf. Murrt, man habe allmählich genug vom «Sonderfall Schweiz». Die Zeit bilateraler Sonderabkommen, bei deren Aushandlung Brüssel unser Land als ebenbürtigen Partner zu behandeln hat, sei abgelaufen.
Bern gebärdet sich alsogleich als «Echo aus Brüssel»: Wir hätten uns anzupassen! Das eröffne, sagen nicht Wenige mit unverkennbar leuchtenden Augen, dabei die Chance, die Schweiz endlich an «dynamischen Prozessen» der Ausgestaltung politischer Regeln zu beteiligen, wie solche die Entwicklung der Europäischen Union seit langem bestimmen würden. Das verspräche Reformbeschleunigung in unserer etwas träge gewordenen Schweiz…
Dynamisches Recht – Rechtsetzung ohne Bürger
Was ist das überhaupt, «dynamische Rechtsentwicklung»? Das, was auf Funktionäre und Politiker so verlockend wirkt wie ein Glas Zuckerwasser auf Fliegen, ist rasch durchschaut: Dynamische Rechtsentwicklung ist Rechtsetzung ohne Bürger – zustande kommend allein in Sitzungszimmern, zu denen bloss die Mächtigen und ihre Interessenvertreter – im Volksmund gemeinhin Lobbyisten genannt – Zutritt haben. Dynamische Rechtsentwicklung: Das ist der Lockruf der Mächtigen, die der Demokratie, der Mitsprache und Mitentscheidung der freien Bürgerinnen und Bürger überdrüssig geworden sind. Dynamische Rechtsentwicklung und Demokratie: Die passen so wenig zusammen wie Feuer und Wasser.
Unsere Bundesverfassung – Garantie-Erklärung für die Mitentscheidung der Bürger in allen wesentlichen Fragen – ist genau das Gegenteil von «dynamischer Rechtsentwicklung». Sie lässt zwar die Anpassung, die Erweiterung von Regeln jederzeit zu. Nie aber ohne Volksentscheid. Sie garantiert den Bürgern, dem Souverän – und nicht den Funktionären – das letzte Wort im Staat. Den Souverän bleibt frei, Funktionäre auch zurückzubinden. «Dynamische Rechtssetzung» entmachtet den Bürger, begräbt Schritt für Schritt die Demokratie.
Eine übertriebene Interpretation? Ein unhaltbarer Vorwurf? Werfen wir einen Blick auf die Realität!
Die Krise und ihre Ursache
Dass sich die Europäische Union mit ihrer Einheitswährung, dem Euro, in schwerer, möglicherweise existenzbedrohender Krise befindet, bestreitet kein ernsthafter Beobachter der europäischen Entwicklung. Die täglichen Durchhalteparolen der Staatsmänner wären überflüssig, wäre diese Krise nicht Tatsache. Woher aber rührt die Krise? Und weshalb ist unser Land, die Schweiz, von der Krise weit weniger betroffen als die Europäische Union mit ihren sämtlichen Mitglied-Staaten?
Die Krise hat ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten, in der dort sträflich vernachlässigten Aufsicht über den Finanzmarkt. Sie zeitigte nach einiger Verzögerung plötzlich existenzbedrohende Auswirkungen auf eine erhebliche Zahl weltweit tätiger Banken. Um sogenannt «systemrelevante» Banken vor dem Untergang zu bewahren, mussten die Staaten eingreifen – auch in Europa. Jene Staaten, wo Recht «dynamisch fortentwickelt» wird, wo die Bürger selbst bei Entscheiden grösster Tragweite übergangen werden, haben ausnahmslos die gleiche Entscheidung getroffen: Sie übernahmen die Schulden der kollapsbedrohten Banken in die Staatskassen. Bankschulden wurden über Nacht zu Staatschulden. Staatschulden aber sind den Steuerzahlern aufgebürdete Schulden. In keinem Land allerdings hatten die Steuerzahler die Möglichkeit, den Entscheid zu beeinflussen. Keine Spur von Demokratie. Und trotzdem müssen die Bürger alle Lasten tragen – massive Steuererhöhungen, massive Gebührenerhöhungen, rigorose Besteuerung und für viele Unternehmer existenzbedrohende Kreditverknappung. Dort, wo das politische Geschehen, wo Recht «dynamisch», allein von Funktionären fortentwickelt wird, wurde sowohl eine schlechthin verantwortungslose Überschuldung der Staatskassen als auch die gnadenlose Überwälzung aller daraus resultierenden Lasten auf die Steuerzahler Tatsache. Seither finden diese Länder, auch zuvor wirtschaftlich starke Länder, die diesen Weg der leichtfertigen Überschuldung ihrer Staatskassen gewählt haben, nicht mehr aus der Krise heraus.
