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Das Sparpotenzial bei der Migration

Wenn jetzt aufgrund von hohem Defizit und hoher Staatsverschuldung ein staatliches Sparprogramm notwendig ist, dann darf dabei nicht nur bei Österreichern gespart werden, dann muss das auch für die Ausgaben für Asyl und Migration gelten. Die Regierungen in Bund und Stadt Wien sind bisher aber mit Angaben über diesbezügliche konkrete Maßnahmen noch säumig. 

Hier sind relativ leicht durchführbare Einsparungsvorschläge: 

Da ist zunächst Sparmöglichkeit bei den subsidiär Schutzberechtigten gegeben, denn die müssen nicht den Asylberechtigten gleichgestellt werden: also sollten sie künftig nur Grundversorgung, und nicht Mindestsicherung wie Asylberechtigte erhalten.

Für Asylanten müsste nicht zweimal Kindergeld ausgezahlt werden, nämlich einmal als Zuschlag zur Mindestsicherung und einmal als Familienbeihilfe. Ein berufstätiger Österreicher erhält ja auch nur einmal Kindergeld (Familienbeihilfe).

Die Mindestsicherung für Asylberechtigte müsste nicht 14-mal im Jahr ausgezahlt werden (wie es in Wien Praxis ist), sondern es genügt 12-mal.

Ukraine-Flüchtlinge haben keinen Asylgrund und können alle auch nur schwer als subsidiär Schutzberechtigte angesehen werden (was bedeuten würde: konkrete Gefährdung bei Rückkehr in die Heimat). Hier sollten jedenfalls alle Zuwendungen, die aus humanitären Gründen gewährt werden, nur degressiv reduziert mit wachsender Aufenthaltsdauer ausgezahlt werden.

Syrer, die die Flucht vor dem Assad-Regime als Fluchtgrund angegeben haben, sollten von Asylberechtigten (mit dem Asylgrund: Verfolgung durch den Heimatstaat) zu subsidiär Schutzberechtigten (im Heimatland gefährdet) umgestuft werden.

Subventionen und Zuwendungen an Hilfsorganisationen sollten einer Überprüfung unterzogen werden, wobei auch die Verwendung der Subventionsgelder näher aufgegliedert und erläutert werden sollte. Mit den hier angeführten Maßnahmen könnte zumindest einmal ein Anfang gemacht werden, wenn man bereit ist, die ausufernden Asyl- und Migrationskosten etwas in den Griff zu bekommen. 

 

Dr. jur. Peter F. Lang, Ex-Richter, Ex-Diplomat (Gesandter i.R. des österr. Auswärtigen Dienstes).

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