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Wenn Gerichtshöfe zur Selbstbestätigung Weltpolitik machen

Die internationale Strafjustiz spielt auch wieder im Fall Libyen eine fatale Rolle: Denn angeblich suchen oder suchten die USA im Stillen als „humanitäre Lösung“ ein Asylland für den Gaddafi-Clan. Klingt plausibel, denn die USA haben allen Grund, sich nicht in weitere Abenteuer zu verstricken. Problem ist nur, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag die Auslieferung Gaddafis fordert.

Man muss daher Staaten finden, die das IStGH-Abkommen nicht ratifiziert haben. Deren gibt es zwar viele, aber Saudi-Arabien, das einst einen Idi Amin und zuletzt den Ex-Präsidenten Tunesiens aufnahm, fällt aus, weil Gaddafi den König beleidigte, und diverse Länder Afrikas sind so instabil, dass ein Gaddafi nie hinginge. Doch wie wäre es mit den USA selber oder mit Israel? Die haben zwar unterzeichnet, aber die Unterschrift vor der Ratifizierung wieder zurückgezogen. Denn man hätte ja auch eigene Bürger ausliefern müssen, und das tut kein souveräner Staat, sondern nur wer sich militärisch, wirtschaftlich oder „moralisch“ erpressen lässt.

Angenommen also, Gaddafi wäre unter Umständen zum Exil bereit, so hieße das im Klartext, dass der IStGH de facto das Blutvergießen verlängern hilft! Genau das hat er bereits im Sudan bewirkt, als er 2008 ein Verfahren gegen den dortigen Präsidenten einleitete. Und der wird sich hüten, irgendwohin außer zu seinen ebenfalls nicht unterzeichnenden Kollegen zu reisen oder zu solchen, die vielleicht durch wirtschaftlichen Druck oder Bestechung doch noch zum Unterzeichnen „überredet“ werden könnten. Gleich zu Beginn der Libyen-Krise hatte Chefankläger Moreno Ocampo übrigens nichts Besseres zu tun, als auch gleich den Rebellen mit Anklage zu drohen, falls sie Kriegsverbrechen begehen sollten. Aber darüber würde man ohnehin nichts erfahren.

Vorläufer des IStGH sind nicht die Nürnberger Prozesse, sondern das internationale Sondergericht für Ex-Jugoslawien, ebenfalls in Den Haag. Dieses wurde formell eingesetzt, um „Gerechtigkeit“ walten zu lassen, de facto aber, um nachträglich die schändliche Politik der „Entente“ zu Beginn des Jugoslawien-Konflikts vergessen zu machen. Daher musste man unbedingt ein paar Schuldige auf beiden Seiten verurteilen, um den penetranten Geruch von Siegerjustiz zu übertönen. Und so wurde kürzlich auch der in Kroatien als Nationalheld verehrte Ante Gotovina zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt. Der hatte 1995 die serbisch besetzen Teile Kroatiens zurückerobert – übrigens mit massiver Unterstützung durch die USA, die den Kroaten über Dritte zu schweren Waffen verhalfen, die in der Bundesrepublik Deutschland als Systeme der einstigen DDR nicht zum NATO-Material passten.

Meist kriegen die sündteuren internationalen Tribunale ja nur ein paar kleine Fische zur „Bearbeitung“. Aber manchmal sind es eben auch größere – was lebensnotwendig ist, um die Finanzierung zu rechtfertigen. Auch für den Völkermord in Ruanda gibt es ein solches Sondertribunal. Es tagt in Arusha, Tansania, damit auch afrikanische Luxusherbergen und Nebengewerbe etwas davon haben, und es hat immerhin schon ein paar Dutzend Urteile gefällt.

Belgien preschte sogar mit einem eigenen Gesetz vor, das belgischen Gerichten erlaubte, jedes Kriegsverbrechen irgendwo auf der Welt zu ahnden. Mit vier kleinen Afrikanern klappte es auch, aber als jemand dort auch George Bush anzeigte, musste das Gesetz rasch geändert werden.

Besonders brisant ist das „Hariri-Tribunal“ zur Klärung des Mordes am libanesischen Ex-Regierungschef 2005. Als Chefermittler verhalf damals der jetzige Berliner Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis Unschuldigen zu langjähriger Untersuchungshaft, weil er unbedingt Syrien als Urheber nachweisen wollte. Und seit Monaten hängt die Anklageerhebung gegen Hisbollah-Mitglieder in der Luft – was zum Wiederaufflammen des Bürgerkriegs führen könnte.

Ohne Verbrechen verharmlosen zu wollen, sollte man doch begreifen: Menschen in Extremsituationen haben eben andere Maßstäbe. Und profilierungssüchtige Schreibtischtäter in Roben stiften mit „fiat iustitia et pereat mundus“, mit Rechtsprechung um jeden Preis, oft mehr Schaden als Nutzen. Wirkliche Täter müssen ohnehin zeitlebens mit Blutrache rechnen, die selbst in manchen europäischen Ländern als viel gerechter empfunden wird als komfortable Haft in Holland. Was nebenbei Milliarden an Steuergeldern einzusparen helfen würde.

Übrigens: Der spanische Superstar Baltasar Garzón, der im Namen einer „Jurisprudenz ohne Grenzen“ in etlichen Ländern herumfuhrwerkte und vor allem durch den Fall von Chiles Ex-Präsident Augusto Pinochet bekannt wurde, steht nun selbst vor Gericht – wegen unrechtmäßiger Abhör-Methoden.

Dr. Richard G. Kerschhofer lebt als freier Publizist in Wien

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