Einzige Alternative: Die Schweiz
Der Schweiz war dieser Weg verschlossen. Nicht, weil die Schweizer bessere oder klügere Menschen wären. Nein! Unsere Direkte Demokratie, die Möglichkeit der unmittelbaren Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger zu allen Entscheidungen von grosser Tragweite haben unserer Landesregierung den Weg der Übernahme der Bankschulden in die Bundeskasse verbarrikadiert. Weil der Bundesrat nur zu genau wusste, dass die Schuldenübertragung an die Steuerzahler beim Volk nie Zustimmung finden würde, wurde der scheinbar bequeme Weg der Bankschulden-«Tilgung» durch die Bundeskasse nie auch nur ernsthaft erwogen.
Der hierzulande gefundene Ausweg via Nationalbank ist zwar auch mit erheblichen Risiken behaftet. Aber eine die Existenz des Landes bedrohende Überschuldung der Bundeskasse blieb der Schweiz ebenso erspart wie die Nahezu-Erdrosselung der Leistungsträger durch neue, schwere Lasten. Als einziges Land in Europa ist die Schweiz nicht zum Hochsteuerland geworden. Deshalb sehen Zehntausende in Europa – allen voran die Leistungsträger – in der Schweiz die positive, für Unternehmer attraktivere Alternative zum Einheitsgebilde EU. Dass viele dieser Leistungsträger – für uns fast zu viele – jetzt mit ihren Füssen abstimmen und ihren Wohnsitz gleich hierher verlegen – das ist die wahre Ursache der wachsenden Ungeduld Brüssels der Schweiz gegenüber: Allzu gern möchte man sich den attraktiveren Konkurrenten unterwerfen.
Grund zur Preisgabe der Freiheit?
Das allerdings darf kein Grund für die Schweiz sein, Unabhängigkeit und Freiheit aufzugeben. Müsste sich Brüssel nur noch mit schweizerischen Funktionären abgeben, dann, so glaubt man dort, wäre ihr Herr zu werden. Die Direkte Demokratie, die unmittelbare Mitsprache und Mitbestimmung der Bürger – dieses attraktive Gegenstück zur gleichgeschalteten EU akzeptiert Brüssel nicht.
Ich habe den Umgang Brüssels mit dem Bürger auf unauslöschliche Art persönlich erfahren, letzten Oktober, als ich die damalige Präsidentin des Nationalrats auf ihren einwöchigen Abschiedsbesuch in die EUHauptstadt nach Brüssel zu begleiten hatte. Im bemerkenswert komfortablen Glaspalast des EU-Ministerrats konnten wir mit hohen EUExponenten in gewählten Formulierungen über beiderseitig interessierende Fragen diskutieren. Von der Strasse drang derweil, interessanterweise nur von den Schweizern eingehender beachtet, vom dicken Fensterglas aber auch markant gedämpfter Lärm an die Ohren der Diskutierenden: Traktoren fuhren auf, Transparente wurden entfaltet, Sprechchöre drangen durch das Isolierglas. Ja, sogar Feuer wurden entfacht: Bauern formulierten ihre Zukunftsangst gegenüber Funktionären, denen Konsumenten weit wichtiger, da zahlreicher sind als Produzenten.
