Die verfassungsrechtlichen Grenzen der staatlichen Finanzierung von NGOs

Autor: Peter F. Lang

Unsere Demokratie kann nicht nur das sein, was Linke für demokratisch halten

Autor: Christian Klepej

Deutschland, Österreich und die EU: Maximale Regelungsdichte - keine Innovation

Autor: Andreas Tögel

Ein Dreifachblick auf die Welt von Israel, Islam und Europa

Autor: Leo Dorner

Die EU-Budgetverhandlungen sind eine Chance

Autor: Christian Ebner

Der Kampf um die Seltenen Erden

Autor: Gerhard Kirchner

Der österreichische Film: Steuergeldmillionen für leere Kinosäle

Autor: Werner Reichel

Von der Demokratie zur Juristokratie

Autor: Karl-Peter Schwarz

Der postdemokratische Einheitsparteien- und NGO-Staat

Autor: Werner Reichel

Der Fonds Soziales Wien: Verfassungsrechtliche Bedenken

Autor: Peter F. Lang

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Die Länder entdecken (vorsichtig) das Sparen

Das klingt lobenswert: Eine Reihe von Bundesländern arbeitet an einer Verkleinerung der Landtage. Wirklich sinnvoll wäre jedoch nur eines: die Abschaffung der Landtage. Wirklich lobenswert ist nur der Vorschlag der Salzburger Landeshauptfrau, den Bundesrat gleich ganz abzuschaffen.

Die Anregung des steirischen Landeshauptmannes Voves, den dortigen Landtag von 56 auf 36 zu verkleinern, geht zwar in die richtige Richtung. Vor allem ist es erfreulich, dass die Länder nun erstmals eine halbwegs ernsthafte Spardiskussion begonnen haben. Die Anregung ist aber in Wahrheit eine typisch österreichische Idee: Mit halben Mitteln zu halben Zielen. Denn längst sind die Landtage als Ganzes in Frage zu stellen.

Der Bund hat in den letzten Jahren schon so viele der - wenigen - Landesaufgaben übernommen und vereinheitlicht, dass kaum noch etwas übrigbleibt. Vom Tierschutz bis zum - knapp vor einer Vereinheitlichung stehenden - Jugendschutz und zur Bauordnung. Noch mehr an Kompetenzen hat die EU an sich gezogen.

Wozu also noch überhaupt Landtage? Denn selbst eine Halbierung der Landtagsabgeordneten brächte lange keine Halbierung der Kosten: Die Strukturen und Stäbe, die Legisten und Türlschnapper ließen sich keineswegs proportional verkleinern. In Wahrheit sind die Landtag längst nur noch dazu da, dass jede Partei eine Reihe ihrer Funktionäre vom Staat honorieren lassen kann.

Staatspolitisch wichtig ist lediglich die Wahl des Landeshauptmannes und der Landesregierung (über die ja viele Verwaltungsaufgaben laufen). Das aber könnte auch ein unbezahlter und infrastrukturloser Milizlandtag tun, der nur noch zu diesem Zweck zusammentritt. Ebenso könnten die Landeshauptmänner aber auch gleich direkt gewählt werden (etwa wie die Bundespräsidenten).

Die ebenfalls oft als Aufgabe genannte Kontrolle der Landesregierungen ist hingegen längst reine Theorie. Wann hat in Wien oder Niederösterreich jemals der Landtag die absolut regierende Landesregierung gemaßregelt? Da wäre es viel besser, man würde die Landesrechnungshöfe unabhängig stellen und aufwerten (etwa dem Bundesrechnungshof unterstellen).

Viel ernster ist der Vorschlag der Salzbrugerin Gabi Burgstaller zu nehmen, die eine Auflösung des Bundesrats anregt. Dieser ist nun tatsächlich ein völlig überflüssiges, funktionsloses und teures Gremium.

Sehr ernst ist übrigens auch ein anderer Vorstoß eines Sozialdemokraten zu nehmen: der langjährige Spitzenbeamte und Sozialexperte Steinbach hat demonstrativ den Vorsitz im Arbeitsmarkt-Service zurückgelegt. Weil er die neue Grundsicherung für einen aufgelegten Unsinn hält, wei diese das AMS von der eigentlichen Aufgabe der Arbeitsvermittlung abhält, weil das AMS im Gegensatz zu den Sozialämtern nicht zur Überprüfung sozialer Not geeignet ist. Nur werden solche Kritiker eiskalt abserviert, in diesem Fall durch Sozialminister Hundstorfer.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2025 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung