Wenn Erstgerichte untreu werden, so bleibt die Instanz doch treu

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Die verfassungsrechtlichen Grenzen der staatlichen Finanzierung von NGOs

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Unsere Demokratie kann nicht nur das sein, was Linke für demokratisch halten

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Deutschland, Österreich und die EU: Maximale Regelungsdichte - keine Innovation

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Ein Dreifachblick auf die Welt von Israel, Islam und Europa

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Die EU-Budgetverhandlungen sind eine Chance

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Der Kampf um die Seltenen Erden

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Der österreichische Film: Steuergeldmillionen für leere Kinosäle

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Recht muss dem Unrecht nicht weichen

 

Kürzlich kam es in Salzburg zu einem folgenschweren Ereignis. Zum Zeitpunkt, da dieser Beitrag geschrieben wird, sind zwar noch nicht alle Details des Zwischenfalls bekannt, aber Folgendes scheint festzustehen: Ein 66-Jähriger ertappt zwei Personen beim Einbruch in sein Haus, erklärt, mit einem Messer bedroht worden zu sein und greift zu einer Pistole, mit der er auf die Eindringlinge schießt, von denen einer wenig später an den Folgen des Waffengebrauchs stirbt. Wie oft geschossen wurde (Ohrenzeugen wollen drei Schüsse gehört haben) ist noch nicht geklärt. Die verwendete Pistole befindet sich im rechtmäßigen Besitz des Einbruchsopfers. Die Staatsanwaltschaft hat – wie sie betont "routinemäßig" – Ermittlung wegen Mordverdachts gegen den 66-Jährigen eingeleitet.







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