Die EU-Funktionäre im Konferenzraum schenkten dem Geschehen nur Beachtung, weil sie die Schweizer als davon offensichtlich abgelenkt ertappten. Wegwerfend kommentierten sie das Geschehen als «politische Folklore», als nicht weiter beachtenswerte «Begleiterscheinung» des Brüsseler Politbetriebs. Betroffenheit löste das Geschehen auf der Strasse nicht aus. Existenzangst von Bauern vermag eingeschworene Funktionäre in ihren Luxuspalästen nicht aus der Ruhe zu bringen.
Der Wille zur Selbstbestimmung
Sie, die EU-Funktionäre geben sich überzeugt, dass die Menschen in den EU-Ländern eigentlich «froh seien», wenn ihnen wichtige Entscheidungen, deren Komplexität sie ohnehin überfordere, abgenommen würden. Die Bürger zu befragen, ob sie das Wirken ihrer allsorgenden Funktionäre tatsächlich als derart «glückbringend» empfinden – davor hütet sich Brüssel allerdings wohlweislich. Um so verwunderlicher, dass sich Vertreter Berns von der demonstrativ bekundeten Ungeduld Brüssels beeindrucken lassen und die Bildung einer «Arbeitsgruppe» versprechen. Diese soll das Verhältnis zwischen unserem Land und der EU «unter allen Aspekten überdenken». Zweifellos – man kann mit Arbeitsgruppen allerlei anstellen. Man kann damit Entscheidungen beschleunigen oder verzögern. Man kann ihnen auch Scheinfunktionen übertragen, wenn man gar nichts unternehmen, Erwartungen bloss zerreden will.
Die Europäische Union dürfte sich mit einem Null-Ergebnis freilich kaum abfinden – weshalb eine andere, entschlossenere Antwort auf Brüssels Ungeduld wohl angemessener wäre. Eine Antwort, wie sie unser Land, schwer bedrängt von aussen, auch in der Vergangenheit schon gegeben hat. Vor uns steigt die Bedrängnis auf, in welche die Eidgenossenschaft geraten ist, als sie – vor nunmehr gut hundertsechzig Jahren – die Volkssouveränität zum Kern ihrer ersten Bundesverfassung zu erklären sich anschickte. Es war 1848 der nachmalige Bundesrat Ulrich Ochsenbein – einer der bedeutendsten Staatsmänner, den die Schweiz je hervorgebracht hat – welcher dem Prinzip der Volkssouveränität mittels Verankerung der Direkten Demokratie in der Bundesverfassung zum Durchbruch verholfen hatte – eine Leistung, welche die Schweiz bis heute zum Sonderfall in ganz Europa, ja in der ganzen Welt werden liess.
Widerstand von Aussen
Sämtliche Staaten Europas – dannzumal noch alles Monarchien – meldeten harschen Widerstand gegen diese neue Idee an. Mehrere Staaten drohten mehr oder weniger offen mit Truppeneinmarsch und Krieg, sollte sich Ochsenbeins Vorschlag von Volkssouveränität und Direkter Demokratie tatsächlich durchsetzen, tatsächlich Verfassungsnorm werden. Frankreich liess zwei voll ausgerüstete, kampfbereite und kampferprobte Divisionen an der Grenze zur Schweiz im Jura aufmarschieren, unverblümt mit Verderben bringendem Kriegszug auf Bern drohend, wenn Bern dem Kartell der Monarchien in Europa gegenüber nicht klein beigebe.
