Unabhängige Gerichtsbarkeit und der "Fall Anna"

Ist die Gerichtsbarkeit wirklich unabhängig? Haben wir eine wirklich unabhängige Rechtsprechung in Österreich? Ist speziell unsere Strafgerichtsbarkeit wirklich unabhängig? Die Strafgerichte sind allerdings davon abhängig, dass Anklage erhoben wird. Es gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die Staatsanwaltschaft untätig bleibt, gibt es kein Gerichtsverfahren (von Beleidigungen und wenigen ähnlichen Ausnahmefällen abgesehen, wo der Geschädigte ein Klagerecht hat). Ein Volksanklage, die jedermann erheben könnte, gibt es im österreichischen Strafrecht nicht. 







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