Ulrich Ochsenbeins Antwort
Was tat Ochsenbein? Er ritt in den Jura, stellte sich persönlich beiden französischen Divisionskommandanten. Er überbrachte freilich keine Kapitulations-Urkunde. Er schlug auch nicht die Bildung einer Arbeitsgruppe vor. Zwar attestierte Ochsenbein den französischen Generälen unumwunden die militärische Überlegenheit ihrer Divisionen. Die erst in Bildung begriffene Schweiz habe diesen wenig entgegenzustellen, würden sie auf Bern marschieren. Aber Ochsenbein, ausgezeichneter Kenner Frankreichs, machte den beiden Franzosen auch klar, dass die Idee der Volkssouveränität durch eine militärische Strafexpedition nie und nimmer ausgetilgt werden könne. Denn auch Paris, die unruhige, ebenfalls Freiheitsrechte einfordernde Bevölkerung der französischen Hauptstadt blicke nach Bern. Würden französische Heere den Unabhängigkeitsdrang der Schweizer, das Recht der Schweizer auf eine eigene Form der Demokratie gewaltsam niederknüppeln, dann dürften in Paris nur allzu rasch weit mehr als nur zwei Divisionen nötig sein, um die dort mit Sicherheit aufflammende, auf die Strasse getragene Forderung nach mehr Freiheit niederzuringen.
Die zwei französischen Divisionen überschritten die Landesgrenze nicht. Sie zogen sich zurück nach Paris. Ochsenbein hatte dem unbeugsamen Willen der Schweiz, eine aus ihren Verhältnissen gewachsene, eigenständige Form der Demokratie zu schaffen kraft seiner Persönlichkeit und seines Mutes Nachachtung verschafft.
Die Volkssouveränität ist seither Kern unserer Bundesverfassung. Sie soll dies auch bleiben. Sie bedroht niemanden. Deshalb soll sie von allen – auch von Brüssel – respektiert werden und bleiben. Eine Arbeitsgruppe braucht es dafür nicht. Unsere Freiheit ist uns wichtiger als jede «Beglückung» mit «dynamischer Rechtsentwicklung» à la Brüssel, die von Mitsprache des Bürgers nichts wissen will – und die Europa in die Krise getrieben hat.
Ulrich Schlüer
Diesen Kommentar von dem "feinen" Herrn LANGweil habe ich mir ebenfalls gegönnt und konnte gar nicht soviel essen als ich kotzen mußte über die Tatsache, wie ein Chefredakteur wider jeder Vernunft das Loblied seines Herrn singt.
UNFASSBAR und jenseits jedes seriösen Journalismus! :-(
0.T.
http://derstandard.at/1277339417812/Kein-Wort-zu-den-Bullen-Ex-Terroristen-planten-Aussageverweigerung
es ist unfassbar, man lese ebenfalls die teilweise zustimmenden postings.
es ist das gleiche als die pc terroristen & gutmenschen bei den donnerstagsdemos skandierten:
widerstand, widerstand, schüssel, haider an die wand.
es ist tatsächlich zum kotzen in welcher welt wir leben. konservative wie liberale werden verfolgt und diffamiert wenn sie sich der pc diktatur nicht beugen, aber die wirklichen terroristen sitzen links und lachen sich ins fäustchen.
Die Eigenständigkeit der Schweiz, samt ihrem Bankgeheimnis muß der EU gewaltig im "Magen" liegen.
Schnuppert sie doch dort nach frischem Geld für ihren europäischen Bazar und kann es nicht verdauen, dass die Schweizer Bürger sogar in der Politik direkt mitbestimmen dürfen.
Die selbst ernannten EU Diktatoren haben alle Hände voll zu tun, dieses Land EU- und weltweit zu desavouieren um auch dort ihr ungezügeltes Verlangen nach Macht und Geld stillen zu können.
Ob sich da nicht einige die Zähne ausbeißen werden, denn ich vermute den schweizerischen Hausverstand zu brechen bedarf es mehr als diktatorisch anmutender Forderungen.
Die Schweizer werden den "Brüssler-Spitzen" was husten und nicht wie wir den Speichel lecken.